Anwalt für Beamtenrecht und Disziplinarrecht in Koblenz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und das Beamtenrecht
Dr. Malte Brix ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und vertritt und berät Beamte des Bundes oder der Länder (insb. auch Rheinland-Pfalz) sowie öffentliche Stellen in Koblenz sowie bundesweit. Die Beratung umfasst dabei alle Fragestellungen des Beamtenrechts, von der Berufung in das Beamtenverhältnis bis zur Versetzung in den Ruhestand oder disziplinarrechtliche Fälle. Für Rheinland-Pfalz sind dabei das Landesbeamtengesetz (LBG) Rheinland-Pfalz sowie die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Bundesland von besonderer Bedeutung.
Hier erfahren Sie, in welchen Fällen sich eine anwaltliche Beratung empfiehlt und wie Sie zu uns Kontakt aufnehmen können.
Beratung im Beamtenrecht
Das Beamtenrecht stellt besondere Anforderungen an Beamtinnen und Beamte. Behörden müssen gesetzliche Vorgaben einhalten, den Sachverhalt sorgfältig ermitteln und dienstliche Entscheidungen nachvollziehbar begründen.
Dabei sind wir mit den Strukturen in Rheinland-Pfalz bestens vertraut und sind im Umgang mit Behörden wie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) oder anderen Dienstvorgesetzten sehr erfahren.
Wir beraten Sie unter anderem bei:
- Streitigkeiten über die Voraussetzungen für die Verbeamtung
- Verfahren zur Feststellung der Dienstfähigkeit
- Versetzung in den Ruhestand
- Versetzung oder Abordnung
- Disziplinarverfahren
- dienstlichen Beurteilungen
- Beförderungsansprüchen
- Konkurrentenstreitigkeiten
- Konkurrentenmitteilungen
- Rückforderung von Bezügen
- Ablehnung der Berufung in das Beamtenverhältnis
- Fragen zur beamtenrechtlichen Versorgung
Rechtliche Unterstützung bei drohender Versetzung in den Ruhestand
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit kann erhebliche Folgen haben. Sie kann zur Versetzung in den Ruhestand führen und die weitere berufliche sowie finanzielle Situation maßgeblich beeinflussen.
Wir prüfen insbesondere:
- ob die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit erfüllt sind,
- ob die amtsärztliche Untersuchung ordnungsgemäß durchgeführt wurde,
- ob die Behörde den Sachverhalt vollständig ermittelt hat,
- ob anderweitige Verwendungsmöglichkeiten berücksichtigt wurden,
- ob die beabsichtigte Ruhestandsversetzung rechtmäßig ist,
- welche Einwendungen und Rechtsmittel möglich sind.
Eine frühzeitige Beratung kann helfen, eine Versetzung in den Ruhestand abzuwenden oder zumindest nicht sofort eintreten zu lassen.
Vertretung im Disziplinarverfahren
Disziplinarrechtliche Ermittlungen stehen für Beamtinnen und Beamte regelmäßig unter erheblichem psychischem Druck. Bereits der Verdacht eines Dienstvergehens kann das berufliche Ansehen und die weitere Laufbahn stark beeinträchtigen.
Dr. jur. Malte Brix | Rechtsanwalt, PartnerUmso früher im Verfahren ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen wird, umso mehr kann auf den Verfahrenslauf Einfluss genommen werden. Die Belastung für Betroffene in Disziplinarverfahren ist immens. Wir verfügen über eine besondere Expertise im Disziplinarrecht und stehen Ihnen gerne zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei:
- der rechtlichen Einordnung disziplinarrechtlicher Vorwürfe,
- der Prüfung der Ermittlungsakte,
- der Vorbereitung von Stellungnahmen,
- der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Disziplinarverfahren,
- der Abwehr unverhältnismäßiger Maßnahmen,
- der Vertretung vor den zuständigen Gerichten.
Dienstliche Beurteilungen und Beförderungsansprüche
Dienstliche Beurteilungen haben häufig wesentlichen Einfluss auf Beförderungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Eine fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Beurteilung kann Ihre Chancen im Auswahlverfahren beeinträchtigen.
Wir prüfen, ob:
- die Beurteilung auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht,
- die maßgeblichen Beurteilungsmaßstäbe eingehalten wurden,
- die Bewertung nachvollziehbar begründet ist,
- relevante Leistungen berücksichtigt wurden,
- Verfahrensfehler vorliegen,
- ein Anspruch auf erneute Beurteilung besteht.
Auch bei Konkurrentenstreitigkeiten ist schnelles Handeln erforderlich. Wird eine Beförderungsstelle anderweitig besetzt, können sich Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten erheblich erschweren. In dringenden Fällen kommt daher ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in Betracht.

Vorgehen gegen Versetzung und Abordnung
Eine Versetzung oder Abordnung kann den Dienstort, das berufliche Umfeld und die persönliche Lebensplanung erheblich verändern. Ob eine solche Maßnahme rechtmäßig ist, hängt von den konkreten Umständen und den einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften ab.
Wir untersuchen unter anderem:
- Welche Maßnahme die Behörde konkret angeordnet hat.
- Ob die formellen Anforderungen eingehalten wurden.
- Ob dienstliche Gründe ausreichend dargelegt sind.
- Ob persönliche Belange angemessen berücksichtigt wurden.
- Welche Fristen für Widerspruch und Klage gelten.
- Ob ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz erforderlich ist.
Klare Einschätzung und persönliche Betreuung
Beamtenrechtliche Verfahren sind häufig von umfangreichen Akten, kurzen Fristen und komplexen rechtlichen Fragen geprägt. Wir erläutern Ihnen die Situation verständlich und zeigen auf, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Unsere Vertretung umfasst insbesondere:
- die Prüfung von Bescheiden und behördlichen Schreiben,
- die rechtliche Bewertung des Sachverhalts,
- die Kommunikation mit der Behörde,
- die Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln,
- die Vertretung im gerichtlichen Verfahren,
- die Begleitung während des gesamten Verfahrens.
Dabei berücksichtigen wir nicht nur die formale Rechtslage, sondern auch die praktischen Auswirkungen der jeweiligen Entscheidung.
Beamtenrechtliche Beratung in Koblenz und bundesweit
Dr. Malte Brix ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und berät Beamtinnen und Beamte in Koblenz sowie bundesweit. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder digital erfolgen. Die Vertretung ist in allen Phasen des Verfahrens möglich.
Wenn Ihnen ein Disziplinarverfahren, eine Versetzung in den Ruhestand, eine negative dienstliche Beurteilung oder eine andere beamtenrechtliche Maßnahme droht, sollten Sie die Angelegenheit frühzeitig prüfen lassen. Auch bei Rückforderungen von Bezügen oder einer abgelehnten Berufung in das Beamtenverhältnis ist eine rechtliche Einschätzung sinnvoll.

