
Zahlungsbetrug entdeckt? Diese Schritte sind jetzt wichtig
Sie entdecken eine unbekannte Überweisung über 40.000 Euro. Sie haben gerade 150.000 Euro auf eine manipulierte IBAN überwiesen. Ein angeblicher Bankmitarbeiter hat Sie zur Freigabe mehrerer Zahlungen gebracht. Oder Sie bemerken unmittelbar nach einem Phishing-Angriff, dass Täter Zugriff auf Ihr Online-Banking haben könnten.
Dann zählt zunächst schnelles und strukturiertes Handeln.
Die wichtigsten Ziele sind:
- weitere Zahlungen verhindern,
- bereits überwiesenes Geld möglichst zurückholen,
- Bank und gegebenenfalls Empfängerbank schnell erreichen,
- digitale und sonstige Beweise sichern und
- mögliche Erstattungs- und Schadensersatzansprüche erhalten.
Dabei sollten Betroffene nicht ausschließlich auf die strafrechtliche Verfolgung der Täter setzen. Bei erheblichen Schäden muss parallel geprüft werden, welche Ansprüche gegen die eigene Bank, die Empfängerbank oder andere Verantwortliche bestehen.
Die wichtigsten Sofortmaßnahmen bei Überweisungsbetrug
1. Informieren Sie sofort Ihre Bank
Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank.
Nutzen Sie dafür ausschließlich einen selbst verifizierten Kommunikationsweg – beispielsweise die Banking-App, die offizielle Website, Ihre Bankkarte oder bereits bekannte Kontaktdaten.
Verwenden Sie nicht die Telefonnummer oder einen Link aus einer verdächtigen SMS, E-Mail oder Messenger-Nachricht.
Das ist besonders wichtig beim Vishing: Täter geben sich als Bankmitarbeiter aus und können versuchen, das Opfer auch nach dem ersten Angriff weiter zu täuschen.
Teilen Sie der Bank klar mit, dass Sie einen Betrugsverdacht haben und welche Zahlungen betroffen sind.
Bei nicht autorisierten Zahlungen ist die unverzügliche Meldung auch rechtlich wichtig. § 676b BGB verpflichtet den Zahlungsdienstnutzer, seine Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu informieren.
2. Lassen Sie Online-Banking und Zahlungsinstrumente sperren
Besteht die Möglichkeit, dass Täter noch Zugriff auf Ihr Online-Banking haben, muss weiterer Schaden verhindert werden.
Je nach Angriff kann erforderlich sein, den Online-Banking-Zugang, betroffene Karten oder andere Zahlungsinstrumente sperren zu lassen.
Für teilnehmende Institute steht in Deutschland der Sperr-Notruf 116 116 zur Verfügung. Alternativ sollte unmittelbar die eigene Bank kontaktiert werden.
Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt bei einem Verdacht auf Online-Banking-Betrug unter anderem, den Zugang zu sperren, die Bank zu informieren und neue Zugangsdaten anzufordern.
3. Veranlassen Sie sofort einen Überweisungsrückruf
Wurde das Geld bereits überwiesen, sollte die eigene Bank unverzüglich prüfen, ob eine Rückholung noch möglich ist.
Verlangen Sie ausdrücklich einen Überweisungsrückruf beziehungsweise die Einleitung der bankseitig möglichen Rückholmaßnahmen.
Dabei gilt:
Ein Rückruf garantiert nicht, dass das Geld zurückkommt.
Entscheidend kann insbesondere sein, ob der Betrag noch auf dem Empfängerkonto vorhanden ist oder bereits weitertransferiert wurde.
Bei hohen Schäden sollte dokumentiert werden:
- wann der Rückruf verlangt wurde,
- mit wem Sie gesprochen haben,
- welche Transaktion betroffen war,
- welche Referenz- oder Vorgangsnummer vergeben wurde und
- welche Antwort die Bank erteilt hat.
Bitten Sie nach Möglichkeit um eine schriftliche Bestätigung.
4. Drängen Sie auf Kontakt zur Empfängerbank
Bei einer betrügerischen Überweisung ist die Bank des Empfängers praktisch besonders relevant: Dort kann das Geld zunächst eingegangen sein.
Deshalb sollte die eigene Bank möglichst schnell die Empfängerbank kontaktieren und die zur Verfügung stehenden Rückholmaßnahmen einleiten.
Bei größeren Beträgen kann später rechtlich wichtig werden, wann welche Bank von dem Betrug erfahren hat und was anschließend mit dem Geld geschah.
Deshalb sollte der zeitliche Ablauf von Anfang an dokumentiert werden.
5. Sichern Sie Beweise – bevor etwas gelöscht oder verändert wird
Bei Zahlungsbetrug können scheinbar nebensächliche Informationen später für die Frage entscheidend sein, ob die Bank erstatten muss.
Löschen Sie deshalb nicht vorschnell:
- E-Mails,
- SMS,
- WhatsApp- oder andere Messenger-Nachrichten,
- Push-Mitteilungen,
- Screenshots,
- Anruflisten,
- Telefonnummern,
- Überweisungsbelege,
- Kontoauszüge,
- Rechnungen oder
- Kommunikation mit Ihrer Bank.
Erstellen Sie möglichst zusätzlich eine chronologische Dokumentation des Betrugs.
Björn-Michael Lange | Rechtsanwalt, Partner„Nach einem Zahlungsbetrug zählt zunächst Geschwindigkeit: Bank informieren, weitere Zugriffe verhindern, Rückholung des Geldes anstoßen und Beweise sichern. Gleichzeitig sollten Betroffene nichts vorschnell erklären oder löschen, was für die spätere Durchsetzung ihrer Ansprüche wichtig sein kann.“
Checkliste: Die ersten 30 Minuten nach Zahlungsbetrug
Wenn der Betrug gerade erst entdeckt wurde, können Sie sich an dieser Reihenfolge orientieren:
Schritt 1: Bank über einen sicheren Kontaktweg anrufen.
Schritt 2: Online-Banking beziehungsweise betroffene Zahlungsinstrumente sperren.
Schritt 3: Betrügerische Zahlungen konkret benennen.
Schritt 4: Überweisungsrückruf und Kontaktaufnahme zur Empfängerbank verlangen.
Schritt 5: Weitere Kontobewegungen kontrollieren.
Schritt 6: E-Mails, SMS, Screenshots und andere Beweise sichern.
Schritt 7: Passwörter kompromittierter Konten über ein vertrauenswürdiges Gerät ändern.
Schritt 8: Den bisherigen Ablauf mit Uhrzeiten dokumentieren.
Danach können Strafanzeige und rechtliche Prüfung organisiert werden.

Warum bei Echtzeitüberweisungen besonders schnelles Handeln wichtig ist
Echtzeitüberweisungen werden innerhalb weniger Sekunden ausgeführt und stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Die Bundesbank nennt als Regelfall eine Ausführung innerhalb von maximal zehn Sekunden.
Für Betrugsopfer bedeutet das: Die Geschwindigkeit des Zahlungssystems lässt kaum Zeit, einen betrügerischen Auftrag vor seiner Ausführung zu stoppen.
Ein Rückruf kann dennoch versucht werden. Er ist aber keine Garantie dafür, dass die bereits ausgeführte Zahlung zurückgegeben wird.
Gerade bei einer Echtzeitüberweisung sollte deshalb unmittelbar nach Entdeckung des Betrugs die eigene Bank kontaktiert werden.
Online-Banking gehackt: Was sollte ich sofort tun?
Wenn Sie nicht nur eine einzelne verdächtige Zahlung entdecken, sondern einen unbefugten Zugriff auf Ihr Online-Banking vermuten, muss zusätzlich der Zugang abgesichert werden.
Das gilt beispielsweise, wenn Sie:
- Zugangsdaten auf einer gefälschten Bankseite eingegeben haben,
- TANs oder Freigaben weitergegeben haben,
- unbekannte Geräte im Banking bemerken,
- plötzlich keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto haben oder
- unbekannte Änderungen von Limits oder Empfängern feststellen.
Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt bei entsprechendem Verdacht unter anderem die Sperrung des Online-Banking-Zugangs, die Information der Bank, die Kontrolle der Kontobewegungen und die Anforderung neuer Zugangsdaten.
Wurden Zugangsdaten kompromittiert, sollten neue Passwörter beziehungsweise PINs verwendet werden. Sind möglicherweise auch andere Konten betroffen – insbesondere das E-Mail-Konto –, sollten diese ebenfalls abgesichert werden.
Phishing: Nicht nur das Bankkonto absichern
Bei Phishing und Smishing kann der Angriff über das eigentliche Online-Banking hinausgehen.
Hat ein Täter beispielsweise Zugriff auf das E-Mail-Konto erlangt, kann er möglicherweise:
- weitere Passwörter zurücksetzen,
- Kommunikation mit Geschäftspartnern mitlesen,
- Rechnungen manipulieren oder
- weitere Betrugsversuche vorbereiten.
Deshalb sollte geprüft werden, welche Zugangsdaten tatsächlich kompromittiert sein könnten.
Ändern Sie Passwörter über ein vertrauenswürdiges Gerät und nicht über einen Link aus der verdächtigen Nachricht.
Besonders wichtig ist die Absicherung des E-Mail-Kontos, wenn dieses zur Wiederherstellung anderer Benutzerkonten verwendet wird.
Vishing: Kontakt zum angeblichen Bankmitarbeiter abbrechen
Beim Vishing gibt sich der Täter telefonisch als Mitarbeiter einer Bank, Polizei, Sicherheitsabteilung oder eines anderen vertrauenswürdigen Unternehmens aus.
Wenn Sie während eines solchen Gesprächs misstrauisch werden:
Beenden Sie das Gespräch.
Rufen Sie Ihre Bank anschließend selbst über eine verifizierte Telefonnummer an.
Lassen Sie sich nicht dadurch beruhigen, dass auf dem Display scheinbar die echte Telefonnummer Ihrer Bank erscheint. Entscheidend ist, dass Sie den neuen Kontakt selbst über einen sicheren Kommunikationsweg herstellen.
Haben Sie während des Gesprächs bereits TANs genannt, Zahlungen bestätigt oder andere Sicherheitsmerkmale preisgegeben, informieren Sie die Bank darüber.
Für die spätere Beweisführung sollten Sie außerdem Telefonnummer, Anrufzeit, Gesprächsdauer und Ihre Erinnerung an die erteilten Anweisungen dokumentieren.
Fernwartungssoftware installiert: Internetverbindung trennen?
Beim Betrug mittels Fernwartungssoftware können Täter versuchen, den Bildschirm des Opfers zu sehen oder den Computer fernzusteuern.
Besteht der Verdacht auf einen noch aktiven Fremdzugriff, sollte das betroffene Gerät nicht weiter für Bankgeschäfte oder Passwortänderungen genutzt werden.
Trennen Sie gegebenenfalls die Netzwerkverbindung und nutzen Sie für die Kontaktaufnahme mit der Bank und die Absicherung wichtiger Konten ein anderes, vertrauenswürdiges Gerät.
Wichtig für die Beweissicherung:
Löschen oder deinstallieren Sie nicht vorschnell sämtliche Programme und Daten, wenn ein erheblicher Schaden entstanden ist. Informationen über installierte Software, Verbindungszeiten und weitere technische Spuren können für die spätere Rekonstruktion relevant sein.
IBAN-Manipulation: Sofort den echten Zahlungsempfänger kontaktieren
Bei IBAN-Manipulation haben Täter häufig eine eigentlich legitime Zahlungsaufforderung verändert.
Das kommt beispielsweise bei:
- Unternehmensrechnungen,
- Bauleistungen,
- Kaufverträgen oder
- Überweisungsbetrug beim Immobilienkauf
vor.
Kontaktieren Sie den tatsächlichen Zahlungsempfänger sofort über einen Kommunikationsweg, dessen Echtheit Sie unabhängig überprüft haben.
Klären Sie:
Welche IBAN war tatsächlich vorgesehen?
Hat der echte Empfänger Geld erhalten?
Wurde dessen E-Mail-Konto möglicherweise kompromittiert?
Welche Kommunikation ist echt und welche möglicherweise manipuliert?
Sichern Sie sowohl die betrügerische als auch die originale Kommunikation.
Bei hohen Kaufpreis- oder Rechnungsbeträgen kann diese Gegenüberstellung für die spätere Haftungsprüfung entscheidend sein.
Nicht autorisierte Zahlung: Erstattungsanspruch sofort geltend machen
Hat der Bankkunde dem konkreten Zahlungsvorgang nicht zugestimmt, kann ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vorliegen.
Dann ist § 675u BGB zentral.
Danach muss der Zahlungsdienstleister den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten und ein belastetes Zahlungskonto wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Die Verpflichtung ist grundsätzlich spätestens bis zum Ende des Geschäftstags zu erfüllen, der auf die Anzeige oder anderweitige Kenntnis der Bank folgt.
Betroffene sollten deshalb nicht lediglich telefonisch fragen:
„Können Sie versuchen, mein Geld zurückzuholen?“
Zusätzlich sollte eindeutig mitgeteilt werden, wenn eine Zahlung nicht autorisiert wurde.
Denn ein Überweisungsrückruf und ein gesetzlicher Erstattungsanspruch sind zwei unterschiedliche Dinge.
Überweisungsrückruf und Erstattungsanspruch nicht verwechseln
Diese Unterscheidung ist wichtig.
Überweisungsrückruf
Hier wird versucht, eine bereits ausgeführte Zahlung über die beteiligten Banken zurückzuholen.
Ob dies gelingt, hängt unter anderem davon ab, ob das Geld noch verfügbar ist.
Erstattungsanspruch gegen die Bank
Bei einer nicht autorisierten Zahlung kann unabhängig davon ein gesetzlicher Anspruch gegen die eigene Bank aus § 675u BGB bestehen.
Es wäre deshalb falsch, einen nicht erfolgreichen Rückruf automatisch mit dem Satz gleichzusetzen:
„Dann ist das Geld endgültig verloren.“
Die bankrechtliche Haftungsfrage muss gesondert geprüft werden.
Autorisierter Überweisungsbetrug: Andere Ausgangslage
Anders kann die Situation beim autorisierten Überweisungsbetrug aussehen.
Hier bringt der Täter das Opfer beispielsweise durch Social Engineering dazu, die Überweisung selbst auszulösen und zu bestätigen.
Dann greift der Erstattungsmechanismus für nicht autorisierte Zahlungen nicht allein deshalb, weil der Kunde über den Hintergrund der Zahlung getäuscht wurde.
Trotzdem sollten dieselben praktischen Sofortmaßnahmen ergriffen werden:
- Bank informieren,
- Rückholung anstoßen,
- Empfängerbank erreichen,
- Zahlungswege sichern und
- Beweise dokumentieren.
Anschließend muss geprüft werden, ob andere Ansprüche gegen die eigene Bank, die Empfängerbank oder weitere Beteiligte bestehen.
Empfängerüberprüfung dokumentieren
Für Überweisungen seit Oktober 2025 kann außerdem die Empfängerüberprüfung – Verification of Payee – relevant sein.
Bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum grundsätzlich vor der Autorisierung prüfen, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt. Das Ergebnis wird vor der Freigabe angezeigt.
Wenn Sie sich noch erinnern oder einen Screenshot besitzen, dokumentieren Sie deshalb:
- ob eine Übereinstimmung angezeigt wurde,
- ob nur eine geringfügige Abweichung bestand,
- ob ausdrücklich vor fehlender Übereinstimmung gewarnt wurde oder
- ob keine Überprüfung möglich war.
Die Empfängerüberprüfung verhindert nicht jeden Betrug. Auch ein Konto mit übereinstimmendem Namen kann betrügerisch genutzt werden.
Für die spätere rechtliche Bewertung kann die konkrete Anzeige dennoch wichtig sein.
Beweissicherung: Was sollte ich genau dokumentieren?
Bei einem größeren Schaden empfiehlt sich eine eigene Betrugsakte.
Speichern Sie darin chronologisch:
Zahlung: Betrag, Empfänger, IBAN, Datum und Uhrzeit.
Kontakt mit dem Täter: Telefonnummern, E-Mails, SMS, Messenger-Nachrichten und Webseiten.
Online-Banking: Push-Nachrichten, TAN-Anzeigen, Freigaben und erkennbare Geräteinformationen.
Bankkontakt: Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und Inhalt jedes Gesprächs.
Rückruf: Zeitpunkt der Beauftragung und Reaktion der Bank.
Empfängerbank: Informationen über Kontaktaufnahme und Rückmeldung, soweit vorhanden.
Strafanzeige: Polizeidienststelle und Aktenzeichen.
Schadensentwicklung: weitere Abbuchungen oder Rückzahlungen.
Gerade bei Beweislast, Autorisierung und Bankprotokollen kann diese Chronologie später helfen, die technischen Aufzeichnungen der Bank mit dem tatsächlichen Ablauf abzugleichen.
Screenshots reichen nicht immer – Originaldaten erhalten
Screenshots sind hilfreich, sollten aber nicht die einzige Form der Beweissicherung sein.
Soweit möglich, sollten auch Originalnachrichten und Dateien erhalten bleiben.
Bei einer betrügerischen E-Mail können beispielsweise technische Informationen verloren gehen, wenn lediglich ein Screenshot erstellt und die Originalmail anschließend gelöscht wird.
Deshalb gilt:
Sichern statt löschen.
Speichern Sie wichtige Nachrichten und Dateien so, dass sie später möglichst nachvollziehbar ausgewertet werden können.
Verändern Sie Beweismittel nicht unnötig.

Gedächtnisprotokoll unmittelbar erstellen
Viele Betrugsfälle beruhen auf einem Telefonat oder einer schnellen Folge verschiedener Ereignisse.
Schon nach wenigen Tagen können Details schwer erinnerlich sein.
Erstellen Sie deshalb möglichst früh ein Gedächtnisprotokoll.
Notieren Sie insbesondere:
- Beginn und Ende eines Telefonats,
- Namen oder Rollen, die der Täter nannte,
- konkrete Aussagen des Täters,
- welche Informationen er bereits über Sie wusste,
- welche Handlungen er verlangte,
- welche Anzeigen Sie auf Ihrem Smartphone sahen,
- welche TANs oder Freigaben erfolgten und
- wann Sie den Betrug bemerkten.
Kennzeichnen Sie dabei klar, was Sie sicher erinnern und wo Sie sich unsicher sind.
Ein zeitnah erstelltes, sachliches Gedächtnisprotokoll kann für die spätere Rekonstruktion erheblich hilfreicher sein als eine Erinnerung Monate nach dem Vorfall.
Was sollte ich gegenüber der Bank sagen?
Die Bank muss schnell über den Betrug informiert werden.
Dabei sollte der Sachverhalt wahrheitsgemäß, konkret und ohne technische Spekulationen geschildert werden.
Wenn Sie beispielsweise nicht wissen, ob eine bestimmte TAN technisch eine Überweisung, eine Gerätefreigabe oder eine Limitänderung bestätigt hat, sollten Sie nicht raten.
Formulieren Sie stattdessen, was Sie tatsächlich wahrgenommen haben:
„Ich habe während des Telefonats einen Vorgang in der App bestätigt. Ich ging davon aus, dass ich damit die angekündigte Sicherheitsmaßnahme bestätige.“
Die rechtliche Frage, ob darin eine Autorisierung der späteren Zahlung liegt, sollte davon getrennt werden.
Gerade bei hohen Schäden können ungenaue erste Darstellungen später zu Beweisproblemen führen.
Bank wirft grobe Fahrlässigkeit vor – nicht vorschnell akzeptieren
Nach einem Online-Banking-Betrug kann die Bank argumentieren, der Kunde habe Sicherheitsregeln verletzt und grob fahrlässig gehandelt.
Dieser Vorwurf sollte nicht vorschnell als gegeben akzeptiert werden.
Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen enthält § 675v BGB besondere Haftungsregeln. § 675w BGB verlangt von der Bank unterstützende Beweismittel, wenn sie unter anderem grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachweisen will.
Für die rechtliche Prüfung können deshalb gerade die zuvor gesicherten Informationen wichtig werden:
Was zeigte die Banking-App?
Was sagte der Täter?
Welche Warnungen gab es?
Was wurde tatsächlich bestätigt?
Welche Vorgänge dokumentiert die Bank?
Deshalb sind Sofortmaßnahmen und Beweissicherung unmittelbar mit der späteren Anspruchsdurchsetzung verbunden.
Strafanzeige erstatten – aber Bankmaßnahmen nicht aufschieben
Bei Online-Banking- und Überweisungsbetrug sollte regelmäßig auch Strafanzeige erstattet werden. Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt dies ausdrücklich bei Betrug im Online-Banking.
Die Strafanzeige ersetzt jedoch nicht die sofortige Kontaktaufnahme mit der Bank.
Warten Sie deshalb nicht erst auf einen Termin bei der Polizei, bevor Sie:
- Ihr Konto sperren,
- die Bank informieren oder
- einen Rückruf der Überweisung verlangen.
Bankseitige Sofortmaßnahmen und Strafanzeige sollten parallel verfolgt werden.
Wie schnell muss ich die Bank informieren?
Bei nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen verlangt § 676b BGB eine unverzügliche Information der Bank nach Feststellung.
Die Vorschrift enthält außerdem grundsätzlich eine Ausschlussfrist von 13 Monaten nach Belastung für die dort erfassten Ansprüche und Einwendungen, wobei das Gesetz weitere Voraussetzungen zum Fristbeginn regelt.
Diese 13 Monate sollten keinesfalls als praktische Wartefrist verstanden werden.
Bei Zahlungsbetrug sprechen gleich mehrere Gründe für sofortiges Handeln:
Schadensbegrenzung: Täter könnten weitere Zahlungen veranlassen.
Geldrückholung: Das Geld könnte noch auf einem erreichbaren Konto liegen.
Beweissicherung: Digitale Informationen können verloren gehen.
Rechtliche Position: Die unverzügliche Meldung kann selbst gesetzlich vorgeschrieben sein.
Welche Unterlagen braucht ein Anwalt bei Zahlungsbetrug?
Bei fünf- oder sechsstelligen Schäden kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Für eine erste Analyse sollten möglichst folgende Unterlagen zusammengestellt werden:
- Kontoauszüge mit den streitigen Zahlungen,
- Überweisungsbelege,
- E-Mails, SMS und Messenger-Kommunikation,
- Screenshots und Push-Nachrichten,
- eigene chronologische Darstellung,
- Schriftverkehr mit der Bank,
- Informationen über Sperrung und Überweisungsrückruf,
- gegebenenfalls Ablehnungsschreiben der Bank,
- Strafanzeige beziehungsweise Aktenzeichen und
- weitere Unterlagen zum jeweiligen Betrugsmodell.
Je vollständiger der zeitliche Ablauf dokumentiert ist, desto gezielter können Autorisierung, Bankhaftung und mögliche Ansprüche geprüft werden.
Anwalt nach Online-Banking- und Überweisungsbetrug
Bei einem erheblichen Schaden geht es nicht nur darum, die Täter zu finden.
Parallel können bankrechtliche Ansprüche bestehen.
Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft bei Vy Rechtsanwälte insbesondere:
- ob nicht autorisierte Zahlungen vorliegen,
- ob ein Erstattungsanspruch gegen die Bank besteht,
- ob Zahlungen tatsächlich autorisiert wurden,
- welche Bankprotokolle für die Beweisführung relevant sind,
- ob der Einwand grober Fahrlässigkeit trägt,
- welche Rückholmaßnahmen eingeleitet wurden,
- ob eine Haftung der Empfängerbank geprüft werden sollte und
- welche weiteren Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind.
Bei einem laufenden Betrugsfall steht zunächst die Schadensbegrenzung im Vordergrund. Anschließend kann auf Grundlage der gesicherten Beweise eine rechtliche Strategie entwickelt werden.
Häufige Fragen
Zahlungsbetrug: Jetzt handeln und Ansprüche sichern
Wenn Sie gerade einen Online-Banking-Betrug, eine manipulierte Überweisung oder einen unbefugten Zugriff auf Ihr Konto entdeckt haben, sollten Sie nicht abwarten.
Informieren Sie sofort Ihre Bank. Sperren Sie gefährdete Zugänge. Verlangen Sie die Prüfung eines Überweisungsrückrufs. Sichern Sie sämtliche Beweise. Dokumentieren Sie den Ablauf.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung sollte zusätzlich der gesetzliche Erstattungsanspruch ausdrücklich geprüft und geltend gemacht werden.
Bei einer selbst veranlassten Zahlung können je nach Betrugsmodell andere Ansprüche und Verantwortliche in Betracht kommen.
Fachanwalt Björn-Michael Lange berät und vertritt Geschädigte bei wirtschaftlich erheblichen Fällen des Online-Banking- und Überweisungsbetrugs und prüft kurzfristig die Möglichkeiten zur Geldrückholung und Anspruchsdurchsetzung.

