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Zertifikate & strukturierte Produkte: Verluste und Haftung

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Fachanwalt prüft Schadensersatzansprüche nach Verlusten mit Zertifikaten und strukturierten Produkten

Zertifikate & strukturierte Produkte: Verluste und Haftung

Zertifikate können auf den ersten Blick attraktive Anlagemöglichkeiten bieten: Renditen bei seitwärts laufenden Märkten, Sicherheitspuffer gegen begrenzte Kursverluste oder überproportionale Gewinnchancen. Gerade diese Vielfalt macht Zertifikate und strukturierte Produkte jedoch erklärungsbedürftig. Denn ihre tatsächliche Wertentwicklung hängt nicht nur vom zugrunde liegenden Basiswert ab. Barrieren, Caps, Schwellenwerte, Laufzeiten und weitere Produktbedingungen können maßgeblich darüber entscheiden, ob Anleger Gewinne erzielen oder erhebliche Verluste erleiden.

Hinzu kommt das Emittentenrisiko. Ein Zertifikat ist keine direkte Beteiligung am zugrunde liegenden Basiswert. Anleger müssen daher neben den produktspezifischen Risiken grundsätzlich auch berücksichtigen, ob der Emittent seine Verpflichtungen erfüllen kann.

Wer aufgrund einer Empfehlung seiner Bank oder eines Anlageberaters erhebliche Verluste mit Zertifikaten erlitten hat, sollte deshalb prüfen lassen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß erfolgte. Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft insbesondere, ob das empfohlene Produkt zum Anleger passte, die wesentlichen Risiken verständlich erläutert wurden und Schadensersatzansprüche wegen einer Falschberatung bestehen.

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Was sind Zertifikate?

Zertifikate sind strukturierte Finanzinstrumente. Ihre wirtschaftliche Entwicklung wird nach festgelegten Produktbedingungen an einen oder mehrere Basiswerte gekoppelt.

Als Basiswert kommen beispielsweise infrage:

  • einzelne Aktien,
  • Aktienindizes,
  • Rohstoffe,
  • Währungen oder
  • Kombinationen verschiedener Basiswerte.

Entscheidend ist: Wer ein Zertifikat kauft, erwirbt grundsätzlich nicht den Basiswert selbst. Die Ansprüche des Anlegers richten sich vielmehr nach den Bedingungen des Zertifikats gegen dessen Emittenten.

Damit unterscheidet sich beispielsweise der Kauf eines Zertifikats auf eine Aktie vom unmittelbaren Erwerb dieser Aktie.

Die konkrete Ausgestaltung kann erheblich variieren. Anleger müssen deshalb verstehen, unter welchen Voraussetzungen sie welchen Betrag zurückerhalten und welche Ereignisse zu Verlusten führen können.

Welche Arten von Zertifikaten gibt es?

Der Markt für Anlagezertifikate umfasst zahlreiche unterschiedliche Konstruktionen. Häufig anzutreffen sind beispielsweise:

  • Discount-Zertifikate
  • Bonus-Zertifikate
  • Express-Zertifikate
  • Index-Zertifikate
  • Kapitalschutz- beziehungsweise Garantiezertifikate
  • Aktienanleihen
  • Hebel- und Knock-out-Produkte

Die Bezeichnung allein sagt allerdings noch wenig darüber aus, wie riskant ein konkretes Produkt ist.

So kann ein Zertifikat beispielsweise einen Sicherheitspuffer vorsehen, gleichzeitig aber die maximal mögliche Rendite begrenzen. Bei anderen Konstruktionen kann bereits das Erreichen oder Unterschreiten einer bestimmten Barriere die Rückzahlung erheblich verändern.

Deshalb müssen die Bedingungen des jeweiligen Produkts im Einzelfall geprüft werden.

„Bei Zertifikaten reicht es nicht aus, nur die mögliche Rendite zu betrachten. Anleger müssen insbesondere verstehen, wovon Rückzahlung und Wertentwicklung abhängen und welche Folgen das Emittentenrisiko für ihr eingesetztes Kapital haben kann.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Welche Risiken haben Zertifikate?

Die Risiken eines Zertifikats hängen von seiner konkreten Konstruktion ab. Gerade komplexere Produkte können Risiken miteinander verbinden, die für Anleger ohne entsprechende Erfahrung schwer zu überblicken sind.

Besondere Bedeutung können folgende Risiken haben:

  • Kursrisiko des Basiswerts: Eine ungünstige Entwicklung des Basiswerts kann unmittelbar oder mittelbar zu Verlusten führen.
  • Emittentenrisiko: Wird der Herausgeber zahlungsunfähig, kann die Rückzahlung gefährdet sein.
  • Barriere- und Schwellenrisiken: Das Erreichen bestimmter Kursmarken kann die Rückzahlungsbedingungen wesentlich verändern.
  • Begrenzte Gewinnmöglichkeiten: Bei Produkten mit einem sogenannten Cap kann die maximale Rendite begrenzt sein.
  • Liquiditätsrisiko: Ein Verkauf während der Laufzeit kann erschwert oder nur zu einem ungünstigen Kurs möglich sein.
  • Komplexitätsrisiko: Mehrere miteinander verknüpfte Bedingungen können dazu führen, dass Anleger die tatsächliche Verlustwahrscheinlichkeit falsch einschätzen.

Bei bestimmten Zertifikaten besteht ein Risiko bis hin zum Totalverlust. Die BaFin weist beispielsweise bei Discount-Zertifikaten sowohl auf ein Totalverlustrisiko aufgrund der Entwicklung des Basiswerts als auch auf das zusätzliche Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten hin.

Das Emittentenrisiko wird häufig unterschätzt

Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Zertifikat und einer Direktanlage liegt im Emittentenrisiko.

Wer beispielsweise unmittelbar Aktien eines Unternehmens erwirbt, wird Anteilseigner dieses Unternehmens. Wer dagegen ein Zertifikat auf diese Aktie kauft, investiert in ein vom Zertifikate-Emittenten herausgegebenes Finanzinstrument.

Damit tritt ein zusätzliches Risiko hinzu: die Zahlungsfähigkeit des Emittenten.

Auch wenn sich der Basiswert günstig entwickelt, kann der Anleger Verluste erleiden, wenn der Emittent seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Die Bonität des Emittenten ist deshalb ein eigenständiger Risikofaktor.

Gerade wenn Zertifikate im Beratungsgespräch mit Begriffen wie „Sicherheit“, „Kapitalschutz“ oder „Garantie“ beschrieben wurden, ist zu prüfen, ob das verbleibende Emittentenrisiko ausreichend deutlich gemacht wurde.

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Falschberatung bei Zertifikaten

Nicht jeder Verlust mit einem Zertifikat begründet einen Schadensersatzanspruch. Kapitalanlagen können sich wirtschaftlich ungünstig entwickeln.

Anders kann die Situation aussehen, wenn das Zertifikat aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung erworben wurde.

Bei der Anlageberatung müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihren Kunden unter anderem angemessene Informationen über die Finanzinstrumente und die vorgeschlagenen Anlagestrategien zur Verfügung stellen. Die Informationen müssen es dem Kunden ermöglichen, Art und Risiken der angebotenen Finanzinstrumente zu verstehen und auf dieser Grundlage eine Anlageentscheidung zu treffen. § 63 Abs. 7 WpHG verlangt dabei auch geeignete Warnhinweise zu den Risiken.

Eine Falschberatung bei Zertifikaten kann daher insbesondere zu prüfen sein, wenn wesentliche Eigenschaften oder Risiken des konkreten Produkts nicht verständlich erläutert wurden.

Passte das Zertifikat überhaupt zum Anleger?

Neben der Aufklärung über das Produkt ist entscheidend, ob die konkrete Empfehlung zum Kunden passte.

Ein komplexes Zertifikat kann beispielsweise problematisch sein, wenn ein Anleger vor allem eine sichere Geldanlage suchte und erhebliche Kapitalverluste vermeiden wollte.

Für die rechtliche Prüfung können insbesondere folgende Punkte relevant sein:

  • Welche Anlageziele verfolgte der Anleger?
  • Welche Verluste war er bereit und finanziell in der Lage zu tragen?
  • Welche Kenntnisse und Erfahrungen mit Wertpapieren bestanden?
  • Welcher Anlagehorizont war vorgesehen?
  • Wurde Kapital benötigt, das kurzfristig verfügbar bleiben sollte?
  • Welche Eigenschaften und Risiken des Zertifikats wurden erläutert?

Bei einer Anlageberatung muss die Empfehlung auf die individuellen Verhältnisse des Kunden abgestimmt sein. Das geltende Wertpapierhandelsrecht sieht hierfür konkrete Pflichten vor.

Welche Risiken mussten erklärt werden?

Welche Informationen im konkreten Beratungsgespräch erforderlich waren, hängt vom jeweiligen Zertifikat ab.

Bei einem strukturierten Produkt können beispielsweise das Emittentenrisiko, mögliche Kapitalverluste, Barrieren, Caps, Kündigungsrechte oder die eingeschränkte Veräußerbarkeit während der Laufzeit für die Anlageentscheidung wesentlich sein.

Besonders kritisch kann eine Beratung sein, wenn Vorteile des Produkts ausführlich dargestellt wurden, während wesentliche Nachteile in den Hintergrund traten.

Auch die BaFin stellt in ihren Vorgaben für Kundeninformationen heraus, dass bei der Darstellung von Vorteilen eines Zertifikats die damit verbundenen Risiken nicht verschleiert oder abgeschwächt werden dürfen. Als Beispiel nennt sie bei Hebelzertifikaten unter anderem überproportionale Verlustrisiken und das Emittentenrisiko.

Ob die Risikoaufklärung im konkreten Fall ausreichend war, lässt sich deshalb nicht allein anhand allgemeiner Produktinformationen beurteilen. Entscheidend ist auch, wie das Zertifikat im tatsächlichen Beratungsgespräch dargestellt wurde.

Welche Bedeutung hat die Geeignetheitserklärung?

Bei einer Anlageberatung gegenüber einem Privatkunden kommt der Geeignetheitserklärung besondere Bedeutung zu.

Nach § 64 Abs. 4 WpHG muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen grundsätzlich vor Vertragsschluss eine solche Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Sie muss die Beratung nennen und erläutern, wie die ausgesprochene Empfehlung auf die Präferenzen, Anlageziele und sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde.

Die Geeignetheitserklärung kann deshalb bei der späteren Prüfung einer Beratung ein wichtiges Dokument sein.

Beispielsweise kann untersucht werden, welche Anlageziele und Risikovorstellungen dort festgehalten wurden und ob diese tatsächlich mit den Eigenschaften des empfohlenen Zertifikats zusammenpassen.

Eine fehlende, unvollständige oder widersprüchliche Dokumentation sollte daher bei der Prüfung möglicher Beratungsfehler berücksichtigt werden.

Zertifikat mit Sicherheitspuffer – bedeutet das weniger Risiko?

Begriffe wie „Puffer“, „Bonus“, „Garantie“ oder „Kapitalschutz“ können den Eindruck besonderer Sicherheit vermitteln. Entscheidend sind jedoch stets die konkreten Produktbedingungen.

Ein Sicherheitspuffer kann beispielsweise lediglich Verluste innerhalb eines bestimmten Bereichs auffangen. Wird eine festgelegte Barriere verletzt, können sich die wirtschaftlichen Folgen erheblich verändern.

Auch eine Garantie muss genau betrachtet werden. Zu klären ist insbesondere:

Wer gibt die Garantie, unter welchen Voraussetzungen gilt sie und was geschieht bei einem Ausfall des Garantiegebers oder Emittenten?

Eine isolierte Aussage wie „Kapital geschützt“ reicht deshalb für die Beurteilung des tatsächlichen Risikos eines strukturierten Produkts nicht aus.

Verluste mit Express-Zertifikaten

Express-Zertifikate verfügen typischerweise über mehrere Bewertungstage und vorab definierte Rückzahlungsbedingungen. Je nach Entwicklung des Basiswerts kann das Produkt vorzeitig zurückgezahlt werden oder bis zu einem späteren Bewertungstermin weiterlaufen.

Gerade die Kombination aus Barrieren, Beobachtungsterminen und unterschiedlichen Rückzahlungsszenarien kann dazu führen, dass Anleger das tatsächliche Risiko anders einschätzen als bei einer einfachen Aktien- oder Anleiheinvestition.

Wurde ein Express-Zertifikat im Beratungsgespräch als unkomplizierte oder besonders sichere Alternative dargestellt, sollte deshalb geprüft werden, ob seine Funktionsweise und die möglichen Verlustszenarien verständlich erläutert wurden.

Discount-Zertifikate: begrenzte Chance, Verlustrisiko

Bei einem Discount-Zertifikat kann der Anleger den Basiswert wirtschaftlich mit einem Abschlag abbilden. Im Gegenzug ist die mögliche Wertentwicklung nach oben typischerweise durch einen Cap begrenzt.

Der Abschlag darf jedoch nicht mit einer Kapitalgarantie verwechselt werden.

Die BaFin weist bei Discount-Zertifikaten unter anderem darauf hin, dass der möglichen Begrenzung der Wertentwicklung nach oben erhebliche Verlustrisiken gegenüberstehen können. Zusätzlich besteht das Emittentenrisiko.

Wurde im Beratungsgespräch vor allem der Discount hervorgehoben, ohne die verbleibenden Risiken ausreichend zu erklären, kann eine genauere Prüfung der Beraterhaftung angezeigt sein.

Schadensersatz nach Falschberatung mit Zertifikaten

Liegt ein Beratungsfehler vor, können Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Dafür genügt allerdings nicht allein die Tatsache, dass das Zertifikat Verluste verursacht hat. Zu untersuchen ist insbesondere,

  1. welche Pflichten gegenüber dem Anleger bestanden,
  2. ob diese Pflichten verletzt wurden,
  3. ob die Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung ursächlich war und
  4. welcher Schaden daraus entstanden ist.

Bei einer rechtlichen Prüfung werden daher sowohl die Beratungssituation als auch die konkreten Produktbedingungen und der Verlauf der Investition betrachtet.

Abhängig vom Einzelfall kann eine Rückabwicklung der Kapitalanlage beziehungsweise ein Ersatz des entstandenen Schadens zu prüfen sein. Die konkrete Rechtsfolge hängt von Anspruchsgrundlage und Sachverhalt ab.

Provisionen und wirtschaftliche Interessen

Auch Provisionen und Rückvergütungen können bei einer Anlageberatung rechtlich relevant sein.

Für Anleger kann von Bedeutung sein, welche wirtschaftlichen Interessen auf Seiten der beratenden Bank oder des Beraters bestanden und welche Informationen hierüber erteilt wurden.

Gerade strukturierte Produkte können unterschiedliche Kostenbestandteile enthalten. Das WpHG verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen grundsätzlich dazu, Kunden angemessene Informationen über Kosten und Nebenkosten zur Verfügung zu stellen.

Ob aus Provisionen oder Kosten im konkreten Fall eigenständige Ansprüche folgen, bedarf einer gesonderten rechtlichen Prüfung.

Was tun bei hohen Verlusten mit Zertifikaten?

Wer erhebliche Verluste erlitten hat, sollte zunächst sämtliche Unterlagen sichern. Besonders wichtig sind Dokumente aus der Zeit vor dem Erwerb, weil sich daraus nachvollziehen lässt, welche Informationen Grundlage der Anlageentscheidung waren.

Für die Prüfung sollten insbesondere vorhanden sein:

  • Kauf- und Wertpapierabrechnungen,
  • Geeignetheitserklärung,
  • Basisinformationsblatt und Produktinformationen,
  • Produkt- und Werbebroschüren,
  • Beratungsunterlagen und Gesprächsnotizen,
  • E-Mails und sonstige Korrespondenz,
  • Depot- und Kontoauszüge sowie
  • Unterlagen über Verkauf, Rückzahlung oder eingetretene Verluste.

Auch eigene Erinnerungen an das Beratungsgespräch sollten möglichst zeitnah schriftlich festgehalten werden: Welche Sicherheit wurde versprochen? Welche Risiken wurden angesprochen? Welche Anlageziele wurden dem Berater genannt?

Diese Informationen können für die spätere Beurteilung der Beweislast bei Falschberatung relevant sein.

Verjährung bei Schadensersatzansprüchen beachten

Mögliche Ansprüche sollten nicht unnötig aufgeschoben werden. Für Schadensersatzansprüche gelten Verjährungsfristen, deren Beginn und Dauer von der konkreten Anspruchsgrundlage und den Umständen des Einzelfalls abhängen.

Es ist daher riskant, allein darauf zu warten, ob sich der Kurs eines Zertifikats wieder erholt.

Wer konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Beratung hat oder bereits erhebliche Verluste erlitten hat, sollte die Verjährung bei Falschberatung frühzeitig prüfen lassen.

Häufige Fragen zu Zertifikaten und strukturierten Produkten

Fachanwalt bei Verlusten mit Zertifikaten

Zertifikate können erheblich komplexer sein, als ihre Bezeichnung vermuten lässt. Für mögliche Ansprüche ist deshalb nicht allein entscheidend, wie hoch der Verlust ausgefallen ist.

Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft insbesondere,

  • ob das Zertifikat für den Anleger geeignet war,
  • ob eine anlegergerechte Beratung erfolgte,
  • ob die Beratung das konkrete Produkt zutreffend dargestellt hat,
  • ob die Risikoaufklärung vollständig und verständlich war,
  • ob das Emittentenrisiko hinreichend erläutert wurde,
  • welche Bedeutung die Geeignetheitserklärung und weitere Beratungsunterlagen haben,
  • ob Provisionen und Rückvergütungen rechtlich relevant sind und
  • ob Schadensersatzansprüche bestehen und rechtzeitig durchgesetzt werden können.

Gerade bei höheren Anlagebeträgen lohnt eine strukturierte Auswertung von Produktbedingungen, Beratung und Dokumentation. Erst daraus lässt sich beurteilen, ob der Verlust ausschließlich Folge der Marktentwicklung war oder ob zusätzlich eine haftungsrelevante Pflichtverletzung vorliegt.

Sie haben mit Zertifikaten oder anderen strukturierten Produkten erhebliche Verluste erlitten? Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft Ihre Anlage- und Beratungsunterlagen und bewertet, ob Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank, den Anlageberater oder andere Verantwortliche in Betracht kommen.

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