
Hohe Verluste mit Krypto oder Token: Welche Rechte haben Anleger?
Kryptowährungen, Token und andere Kryptowerte haben sich von einem technologischen Nischenthema zu einem eigenen Bereich des Kapitalmarkts entwickelt. Neben Bitcoin und anderen Kryptowerten werden Anlegern unterschiedlichste Token-Investments, tokenisierte Vermögenswerte und Beteiligungsmodelle angeboten.
Die rechtlichen Strukturen unterscheiden sich erheblich.
Ein Anleger kann unmittelbar einen Kryptowert erwerben. Ein Token kann aber auch bestimmte Vermögens-, Beteiligungs- oder Forderungsrechte verkörpern. Andere Konstruktionen ermöglichen lediglich eine wirtschaftliche Beteiligung an der Wertentwicklung eines Kryptowerts.
Nach erheblichen Verlusten ist deshalb zunächst eine grundlegende Frage zu beantworten:
Was hat der Anleger rechtlich und wirtschaftlich tatsächlich erworben?
Erst danach lässt sich beurteilen, welche Informations- oder Beratungspflichten bestanden und ob Ansprüche wegen Falschberatung bei Kapitalanlagen oder anderer Pflichtverletzungen in Betracht kommen.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft bei wirtschaftlich erheblichen Verlusten mögliche Schadensersatzansprüche aus Krypto- und Token-Investments.
Was ist ein Krypto-Investment?
Der Begriff Krypto-Investment umfasst sehr unterschiedliche Anlageformen.
Dazu können insbesondere gehören:
- unmittelbarer Erwerb von Kryptowerten,
- Token-Investments,
- tokenisierte Vermögens- oder Beteiligungsrechte,
- Security Token,
- bestimmte Krypto-Spar- oder Investmentmodelle,
- Investments über Handels- und Kryptoplattformen sowie
- weitere Produkte mit Bezug zu Kryptowerten.
Diese Modelle dürfen rechtlich nicht gleichbehandelt werden.
Ob klassische wertpapierrechtliche Vorschriften, MiCAR oder andere Regelungen einschlägig sind, hängt von der konkreten Struktur ab. Gerade bei älteren Investments muss zudem die Rechtslage zum damaligen Zeitpunkt berücksichtigt werden.
Token ist nicht gleich Token
Der Begriff „Token“ beschreibt für sich genommen noch nicht, welche Rechte der Anleger erwirbt.
Ein Token kann unterschiedliche Funktionen erfüllen. Er kann beispielsweise wirtschaftlich als digitales Tausch- oder Anlageobjekt dienen oder bestimmte Rechte gegenüber einem Emittenten abbilden.
MiCAR unterscheidet unter anderem zwischen vermögenswertereferenzierten Token, E-Geld-Token und anderen Kryptowerten. Die Verordnung gilt jedoch nicht für Kryptowerte, die bereits unter bestimmte andere Rechtsakte des EU-Finanzmarktrechts fallen.
Für Schadensersatzfälle ist diese Einordnung wichtig.
Denn von ihr kann abhängen, welche gesetzlichen Informations- und Verhaltenspflichten auf das konkrete Investment Anwendung finden.
Björn-Michael Lange | Rechtsanwalt, Partner„Bei Krypto- und Token-Investments muss zunächst geklärt werden, was der Anleger rechtlich überhaupt erworben hat. Erst dann lässt sich beurteilen, welche Informations- und Beratungspflichten bestanden und ob aus einem erheblichen Verlust Schadensersatzansprüche folgen können.“
Was sind Security Token?
Der Begriff Security Token wird häufig für Token verwendet, die wertpapier- oder kapitalanlageähnliche Rechte digital abbilden.
Dabei kann es beispielsweise um Beteiligungs-, Forderungs- oder andere Vermögensrechte gehen.
Die Bezeichnung „Security Token“ allein entscheidet allerdings nicht über die rechtliche Einordnung.
Maßgeblich ist die konkrete Konstruktion.
Handelt es sich rechtlich um ein Finanzinstrument, können andere aufsichts- und anlegerschützende Vorschriften einschlägig sein als bei einem Kryptowert, der dem MiCAR-Regime unterliegt.
Deshalb sollte bei Verlusten mit einem Security Token zunächst geklärt werden:
- Welche Rechte waren mit dem Token verbunden?
- Wer war Emittent beziehungsweise Vertragspartner?
- Wie sollte der Anleger Erträge erzielen?
- Gab es Rückzahlungs- oder Beteiligungsrechte?
- Wie konnte der Token übertragen oder verkauft werden?
- Welche gesetzlichen Informationsunterlagen waren erforderlich?
- Wie wurde das Investment gegenüber dem Anleger dargestellt?
Erst anhand dieser Punkte lässt sich die rechtliche Ausgangslage zuverlässig bestimmen.

Welche Risiken bestehen bei Krypto- und Token-Investments?
Die Risiken unterscheiden sich abhängig vom jeweiligen Kryptowert und Geschäftsmodell erheblich.
Bei der rechtlichen Prüfung können insbesondere folgende Punkte relevant sein:
- Kursrisiko: Kryptowerte können innerhalb kurzer Zeit erheblich an Wert verlieren.
- Totalverlustrisiko: Bei bestimmten Investments kann das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen.
- Liquiditätsrisiko: Für einen Token oder Kryptowert kann zeitweise kein ausreichender Markt bestehen.
- Emittentenrisiko: Bei emittierten Token kann die Werthaltigkeit von einem Unternehmen oder Projekt abhängen.
- Technologierisiko: Smart Contracts, Blockchain-Infrastruktur oder technische Schnittstellen können zusätzliche Risiken begründen.
- Verwahrrisiko: Verlust von Zugangsdaten oder Probleme eines Verwahrers können den Zugriff auf Kryptowerte beeinträchtigen.
- Plattformrisiko: Handels- oder Kryptoplattformen können ausfallen oder wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen.
- Regulatorisches Risiko: Die rechtliche Behandlung kann je nach Produkt und Ausgestaltung unterschiedlich sein.
Welche Risiken für die konkrete Anlage wesentlich waren und wie sie dargestellt werden mussten, hängt vom Einzelfall ab.
MiCAR: Neue Regeln für den europäischen Kryptomarkt
Für Krypto-Investments hat sich der regulatorische Rahmen in den vergangenen Jahren grundlegend verändert.
Mit der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR besteht inzwischen ein EU-weiter Rechtsrahmen für zahlreiche Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleistungen. Die Verordnung gilt grundsätzlich seit dem 30. Dezember 2024; die Vorschriften zu vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token bereits seit dem 30. Juni 2024.
MiCAR regelt unter anderem Anforderungen an Emittenten sowie die Zulassung und Pflichten von Kryptowerte-Dienstleistern. Die BaFin weist darauf hin, dass die Erbringung entsprechender Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich dem MiCAR-Zulassungsregime unterliegt.
Für ältere Investments ist jedoch Vorsicht geboten: Die heutige Rechtslage kann nicht ohne Weiteres rückwirkend auf frühere Anlageentscheidungen übertragen werden.
Bei Schadensfällen muss daher stets geprüft werden, wann das Investment abgeschlossen wurde und welche Vorschriften zu diesem Zeitpunkt galten.
Anlageberatung zu Krypto: Welche Pflichten gelten?
Nicht jede Empfehlung eines Krypto-Investments ist automatisch eine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes.
Nach § 2 WpHG setzt Anlageberatung in diesem Sinne unter anderem eine persönliche Empfehlung voraus, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten bezieht.
Deshalb ist zunächst zu klären, ob das konkrete Krypto- oder Token-Investment ein entsprechendes Finanzinstrument darstellte und welche Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde.
Fällt das Investment unter das Wertpapierrecht und liegt eine Anlageberatung vor, bestehen umfangreiche Anforderungen. Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen Kunden unter anderem angemessene Informationen über Finanzinstrumente, Anlagestrategien, Risiken und Kosten zur Verfügung stellen.
Bei der Beratung muss außerdem die Eignung der Empfehlung für den Kunden beurteilt werden; gegenüber Privatkunden ist grundsätzlich eine Geeignetheitserklärung vorgesehen.
Wann kann eine Krypto-Falschberatung vorliegen?
Ein Kurssturz bei Bitcoin, einem Token oder einem anderen Kryptowert bedeutet noch nicht, dass der Anleger falsch beraten wurde.
Entscheidend ist, ob eine konkrete Pflichtverletzung vorliegt.
Je nach rechtlicher Einordnung kann insbesondere zu prüfen sein, ob
- das Investment zum Anleger und dessen Risikoprofil passte,
- wesentliche Verlustrisiken verständlich erklärt wurden,
- Liquiditätsrisiken dargestellt wurden,
- die Funktionsweise des Produkts nachvollziehbar erläutert wurde,
- Kosten vollständig offengelegt wurden,
- Aussagen über Sicherheit oder Rendite zutreffend waren oder
- wesentliche Informationen über Emittent und Geschäftsmodell fehlten.
Eine unzureichende Risikoaufklärung kann besonders relevant sein, wenn ein hochriskantes Investment gegenüber einem unerfahrenen Anleger als weitgehend sichere oder kontrollierbare Kapitalanlage dargestellt wurde.

Krypto-Investment muss zum Anleger passen
Soweit die einschlägigen Regeln über die Anlageberatung Anwendung finden, reicht es nicht aus, dass ein Produkt grundsätzlich handelbar ist.
Die Empfehlung muss zum konkreten Anleger passen.
Relevant können unter anderem sein:
- Kenntnisse und Erfahrungen,
- Anlageziele,
- Anlagehorizont,
- Risikotoleranz und
- finanzielle Verlusttragfähigkeit.
Ein Anleger, der ausdrücklich Kapital erhalten und erhebliche Schwankungen vermeiden wollte, befindet sich in einer anderen Ausgangssituation als ein erfahrener Anleger, der bewusst einen begrenzten Vermögensteil für hochspekulative Investments einsetzen wollte.
Deshalb ist die anlegergerechte Beratung auch bei digital ausgestalteten Investments ein zentraler Prüfungspunkt, sofern die entsprechenden Beratungspflichten auf das Produkt Anwendung finden.
Wurden die Risiken des Tokens richtig erklärt?
Neben der Eignung für den Anleger kommt es auf die Eigenschaften des konkreten Investments an.
Ein Token kann beispielsweise von der wirtschaftlichen Entwicklung eines bestimmten Projekts oder Unternehmens abhängen. Möglicherweise existiert nur ein begrenzter Sekundärmarkt. Technische und vertragliche Bedingungen können die Übertragbarkeit zusätzlich einschränken.
Für die objektgerechte Beratung beziehungsweise ordnungsgemäße Produktinformation kann deshalb entscheidend sein, ob der Anleger vor seiner Entscheidung ein realistisches Bild erhielt.
Aussagen wie „Blockchain macht die Anlage sicher“, „der Token ist jederzeit handelbar“ oder „das Investment ist durch reale Werte gedeckt“ müssen sich an der tatsächlichen Konstruktion messen lassen.
Technologische Innovation ersetzt keine wirtschaftliche Risikoanalyse.
Whitepaper und andere Informationen prüfen
Bei Token-Investments können schriftliche Produktinformationen für die rechtliche Prüfung besonders wichtig sein.
Unter MiCAR sind für bestimmte öffentliche Angebote von Kryptowerten Kryptowerte-Whitepaper vorgesehen. Die Verordnung enthält außerdem Anforderungen an deren Inhalt und an Marketingmitteilungen. Für frühere Angebote und bestimmte Konstellationen gelten Übergangsregelungen.
Nach einem erheblichen Verlust sollte daher geprüft werden:
- Welche Informationen lagen vor der Investition vor?
- Welches Geschäftsmodell wurde beschrieben?
- Welche Rechte sollte der Token vermitteln?
- Wie wurde die Mittelverwendung dargestellt?
- Welche Risiken wurden genannt?
- Welche Aussagen gab es zur Handelbarkeit?
- Welche Angaben wurden zu Emittent und Projekt gemacht?
- Stimmen Whitepaper, Werbung und tatsächliche Vertragsstruktur überein?
Widersprüche oder wesentliche Fehlinformationen können für mögliche Ansprüche relevant sein.
Tokenisierung realer Vermögenswerte: Was bedeutet „gedeckt“?
Token werden teilweise mit Immobilien, Unternehmen, Edelmetallen oder anderen realen Vermögenswerten in Verbindung gebracht.
Für Anleger klingt eine solche Tokenisierung häufig nach einer unmittelbaren Beteiligung an einem Sachwert.
Das muss rechtlich jedoch nicht der Fall sein.
Ein Token, dessen wirtschaftlicher Wert auf eine Immobilie Bezug nimmt, macht den Token-Inhaber beispielsweise nicht automatisch zum Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie.
Entscheidend ist vielmehr:
Welche konkreten Rechte vermittelt der Token gegenüber wem?
Bei einem Schadensfall muss deshalb die technische Beschreibung des Tokens von seiner zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Konstruktion getrennt betrachtet werden.
Krypto-Plattform insolvent: Wem gehören die Kryptowerte?
Besondere Schwierigkeiten können entstehen, wenn eine Handels-, Investment- oder Verwahrplattform insolvent wird.
Dann stellt sich unter anderem die Frage, welche Rechte Anleger an dort gehaltenen Kryptowerten besitzen und wie die Verwahrung konkret ausgestaltet war.
Relevant können sein:
- Zuordnung der Kryptowerte,
- Art der Wallet-Verwahrung,
- vertragliche Eigentumsposition,
- Verfügungsbefugnisse des Anbieters,
- Trennung von Kunden- und Eigenbeständen,
- mögliche Aussonderungs- oder sonstige Rechte und
- gegebenenfalls die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren.
Daneben ist zu prüfen, ob unabhängig von der Insolvenz Ansprüche gegen weitere Beteiligte bestehen.

Krypto-Verlust oder Kryptobetrug?
Für die rechtliche Strategie ist eine klare Abgrenzung besonders wichtig.
Nicht jeder Krypto-Verlust ist Kryptobetrug.
Wer einen realen Kryptowert kauft und anschließend aufgrund eines Kurssturzes Geld verliert, befindet sich grundsätzlich in einer anderen Situation als ein Anleger, dessen angebliches Investment von Anfang an fingiert war.
Hinweise auf einen möglichen Betrugsfall können beispielsweise sein:
- eine angebliche Handelsplattform verweigert Auszahlungen,
- vor einer Auszahlung werden weitere „Steuern“ oder „Gebühren“ verlangt,
- angebliche Berater drängen ständig zu neuen Einzahlungen,
- Kontoguthaben werden möglicherweise nur auf einer Website simuliert,
- Kryptowährungen sollen an unbekannte Wallet-Adressen übertragen werden,
- Ansprechpartner verschwinden oder
- der angebliche Anbieter lässt sich nicht verlässlich identifizieren.
In solchen Fällen stehen nicht primär Beratungsfehler im Mittelpunkt. Dann können Kryptobetrug, Broker-Betrug, die Nachverfolgung von Zahlungswegen und Maßnahmen zur Geldrückholung bei Anlagebetrug relevant sein.
Für diese Betrugssachverhalte sieht die hinterlegte SEO-Struktur eigene Vertiefungsseiten vor.
Schadensersatz nach Verlusten mit Token und Kryptowerten
Ein erheblicher Verlust begründet für sich genommen keinen Schadensersatzanspruch.
Für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung muss vielmehr eine konkrete Pflichtverletzung vorliegen, die für die Anlageentscheidung und den entstandenen Schaden rechtlich relevant war.
Je nach Sachverhalt können insbesondere folgende Bereiche zu prüfen sein:
- Falschberatung bei Kapitalanlagen
- fehlerhafte Anlagevermittlung
- unzureichende Risikoaufklärung
- unrichtige oder unvollständige Produktinformationen
- irreführende Aussagen über Token und zugrunde liegende Vermögenswerte
- Pflichtverletzungen eines regulierten Dienstleisters
- mögliche Ansprüche nach einer Insolvenz
- gegebenenfalls betrügerisches Verhalten
Wer tatsächlich haftet, hängt von der jeweiligen Struktur ab. Als Anspruchsgegner können je nach Fall Berater, Vermittler, Emittenten, Anbieter oder andere Beteiligte in Betracht kommen.
Welche Unterlagen sollten Anleger nach Krypto-Verlusten sichern?
Digitale Beweismittel können bei Krypto-Fällen besonders wichtig sein. Anleger sollten deshalb nicht nur klassische Vertragsunterlagen aufbewahren.
Sinnvoll zu sichern sind insbesondere:
- Verträge und Zeichnungsunterlagen,
- Whitepaper und Produktinformationen,
- Beratungsunterlagen,
- Geeignetheitserklärungen, soweit vorhanden,
- Werbeunterlagen und Präsentationen,
- E-Mails und Messenger-Kommunikation,
- Konto- und Zahlungsbelege,
- Kauf- und Verkaufsabrechnungen,
- Wallet-Adressen,
- Transaktions-Hashes,
- Screenshots von Plattform und Nutzerkonto sowie
- Kommunikation über Auszahlungsversuche.
Blockchain-Transaktionen können zwar technisch nachvollziehbar sein. Für die rechtliche Anspruchsdurchsetzung muss jedoch zusätzlich geklärt werden, welche Personen oder Unternehmen hinter den beteiligten Adressen und Vertragsbeziehungen stehen.
Verjährung von Ansprüchen bei Krypto-Investments
Auch bei Krypto- und Token-Investments können mögliche Ansprüche verjähren.
Wann die Verjährung beginnt und welche Frist gilt, hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage und den Umständen des Einzelfalls ab.
Bei älteren Investments sollte deshalb nicht allein darauf vertraut werden, dass ein Verlust oder eine Insolvenz erst vor kurzer Zeit bekannt geworden ist.
Insbesondere bei erheblichen Schäden ist eine frühzeitige Prüfung der Verjährung bei Falschberatung sinnvoll.
Häufige Fragen
Fachanwalt bei Verlusten mit Krypto- und Token-Investments
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange berät Anleger bei wirtschaftlich erheblichen Verlusten aus Krypto- und Token-Investments.
Die rechtliche Prüfung beginnt mit der Einordnung des konkreten Produkts. Dabei ist insbesondere zu klären,
- welcher Kryptowert oder Token erworben wurde,
- welche Rechte damit verbunden waren,
- welcher regulatorische Rahmen galt,
- ob eine Anlageberatung oder Vermittlung stattfand,
- welche Informationen vor der Investition erteilt wurden,
- ob Risiken zutreffend dargestellt wurden,
- ob ein Whitepaper oder andere Anlageinformationen fehlerhaft waren,
- welche Beteiligten als Anspruchsgegner in Betracht kommen und
- ob es sich möglicherweise nicht um einen gewöhnlichen Anlageverlust, sondern um Anlagebetrug handelt.
Gerade bei Krypto-Investments ist diese saubere rechtliche Einordnung entscheidend. Nicht die technische Bezeichnung des Produkts, sondern seine tatsächliche rechtliche und wirtschaftliche Struktur bestimmt, welche Ansprüche bestehen können.
Sie haben mit einem Krypto- oder Token-Investment erhebliche Verluste erlitten? Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft das Investment, die Beratung und mögliche Schadensersatzansprüche.

