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Schiffsfonds: Schadensersatz bei Verlusten

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Fachanwalt prüft Schadensersatzansprüche nach Verlusten mit Schiffsfonds

Schiffsfonds: Wenn die Beteiligung erhebliche Verluste verursacht

Schiffsfonds wurden über viele Jahre als Kapitalanlage vertrieben. Anleger beteiligten sich an Fonds, die beispielsweise Containerschiffe, Tanker oder andere Handelsschiffe erwarben und betrieben. Einnahmen aus der Vercharterung der Schiffe sollten Ausschüttungen ermöglichen und langfristig eine attraktive Rendite erwirtschaften.

Doch die wirtschaftliche Entwicklung zahlreicher Schiffsfonds verlief anders als erwartet. Charterraten gerieten unter Druck, Schiffswerte sanken, Finanzierungen wurden zur Belastung und Ausschüttungen blieben aus. Bei einzelnen Fondsgesellschaften kam es zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz.

Für Anleger stellt sich bei hohen Verlusten die Frage, ob lediglich ein bekanntes unternehmerisches Risiko eingetreten ist – oder ob sie vor der Zeichnung nicht ausreichend über die Risiken ihrer Beteiligung informiert wurden.

Bei einer Falschberatung bei Kapitalanlagen können Schadensersatzansprüche bestehen. Rechtsanwalt Björn-Michael Lange, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft für betroffene Anleger die damalige Beratung, die Anlageunterlagen und mögliche Anspruchsgegner.

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Was ist ein Schiffsfonds?

Ein Schiffsfonds ist typischerweise eine Form des geschlossenen Fonds. Das von Anlegern eingeworbene Kapital wird gemeinsam mit einer etwaigen Fremdfinanzierung eingesetzt, um ein oder mehrere Schiffe zu erwerben und wirtschaftlich zu betreiben.

Die Einnahmen eines solchen Fonds können insbesondere aus der Vercharterung der Schiffe entstehen. Davon müssen unter anderem Finanzierung, Betrieb, Verwaltung und weitere Kosten getragen werden.

Der wirtschaftliche Erfolg eines Schiffsfonds kann deshalb von einer Vielzahl von Faktoren abhängen:

  • Höhe und Entwicklung der Charterraten,
  • Auslastung und Beschäftigung des Schiffes,
  • Betriebskosten,
  • Zins- und Finanzierungsbedingungen,
  • gegebenenfalls Wechselkursentwicklungen,
  • technischer Zustand des Schiffes,
  • Angebot und Nachfrage auf den jeweiligen Schifffahrtsmärkten,
  • erzielbarer Verkaufspreis am Ende der Investition.

Für Anleger bedeutet dies: Sie investieren nicht lediglich in einen körperlichen Sachwert. Sie beteiligen sich an einer Kapitalanlage, deren Erfolg von der wirtschaftlichen Entwicklung eines Schifffahrtsunternehmens und des jeweiligen Marktes abhängen kann.

Warum sind Schiffsfonds riskant?

Die wirtschaftlichen Risiken eines Schiffsfonds können erheblich sein. Mehrere Faktoren können sich gleichzeitig negativ entwickeln und gegenseitig verstärken.

Charterraten können sinken

Die Einnahmen eines Schiffsfonds hängen häufig wesentlich von den erzielten Charterraten ab. Fallen diese geringer aus als kalkuliert oder kann ein Schiff zeitweise nicht wirtschaftlich beschäftigt werden, können dem Fonds erhebliche Einnahmen fehlen.

Schiffswerte können erheblich schwanken

Auch der Marktwert eines Schiffes ist nicht konstant. Entwickelt sich der Markt ungünstig, kann der tatsächlich erzielbare Verkaufspreis deutlich unter früheren Erwartungen liegen.

Das kann insbesondere dann problematisch werden, wenn in der Fondskalkulation ein bestimmter Veräußerungserlös eingeplant wurde.

Fremdfinanzierung erhöht wirtschaftliche Risiken

Schiffe wurden nicht zwingend ausschließlich aus dem Eigenkapital der Anleger finanziert. Je nach Fondskonstruktion kann Fremdkapital einen erheblichen Teil der Finanzierung ausmachen.

Sinken die Einnahmen, während Zins- und Tilgungsverpflichtungen weiterlaufen, kann dies die Liquidität des Fonds erheblich belasten.

Das investierte Kapital kann langfristig gebunden sein

Anteile an geschlossenen Fonds können regelmäßig nicht wie börsengehandelte Wertpapiere jederzeit zu einem transparenten Marktpreis verkauft werden.

Wer kurzfristig auf sein Kapital angewiesen ist, kann daher vor erheblichen Schwierigkeiten stehen.

„Viele Anleger haben sich an Schiffsfonds beteiligt, ohne die Tragweite von Charter-, Finanzierungs- und Marktrisiken vollständig zu überblicken. Für mögliche Ansprüche ist entscheidend, welche Risiken tatsächlich bestanden und wie darüber vor der Zeichnung aufgeklärt wurde.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Welche Verluste können bei Schiffsfonds entstehen?

Bei wirtschaftlichen Problemen können zunächst die erwarteten Ausschüttungen sinken oder vollständig ausfallen.

Verschlechtert sich die Situation weiter, kann der Fonds zusätzliche Liquidität benötigen. Auch der Wert der Beteiligung kann erheblich sinken.

Im schlimmsten Fall kann der Anleger einen erheblichen Teil seines investierten Kapitals verlieren.

Genau deshalb ist die Risikoaufklärung bei der Vermittlung und Beratung zu einem Schiffsfonds von besonderer Bedeutung.

Entscheidend ist jedoch: Der Eintritt eines Risikos bedeutet nicht automatisch, dass die beratende Bank oder ein Anlageberater haftet.

Für Schadensersatz muss vielmehr geprüft werden, ob eine rechtlich relevante Pflichtverletzung vorlag und diese für die Anlageentscheidung ursächlich war.

Wann kann eine Falschberatung bei Schiffsfonds vorliegen?

Bei einer Anlageberatung muss die Empfehlung sowohl zum Anleger als auch zur konkreten Kapitalanlage passen.

Im Mittelpunkt stehen deshalb insbesondere die anlegergerechte Beratung und die objektgerechte Beratung.

Die anlegergerechte Beratung betrifft die persönlichen Verhältnisse und Ziele des Kunden. Dazu können insbesondere Anlageziel, Risikobereitschaft, Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und gewünschte Verfügbarkeit des Kapitals gehören.

Bei der objektgerechten Beratung geht es um die Eigenschaften der empfohlenen Beteiligung selbst. Der Anleger muss diejenigen Informationen erhalten, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind.

Bei Schiffsfonds können deshalb insbesondere Risiken aus Markt, Finanzierung, Kapitalbindung und eingeschränkter Veräußerbarkeit von Bedeutung sein.

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Typische Beratungsfehler bei Schiffsfonds

Ob tatsächlich ein Beratungsfehler vorliegt, muss anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Wiederkehrende Ansatzpunkte für eine rechtliche Prüfung können jedoch sein:

  • Die Beteiligung wurde als besonders sicher dargestellt.
  • Das Verlustrisiko wurde verharmlost.
  • Der Fonds wurde als für die Altersvorsorge geeignet empfohlen, obwohl die konkreten Anlageziele dagegen sprachen.
  • Die eingeschränkte Veräußerbarkeit der Beteiligung wurde nicht ausreichend erläutert.
  • Die lange Kapitalbindung wurde nicht deutlich gemacht.
  • Wesentliche wirtschaftliche Risiken des Schifffahrtsmarktes wurden nicht angemessen dargestellt.
  • Risiken der Fremdfinanzierung wurden nicht ausreichend erklärt.
  • Vertriebsinteressen oder Vergütungen wurden nicht ordnungsgemäß offengelegt.
  • Wesentliche Anlageunterlagen wurden nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
  • Aussagen im Beratungsgespräch standen im Widerspruch zu den tatsächlichen Eigenschaften des Fonds.

Nicht jeder dieser Punkte führt automatisch zu einem Anspruch. Er kann jedoch Anlass sein, Beratung und Unterlagen näher zu untersuchen.

Schiffsfonds als sichere Sachwertanlage?

Beim Vertrieb von Schiffsfonds konnte der Sachwertcharakter der Anlage für Anleger besonders überzeugend wirken: Hinter der Beteiligung stand schließlich ein tatsächlich vorhandenes Schiff.

Der bloße Sachwert schützt jedoch nicht vor Verlusten.

Ein Schiff ist ein Wirtschaftsgut, dessen Ertragskraft und Marktwert schwanken können. Gleichzeitig können auf Fondsebene erhebliche Verbindlichkeiten bestehen. Der wirtschaftliche Wert der Beteiligung hängt daher nicht allein davon ab, dass ein Schiff physisch vorhanden ist.

Wurde der Eindruck vermittelt, der Sachwertcharakter mache die Kapitalanlage weitgehend sicher, sollte geprüft werden, ob dadurch bestehende Risiken verharmlost wurden.

Für eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung ist entscheidend, welches Gesamtbild der Anleger vor seiner Investitionsentscheidung erhielt.

Schiffsfonds zur Altersvorsorge

Besondere Fragen können sich stellen, wenn ein Schiffsfonds ausdrücklich oder erkennbar zur Altersvorsorge empfohlen wurde.

Ob eine solche Empfehlung pflichtwidrig war, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind sowohl die Eigenschaften der konkreten Beteiligung als auch die individuellen Ziele des Anlegers.

Bei der anlegergerechten Beratung kann beispielsweise relevant sein:

  • Stand Sicherheit oder Rendite im Vordergrund?
  • Wie hoch war die Risikobereitschaft?
  • Musste das Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar sein?
  • Welchen Anteil des Vermögens machte die Beteiligung aus?
  • Sollte aus dem Investment später der Lebensunterhalt bestritten werden?
  • Welche Erfahrungen hatte der Anleger mit unternehmerischen Beteiligungen?

Passten die Eigenschaften des Schiffsfonds nicht zum erkennbaren Anlageziel, kann dies einen Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche darstellen.

Charterraten und Beschäftigungsrisiko

Die Chartereinnahmen gehören zu den zentralen wirtschaftlichen Faktoren vieler Schiffsfonds.

Bei einer Charter überlässt der Eigentümer das Schiff einem Vertragspartner gegen Vergütung zur Nutzung. Die konkrete Gestaltung kann sich je nach Fonds und Chartervertrag unterscheiden.

Für Anleger ist insbesondere wichtig, dass kalkulierte Chartereinnahmen nicht zwingend über die gesamte Laufzeit garantiert sind.

Laufen bestehende Charterverträge aus, muss das Schiff möglicherweise zu den dann geltenden Marktbedingungen neu beschäftigt werden. Sind die erzielbaren Raten niedriger als ursprünglich kalkuliert, kann dies die Einnahmen des Fonds erheblich reduzieren.

Auch der Ausfall eines Vertragspartners oder Beschäftigungsprobleme können wirtschaftliche Folgen haben.

Welche dieser Risiken im konkreten Schiffsfonds bestanden und wie sie dargestellt wurden, ist Gegenstand der individuellen Prüfung.

Finanzierung und Fremdwährungsrisiken

Ein weiterer wichtiger Faktor kann die Finanzierung des Schiffes sein.

Wurde ein erheblicher Teil des Kaufpreises durch Darlehen finanziert, müssen Zins- und Tilgungsleistungen aus den verfügbaren Mitteln des Fonds erbracht werden.

Sinken gleichzeitig die Chartereinnahmen, kann daraus ein erheblicher Liquiditätsdruck entstehen.

Bei bestimmten Fondskonstruktionen können außerdem Fremdwährungen eine Rolle spielen. Einnahmen, Darlehen oder andere Zahlungsverpflichtungen können in unterschiedlichen Währungen bestehen. Wechselkursänderungen können dann zusätzliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung haben.

Ob und in welchem Umfang solche Risiken für die konkrete Anlage wesentlich waren, muss anhand der Fondsstruktur untersucht werden.

Bedeutung des Verkaufsprospekts bei Schiffsfonds

Der Verkaufsprospekt kann eine zentrale Grundlage für die Entscheidung des Anlegers sein.

Er soll die wesentlichen tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Kapitalanlage darstellen. Bei Schiffsfonds können unter anderem Angaben zu Schiff, Kaufpreis, Charter, Finanzierung, Kosten, Prognosen und Risiken relevant sein.

Bei der rechtlichen Prüfung können mögliche Prospektfehler beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

  • wirtschaftliche Ausgangsdaten,
  • Chartereinnahmen und Charterverträge,
  • Finanzierung,
  • Kostenstruktur,
  • Mittelverwendung,
  • Marktannahmen,
  • Interessenkonflikte,
  • prognostizierte Verkaufserlöse,
  • Darstellung wesentlicher Risiken.

Nicht jede später eingetretene negative Entwicklung beweist einen Prospektfehler. Entscheidend ist vielmehr, ob die Angaben bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt fehlerhaft, unvollständig oder irreführend waren.

Neben einer möglichen Prospekthaftung können außerdem die Pflichten des Anlageberaters zum Prospekt relevant sein.

Prognosen über Charterraten und Schiffswerte

Schiffsfonds beruhen häufig auf langfristigen wirtschaftlichen Kalkulationen.

Für viele Jahre müssen Annahmen über Chartereinnahmen, Betriebskosten, Finanzierung und den späteren Verkauf des Schiffes getroffen werden.

Dass eine Prognose später nicht eintritt, macht sie nicht automatisch rechtswidrig. Zukunftsprognosen sind naturgemäß unsicher.

Bei einer fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsprognose ist vielmehr zu untersuchen, auf welchen Tatsachen und Annahmen die Prognose zum Zeitpunkt ihrer Erstellung beruhte und ob diese Grundlage vertretbar war.

Gerade bei langfristigen Schiffsinvestitionen kann dieser Unterschied entscheidend sein.

Provisionen und Vertriebskosten

Auch die Kostenstruktur eines Schiffsfonds kann für Anleger wesentlich sein.

Nicht jeder investierte Euro fließt zwingend unmittelbar in den Erwerb oder Betrieb des Schiffes. Je nach Beteiligung können beispielsweise Kosten für Konzeption, Vertrieb, Verwaltung und Finanzierung anfallen.

Im Rahmen der rechtlichen Prüfung können deshalb Provisionen und Rückvergütungen eine Rolle spielen.

Daneben kann die Kapitalverwendung relevant sein: Welche Teile des Anlegerkapitals wurden tatsächlich investiert und welche Beträge dienten anderen Zwecken?

Welche Aufklärung hierüber geschuldet war, richtet sich nach dem jeweiligen Fonds, Vertriebsweg und rechtlichen Rahmen.

Wer kann für eine Falschberatung haften?

Der mögliche Anspruchsgegner hängt davon ab, wer die Beteiligung empfohlen oder vermittelt hat.

Bank

Wurde der Schiffsfonds im Rahmen einer Anlageberatung durch eine Bank empfohlen, kann eine Bankhaftung bei Falschberatung zu prüfen sein.

Dabei ist unter anderem zu untersuchen, welche Informationen die Bank über Anleger und Fonds hatte und welche Aussagen im Beratungsgespräch getroffen wurden.

Anlageberater

Bei einer Empfehlung durch einen freien Berater können Ansprüche aus der Haftung des Anlageberaters bestehen.

Auch hier kommt es insbesondere auf Inhalt und Umfang der geschuldeten Beratung an.

Anlagevermittler

Erfolgte keine umfassende Beratung, sondern eine Vermittlung der Beteiligung, können andere Pflichten gelten. Auch eine Haftung des Anlagevermittlers kann jedoch bei Verletzung bestehender Informationspflichten in Betracht kommen.

Bei Prospekt- oder sonstigen Informationsfehlern können darüber hinaus weitere mögliche Anspruchsgegner zu untersuchen sein.

Schadensersatz bei Schiffsfonds

Wurde eine Beteiligung aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung erworben, können Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Dabei ist grundsätzlich zu prüfen, wie der Anleger wirtschaftlich stünde, wenn er die Beteiligung ohne die Pflichtverletzung nicht gezeichnet hätte.

Eine mögliche Rückabwicklung der Kapitalanlage kann darauf gerichtet sein, den Anleger wirtschaftlich entsprechend zu stellen. Dabei sind allerdings die konkreten Umstände des Falls zu berücksichtigen.

Die Schadensberechnung kann unter anderem betreffen:

  • geleistete Einlagen,
  • weitere Zahlungen im Zusammenhang mit der Beteiligung,
  • erhaltene Ausschüttungen,
  • sonstige wirtschaftliche Vorteile,
  • den verbleibenden Wert der Beteiligung.

Der tatsächlich entstandene Anlageverlust ist daher nicht automatisch mit dem rechtlich ersatzfähigen Schaden identisch.

Rückforderung von Ausschüttungen bei Schiffsfonds

Bei wirtschaftlich angeschlagenen Schiffsfonds wurden Anleger teilweise mit Forderungen konfrontiert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Ob eine solche Forderung besteht, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Entscheidend können insbesondere die gesellschaftsrechtliche Konstruktion des Fonds, die wirtschaftliche Herkunft der Ausschüttungen, vertragliche Regelungen und die konkrete Anspruchsgrundlage sein.

Anleger sollten eine Zahlungsaufforderung deshalb nicht allein anhand der Bezeichnung „Ausschüttungsrückforderung“ beurteilen, sondern die zugrunde liegenden Unterlagen prüfen lassen.

Auch für mögliche Schadensersatzansprüche wegen der ursprünglichen Beratung kann die Behandlung früherer Ausschüttungen relevant sein.

Schiffsfonds insolvent – was können Anleger tun?

Eine Insolvenz des Schiffsfonds kann für Anleger erhebliche finanzielle Folgen haben. Der Wert der Beteiligung kann weiter sinken und bislang erwartete Ausschüttungen können endgültig ausfallen.

Dabei sind unterschiedliche Anspruchsebenen auseinanderzuhalten.

Zum einen kann zu prüfen sein, ob und in welcher Form eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden muss.

Zum anderen können unabhängig davon Ansprüche gegen Dritte bestehen. Dazu können beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen einen früheren Berater oder andere Verantwortliche gehören.

Auch Fragen der Geschäftsführerhaftung, Treuhänderhaftung oder anderer Haftungsgrundlagen können je nach Sachverhalt auftreten.

Die Insolvenz des Fonds bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche rechtlichen Möglichkeiten des Anlegers auf das Insolvenzverfahren beschränkt sind.

Beweislast bei Falschberatung

Schiffsfonds wurden häufig vor vielen Jahren gezeichnet. Das kann die Aufklärung des damaligen Beratungsgesprächs erschweren.

Für die Beweislast bei Falschberatung können deshalb die noch vorhandenen Dokumente besonders wichtig sein.

Anleger sollten insbesondere zusammentragen:

  • Zeichnungsschein oder Beitrittserklärung,
  • Beratungsprotokoll,
  • Verkaufsprospekt und Nachträge,
  • Produkt- und Werbeunterlagen,
  • Korrespondenz mit Bank, Berater oder Vermittler,
  • Kontoauszüge und Zahlungsnachweise,
  • Ausschüttungsabrechnungen,
  • Geschäftsberichte,
  • Sanierungs- oder Restrukturierungsunterlagen,
  • Schreiben im Zusammenhang mit einer Insolvenz.

Zusätzlich sollte möglichst genau rekonstruiert werden, was der Berater zu Sicherheit, Rendite, Laufzeit, Verkaufsmöglichkeiten und Verlustrisiken gesagt hat.

Auch Zeugen des damaligen Gesprächs können je nach Fall Bedeutung haben.

Verjährung bei Schiffsfonds beachten

Gerade bei Schiffsfonds ist die Frage der Verjährung häufig besonders relevant, weil viele Beteiligungen bereits lange zurückliegen.

Aus dem Alter des Fonds allein lässt sich jedoch nicht zuverlässig ableiten, ob ein bestimmter Anspruch verjährt ist.

Die Verjährung bei Falschberatung hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage und den konkreten Umständen ab. Dabei können sowohl Kenntnisfragen als auch absolute Fristen eine Rolle spielen.

Anleger sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass Ansprüche automatisch noch bestehen – aber ebenso wenig vorschnell annehmen, dass wegen des lange zurückliegenden Fondsbeitritts jede rechtliche Möglichkeit ausgeschlossen ist.

Die Verjährung muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.

Wann sollten Anleger einen Schiffsfonds prüfen lassen?

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn erhebliche wirtschaftliche Verluste eingetreten sind und Zweifel an der ursprünglichen Beratung bestehen.

Typische Anlässe sind beispielsweise:

  • Ausschüttungen wurden dauerhaft eingestellt.
  • Die Beteiligung hat erheblich an Wert verloren.
  • Der Fonds verlangt zusätzliche Zahlungen.
  • Frühere Ausschüttungen sollen zurückgezahlt werden.
  • Der Schiffsfonds befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder ist insolvent.
  • Risiken wurden bei Zeichnung offenbar anders dargestellt als später erkennbar.
  • Der Fonds wurde als sichere Anlage oder Altersvorsorge empfohlen.
  • Es bestehen Zweifel an Angaben im Verkaufsprospekt.

Entscheidend ist nicht nur die Frage, wie viel Geld verloren wurde, sondern weshalb der Anleger die Beteiligung ursprünglich erworben hat und auf welcher Informationsgrundlage diese Entscheidung beruhte.

Schiffsfonds rechtlich prüfen: Die wichtigsten Fragen

Für eine strukturierte Erstbewertung sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  1. Wer hat den Schiffsfonds empfohlen oder vermittelt?
  2. Welches Anlageziel wurde damals verfolgt?
  3. Wie wurde das Risiko der Beteiligung dargestellt?
  4. Welche Aussagen wurden zu Sicherheit und Kapitalerhalt getroffen?
  5. Wurde über die langfristige Kapitalbindung aufgeklärt?
  6. Wurden Markt-, Charter- und Finanzierungsrisiken erläutert?
  7. Wann erhielt der Anleger den Verkaufsprospekt?
  8. Welche Kosten und Vertriebsvergütungen bestanden?
  9. Wie hoch ist der bisher eingetretene wirtschaftliche Verlust?
  10. Welche möglichen Ansprüche sind noch unverjährt?

Erst aus dem Zusammenspiel dieser Punkte lässt sich belastbar beurteilen, ob Schadensersatzansprüche bestehen können.

Häufige Fragen zu Schiffsfonds

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Schiffsfonds

Bei Schiffsfonds treffen komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge auf Fragen des Anlageberatungs- und Kapitalmarktrechts. Für mögliche Ansprüche genügt es deshalb weder, allein auf hohe Verluste hinzuweisen, noch die Beteiligung ausschließlich anhand der heutigen wirtschaftlichen Situation zu bewerten.

Rechtsanwalt Björn-Michael Lange ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Vy Rechtsanwälte prüft bei erheblichen Verlusten mit Schiffsfonds insbesondere die damalige Beratung, die Risikoaufklärung, die Anlageunterlagen sowie mögliche Prospektfehler.

Dabei wird untersucht, ob eine Falschberatung bei Kapitalanlagen vorliegt, gegen wen Ansprüche bestehen können, wie ein möglicher Schaden zu berechnen ist und ob die Ansprüche noch durchsetzbar sind.

Wenn Sie mit einem Schiffsfonds erhebliche Verluste erlitten haben, Ihr Fonds insolvent geworden ist oder Zweifel an der damaligen Beratung bestehen, können Sie die Beteiligung und die vorhandenen Unterlagen durch Vy Rechtsanwälte prüfen lassen.

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