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Unternehmensanleihen: Schadensersatz bei Falschberatung

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ansprüche nach Verlusten mit Unternehmensanleihen

Verluste mit Unternehmensanleihen: Wann Anleger Ansprüche haben können

Unternehmensanleihen werden häufig mit festen Zinsen und einer bestimmten Laufzeit angeboten. Gerade Mittelstandsanleihen können mit vergleichsweise hohen Zinsversprechen attraktiv erscheinen. Doch höhere Renditechancen gehen regelmäßig mit höheren Risiken einher. Gerät der Emittent in wirtschaftliche Schwierigkeiten, können Anleger nicht nur Zinsen verlieren – auch das investierte Kapital kann teilweise oder vollständig ausfallen.

Besonders problematisch ist dies, wenn die Risiken bei der Empfehlung der Anlage verharmlost wurden oder die Anleihe von Anfang an nicht zu den Anlagezielen und der Risikobereitschaft des Anlegers passte. In solchen Fällen kann eine Falschberatung bei Kapitalanlagen vorliegen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft für Anleger, ob nach Verlusten mit Unternehmens- oder Mittelstandsanleihen Schadensersatzansprüche bestehen und gegen wen diese durchgesetzt werden können.

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Was sind Unternehmensanleihen?

Eine Unternehmensanleihe ist vereinfacht gesagt ein Kredit, den Anleger einem Unternehmen gewähren. Das Unternehmen beschafft sich über die Ausgabe der Anleihe Fremdkapital. Anleger erhalten dafür grundsätzlich einen Anspruch auf die vereinbarten Zinsen und – nach Maßgabe der Anleihebedingungen – auf Rückzahlung des Kapitals.

Anders als Aktionäre werden Anleihegläubiger grundsätzlich nicht am Unternehmen beteiligt. Ihre wirtschaftliche Sicherheit hängt jedoch wesentlich davon ab, ob der Emittent seine Verpflichtungen erfüllen kann.

Das wird besonders relevant, wenn eine Anleihe eine deutlich höhere Verzinsung als vergleichbare risikoarme Anlagen verspricht. Ein hoher Zins kann Ausdruck eines entsprechend höheren wirtschaftlichen Risikos sein.

Mittelstandsanleihen können erhebliche Verlustrisiken bergen

Der Begriff Mittelstandsanleihe beschreibt Anleihen, mit denen sich insbesondere mittelständische Unternehmen über den Kapitalmarkt finanzieren. Für Anleger können solche Papiere interessant wirken, weil sie häufig mit vergleichsweise hohen Zinsen angeboten werden.

Die Verzinsung darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Die BaFin hat bereits auf die spekulativen Risiken von Mittelstandsanleihen hingewiesen. Bei einer Insolvenz des Emittenten können sowohl Zinszahlungen als auch die vollständige Rückzahlung des investierten Kapitals gefährdet sein.

Zu den wesentlichen Risiken können insbesondere gehören:

  • Emittenten- und Insolvenzrisiko: Das Unternehmen kann Zinsen oder Kapital nicht mehr zahlen.
  • Bonitätsrisiko: Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Emittenten kann den Wert der Anleihe erheblich beeinträchtigen.
  • Totalverlustrisiko: Je nach wirtschaftlicher Entwicklung und Ausgestaltung kann ein erheblicher Teil bis hin zum gesamten investierten Kapital verloren gehen.
  • Liquiditätsrisiko: Für einzelne Anleihen besteht möglicherweise kein ausreichend liquider Markt. Ein Verkauf vor Laufzeitende kann schwierig oder nur mit deutlichen Abschlägen möglich sein.
  • Kursrisiko: Der Marktwert einer Anleihe kann während ihrer Laufzeit erheblich schwanken.
  • Zinsänderungsrisiko: Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus können sich auf den Kurs bestehender Anleihen auswirken.
  • Fehlende oder begrenzte Sicherheiten: Anleger dürfen nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass ihre Forderungen durch werthaltige Sicherheiten abgesichert sind.

Welche Risiken tatsächlich bestehen, hängt immer von der konkreten Unternehmensanleihe und ihren Bedingungen ab.

„Hohe Zinsen bei Unternehmensanleihen gehen regelmäßig mit erhöhten Risiken einher. Wurden Anleger über Bonitäts-, Ausfall- oder Verlustrisiken nicht ausreichend aufgeklärt, sollte geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Wann kann die Beratung zu Unternehmensanleihen fehlerhaft sein?

Bei einer Anlageberatung genügt es nicht, lediglich die möglichen Zinsen einer Unternehmensanleihe hervorzuheben. Eine Empfehlung muss zum Anleger und zum empfohlenen Finanzinstrument passen.

Bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen verlangt § 64 WpHG insbesondere die Einholung von Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, seine finanziellen Verhältnisse einschließlich seiner Fähigkeit, Verluste zu tragen, sowie seine Anlageziele und Risikotoleranz. Ein empfohlenes Finanzinstrument muss nach diesen Informationen für den Kunden geeignet sein.

Eine anlegergerechte Beratung setzt daher voraus, dass die Empfehlung unter anderem zur persönlichen Risikobereitschaft, zur finanziellen Situation und zu den Anlagezielen des Kunden passt.

Daneben muss eine objektgerechte Beratung die für die Anlageentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Risiken des konkreten Produkts berücksichtigen.

Eine mögliche Falschberatung sollte insbesondere geprüft werden, wenn die Anleihe beispielsweise

  • als „sicher“ oder ähnlich einem Festgeld dargestellt wurde,
  • einem sicherheitsorientierten Anleger empfohlen wurde,
  • zur Altersvorsorge oder Kapitalerhaltung empfohlen wurde, obwohl erhebliche Verlustrisiken bestanden,
  • einen unangemessen großen Teil des verfügbaren Vermögens ausmachte,
  • ohne hinreichende Erläuterung des Insolvenz- oder Bonitätsrisikos empfohlen wurde oder
  • wesentliche Besonderheiten der konkreten Anleihe nicht verständlich erläutert wurden.

Entscheidend bleibt stets, was im konkreten Beratungsgespräch erklärt wurde und welche Informationen dem Berater über den Anleger vorlagen.

Risikoaufklärung bei Unternehmensanleihen

Eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung muss sich an der konkreten Anlage orientieren. Pauschale Aussagen reichen nicht zwingend aus, wenn für die Anlageentscheidung wesentliche Risiken unerwähnt bleiben oder verharmlost werden.

Bei Unternehmens- und Mittelstandsanleihen können insbesondere Informationen über die wirtschaftliche Situation des Emittenten, die Rückzahlungsstruktur, Sicherheiten, Rangverhältnisse, Kündigungsrechte und wesentliche Verlustrisiken relevant sein.

Bei der rechtlichen Prüfung kommt es deshalb nicht allein darauf an, ob irgendwo in umfangreichen Unterlagen ein Risikohinweis enthalten war. Zu untersuchen ist vielmehr der gesamte Ablauf der Beratung und Information.

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Wenn die Unternehmensanleihe als sichere Geldanlage empfohlen wurde

Ein häufiger Konflikt entsteht, wenn Anleger nach eigener Darstellung eine sichere oder zumindest weitgehend kapitalerhaltende Geldanlage suchten, ihnen aber eine Unternehmensanleihe mit erheblichen Bonitäts- oder Ausfallrisiken empfohlen wurde.

Eine hohe Verzinsung allein macht eine Anleihe zwar nicht ungeeignet. Entscheidend ist jedoch, ob das konkrete Risiko zur persönlichen Anlagestrategie passte und der Anleger dieses Risiko aufgrund einer ordnungsgemäßen Aufklärung bewusst übernehmen konnte.

War beispielsweise der Erhalt des eingesetzten Kapitals ein zentrales Anlageziel, kann eine Empfehlung besonders kritisch zu prüfen sein, wenn ein erhebliches Ausfallrisiko bestand.

Unternehmensanleihe ausgefallen: Wer kann haften?

Nach einem Ausfall konzentriert sich der Blick zunächst häufig auf den Emittenten. Ist das Unternehmen jedoch bereits zahlungsunfähig oder insolvent, stellt sich die Frage, ob weitere Anspruchsgegner vorhanden sind.

Abhängig vom Sachverhalt kommen insbesondere Ansprüche gegen

  • die beratende Bank,
  • einen Anlageberater oder Anlagevermittler,
  • gegebenenfalls Prospektverantwortliche oder andere Verantwortliche

in Betracht.

Welche Anspruchsgrundlage einschlägig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Beratungssituation, Vertriebsweg, Produktunterlagen und Zeitpunkt der Investition müssen zusammen betrachtet werden.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

Hat eine fehlerhafte Beratung zur Investition geführt, können Schadensersatz-Ansprüche bestehen. Ziel kann es – abhängig von Anspruchsgrundlage und Einzelfall – sein, den Anleger wirtschaftlich so zu stellen, wie er ohne die pflichtwidrige Beratung gestanden hätte.

Bei der Schadensberechnung müssen deshalb unter anderem der investierte Betrag, erhaltene Zahlungen, der verbliebene Wert der Anleihe und weitere wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt werden.

Ob eine vollständige oder teilweise Rückabwicklung der Kapitalanlage erreichbar ist, hängt vom konkreten Anspruch und den Umständen des Falls ab.

Welche Bedeutung haben Prospekt und Informationsunterlagen?

Für die rechtliche Bewertung können der Wertpapierprospekt, Wertpapier-Informationsblätter, Produktinformationen, Präsentationen und sonstige Vertriebsunterlagen wichtig sein.

Enthalten die maßgeblichen Kapitalmarktinformationen unzutreffende, irreführende oder unvollständige Angaben, kann neben einer Beratungshaftung auch eine Prospekthaftung beziehungsweise eine Haftung wegen fehlerhafter Kapitalanlageinformationen zu prüfen sein.

Relevant können beispielsweise Angaben sein zu:

  • Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten,
  • Verwendung der eingeworbenen Mittel,
  • bestehenden Verbindlichkeiten,
  • Sicherheiten,
  • wesentlichen Risiken,
  • wirtschaftlichen Prognosen und
  • Rückzahlungsbedingungen der Anleihe.

Dabei ist zwischen möglichen Fehlern der Kapitalmarktinformation und Fehlern im individuellen Beratungsgespräch zu unterscheiden. Beide Bereiche können sich überschneiden, beruhen rechtlich aber nicht zwingend auf denselben Anspruchsgrundlagen.

Geeignetheitserklärung und Beratungsunterlagen als wichtige Beweismittel

Bei einer Anlageberatung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen gegenüber einem Privatkunden ist grundsätzlich eine Geeignetheitserklärung vorgesehen. Darin muss erläutert werden, wie die Empfehlung auf Präferenzen, Anlageziele und sonstige Merkmale des Kunden abgestimmt wurde.

Für die spätere Prüfung einer Bankhaftung bei Falschberatung kann dieses Dokument besonders wichtig sein.

Anleger sollten deshalb möglichst sämtliche Unterlagen sichern, darunter:

  • Kauf- und Zeichnungsunterlagen,
  • Geeignetheitserklärung beziehungsweise vorhandene Beratungsdokumentation,
  • Prospekt und Produktinformationen,
  • Konto- und Depotauszüge,
  • E-Mails und sonstige Korrespondenz,
  • Werbematerialien und Präsentationen sowie
  • eigene Aufzeichnungen über Inhalt und Ablauf des Beratungsgesprächs.

Auch wenn einzelne Dokumente fehlen, bedeutet dies nicht automatisch, dass Ansprüche ausgeschlossen sind.

Emittent insolvent: Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens prüfen

Wird der Emittent insolvent, sollte zunächst geprüft werden, welche Forderungen Anleger besitzen und ob diese im Insolvenzverfahren anzumelden sind. Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren und mögliche Schadensersatzansprüche gegen Dritte sind dabei voneinander zu unterscheiden.

Gerade wenn aus der Insolvenzmasse nur eine geringe Quote zu erwarten ist, kann die Prüfung weiterer Verantwortlicher wirtschaftlich entscheidend sein.

Je nach Fall können deshalb neben der Emittentenhaftung insbesondere Beratungs-, Vermittlungs- oder Prospekthaftungsansprüche relevant werden.

Verjährung bei Falschberatung nicht unterschätzen

Schadensersatzansprüche können verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Ihr Beginn richtet sich grundsätzlich nach § 199 BGB unter anderem danach, wann der Anspruch entstanden ist und wann der Anleger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Daneben sieht das Gesetz für Schadensersatzansprüche kenntnisunabhängige Höchstfristen vor.

Deshalb sollte die Verjährung bei Falschberatung möglichst frühzeitig und bezogen auf den konkreten Anspruch geprüft werden. Allein aus dem Kaufdatum der Anleihe lässt sich das Ende der Verjährungsfrist nicht in jedem Fall zuverlässig bestimmen.

Was Anleger bei Verlusten mit Unternehmensanleihen jetzt tun sollten

Wenn Zinszahlungen ausbleiben, sich die wirtschaftliche Lage des Emittenten deutlich verschlechtert oder bereits ein Insolvenzverfahren droht, ist eine strukturierte Prüfung sinnvoll.

Anleger sollten insbesondere vorhandene Unterlagen sichern, die ursprüngliche Beratung rekonstruieren und dokumentieren, welche Aussagen zur Sicherheit, Rendite und Rückzahlung gemacht wurden. Auch der Zeitpunkt, zu dem erstmals Informationen über wirtschaftliche Schwierigkeiten oder mögliche Beratungsfehler bekannt wurden, kann für die rechtliche Beurteilung wichtig sein.

Vorschnelle Erklärungen, Abfindungsangebote oder Verzichtsvereinbarungen sollten nicht ungeprüft unterzeichnet werden.

Häufige Fragen zu Unternehmensanleihen

Prüfung durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft Fälle, in denen Anleger durch Unternehmens- oder Mittelstandsanleihen erhebliche Verluste erlitten haben. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, ob neben Ansprüchen gegen den Emittenten weitere durchsetzbare Schadensersatzansprüche bestehen.

Die Prüfung umfasst je nach Sachverhalt insbesondere:

  • die ursprünglichen Anlageziele und Risikovorgaben,
  • den Inhalt des Beratungsgesprächs,
  • die Geeignetheit der empfohlenen Unternehmensanleihe,
  • die erfolgte Risikoaufklärung,
  • Beratungs- und Produktunterlagen,
  • mögliche Pflichtverletzungen von Bank, Berater oder Vermittler,
  • mögliche Prospekt- oder Informationsfehler,
  • bereits eingetretene oder drohende Verjährung und
  • die wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung.

Gerade bei größeren Anlagebeträgen empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung. Denn ein Ausfall der Unternehmensanleihe bedeutet nicht automatisch, dass Anleger ihren Verlust endgültig hinnehmen müssen.

Sie haben mit einer Unternehmens- oder Mittelstandsanleihe erhebliche Verluste erlitten? Lassen Sie prüfen, ob Beratungsfehler vorliegen und Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Beteiligten bestehen.

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