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Private-Equity-Fonds: Schadensersatz bei Verlusten

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Fachanwalt prüft Schadensersatzansprüche bei Private-Equity-Fonds

Private-Equity-Fonds: Verluste und Schadensersatz prüfen

Private-Equity-Fonds eröffnen Anlegern die Möglichkeit, mittelbar in Unternehmen zu investieren, deren Anteile regelmäßig nicht an einer öffentlichen Börse gehandelt werden. Die Fonds verfolgen dabei das Ziel, den Wert ihrer Beteiligungsunternehmen zu steigern und diese später mit Gewinn zu veräußern.

Was attraktive Renditechancen versprechen kann, ist jedoch mit besonderen Risiken verbunden. Unternehmensbeteiligungen können sich schlechter entwickeln als erwartet, geplante Verkäufe können scheitern und das investierte Kapital kann über einen langen Zeitraum gebunden sein.

Entstehen erhebliche Verluste, stellt sich für Anleger deshalb häufig die Frage, ob sie vor der Investition ausreichend über diese Eigenschaften informiert wurden.

Ein Verlust allein begründet keinen Schadensersatzanspruch. Wurde der Private-Equity-Fonds jedoch empfohlen, obwohl er nicht zu den Anlagezielen des Kunden passte, oder wurden wesentliche Risiken unzureichend dargestellt, kann eine Falschberatung bei Kapitalanlagen vorliegen.

Rechtsanwalt Björn-Michael Lange, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft für Anleger die damalige Beratung, die Fondsunterlagen und mögliche Schadensersatzansprüche.

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Was ist ein Private-Equity-Fonds?

Private Equity bezeichnet Eigenkapitalinvestitionen in Unternehmen, deren Anteile typischerweise nicht öffentlich an einer Börse gehandelt werden.

Ein Private-Equity-Fonds bündelt Kapital von Anlegern, um damit Beteiligungen an solchen Unternehmen einzugehen. Abhängig von der Strategie können beispielsweise etablierte Unternehmen, Wachstumsunternehmen oder Unternehmen in besonderen Entwicklungsphasen im Fokus stehen.

Das wirtschaftliche Ziel besteht typischerweise darin, den Wert der Beteiligungsunternehmen während der Haltedauer zu erhöhen und die Beteiligungen später gewinnbringend zu veräußern.

Für Anleger ist dabei wichtig: Private-Equity-Fonds sind nicht mit klassischen börsengehandelten Aktienfonds gleichzusetzen.

Die zugrunde liegenden Unternehmensbeteiligungen verfügen regelmäßig nicht über einen laufenden Börsenkurs und können nicht ohne Weiteres jederzeit verkauft werden. Dadurch entstehen besondere Anforderungen an Bewertung, Liquidität und Anlagehorizont.

Wie funktioniert ein Private-Equity-Fonds?

Die konkrete Struktur unterscheidet sich je nach Fonds. Vereinfacht lässt sich der typische Investitionsprozess jedoch in mehrere Phasen unterteilen.

Zunächst sammelt der Fonds Kapital ein oder Anleger verpflichten sich – je nach Konstruktion – zur Bereitstellung bestimmter Kapitalbeträge.

Anschließend investiert der Fonds in ausgewählte Unternehmen. Während der Beteiligungsphase soll deren wirtschaftlicher Wert gesteigert werden.

Der wirtschaftliche Erfolg wird häufig erst beim sogenannten Exit realisiert. Dabei kann die Unternehmensbeteiligung beispielsweise an einen anderen Investor verkauft oder anderweitig veräußert werden.

Damit hängt die Rendite des Anlegers nicht nur von der laufenden Entwicklung der Unternehmen ab. Entscheidend kann insbesondere sein, ob und zu welchem Preis die Beteiligungen später veräußert werden können.

„Private Equity kann hohe Renditechancen mit erheblichen unternehmerischen Risiken und einer langfristigen Kapitalbindung verbinden. Für mögliche Schadensersatzansprüche ist entscheidend, ob diese Eigenschaften zur Situation des Anlegers passten und vor der Investition verständlich dargestellt wurden.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Geschlossene Private-Equity-Fonds

Private-Equity-Investitionen können in unterschiedlichen rechtlichen Strukturen angeboten werden. Für Privatanleger waren beziehungsweise sind insbesondere Beteiligungsmodelle relevant, die Merkmale eines geschlossenen Fonds aufweisen.

Bei solchen Konstruktionen steht das investierte Kapital nicht wie bei einem täglich handelbaren Wertpapier jederzeit zur Verfügung.

Die Anlage ist vielmehr auf einen langfristigen Investitionszyklus ausgerichtet: Beteiligungen werden erworben, über mehrere Jahre gehalten und sollen später veräußert werden.

Gerade diese langfristige Struktur ist für die Anlageberatung wesentlich.

Ein Anleger, der kurzfristig auf sein Kapital zugreifen können muss, hat andere Bedürfnisse als ein Anleger, der bewusst langfristiges und risikotragendes Kapital investieren möchte.

Welche Risiken haben Private-Equity-Fonds?

Private-Equity-Fonds können ein komplexes Risikoprofil besitzen. Welche Risiken im Einzelfall bestehen, hängt insbesondere von Anlagestrategie, Portfolio, Finanzierung und Fondsstruktur ab.

Zu den wesentlichen Prüfungsfeldern können gehören:

Unternehmensrisiko: Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungsunternehmen kann hinter den Erwartungen zurückbleiben. Einzelne Unternehmen können erheblich an Wert verlieren oder scheitern.

Verlustrisiko: Eine negative Entwicklung der Portfoliounternehmen kann zu erheblichen Verlusten auf Fondsebene und damit beim Anleger führen.

Illiquidität: Nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen können regelmäßig nicht jederzeit zu einem transparenten Marktpreis verkauft werden.

Lange Kapitalbindung: Private-Equity-Investitionen sind typischerweise langfristig angelegt. Ein vorzeitiger Zugriff auf das investierte Kapital kann erheblich eingeschränkt sein.

Bewertungsrisiko: Für nicht börsennotierte Unternehmen existiert kein laufend festgestellter Börsenkurs. Die Bewertung kann daher mit Unsicherheiten verbunden sein.

Exit-Risiko: Der wirtschaftliche Erfolg kann wesentlich davon abhängen, ob ein Beteiligungsunternehmen später zu attraktiven Bedingungen verkauft werden kann.

Diese Eigenschaften machen eine sorgfältige Risikoaufklärung vor der Anlageentscheidung besonders wichtig.

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Diversifikation schützt nicht vor jedem Verlust

Private-Equity-Fonds können in mehrere Unternehmen investieren und dadurch bestimmte Einzelrisiken verteilen.

Eine solche Diversifikation bedeutet jedoch nicht, dass die Kapitalanlage insgesamt sicher ist.

Entwickeln sich beispielsweise mehrere Portfoliounternehmen negativ oder verschlechtern sich die Bedingungen für Unternehmensverkäufe, kann auch ein diversifiziertes Portfolio erhebliche Verluste erleiden.

Bei einer Anlageberatung darf die Verteilung des Kapitals auf mehrere Beteiligungsunternehmen daher nicht mit einem Ausschluss des Verlustrisikos gleichgesetzt werden.

Entscheidend ist, welches konkrete Risikoprofil der Fonds besitzt und wie dieses gegenüber dem Anleger dargestellt wurde.

Wann kann eine Falschberatung bei Private-Equity-Fonds vorliegen?

Bei der Beratung zu einem Private-Equity-Fonds muss die Empfehlung sowohl zum Anleger als auch zum konkreten Produkt passen.

Rechtlich spielen deshalb insbesondere die anlegergerechte Beratung und die objektgerechte Beratung eine Rolle.

Bei der anlegergerechten Beratung geht es um die persönlichen Voraussetzungen des Kunden: Welche Ziele verfolgte er? Welche Risiken wollte und konnte er tragen? Wie lange konnte er auf sein Kapital verzichten?

Die objektgerechte Beratung betrifft dagegen die Eigenschaften des empfohlenen Fonds selbst.

Der Anleger muss diejenigen Informationen erhalten, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind. Dazu können insbesondere Struktur, Laufzeit, Liquidität und Risiken der Beteiligung gehören.

Typische Beratungsfehler bei Private-Equity-Fonds

Ob ein Beratungsfehler vorliegt, muss immer anhand des konkreten Falls geprüft werden. Mögliche Ansatzpunkte können jedoch sein:

  • Die Beteiligung wurde als besonders sicher dargestellt.
  • Verlustrisiken wurden verschwiegen oder verharmlost.
  • Die lange Kapitalbindung wurde nicht ausreichend erläutert.
  • Der Anleger benötigte Liquidität, obwohl die Anlage langfristig gebunden war.
  • Die eingeschränkte Veräußerbarkeit wurde nicht verständlich dargestellt.
  • Risiken der zugrunde liegenden Unternehmensbeteiligungen wurden verharmlost.
  • Der Fonds wurde ohne ausreichende Prüfung als Altersvorsorge empfohlen.
  • Kosten und Vergütungsstrukturen wurden nicht angemessen erläutert.
  • Vertriebsinteressen wurden nicht ordnungsgemäß offengelegt.
  • Wesentliche Anlageunterlagen wurden nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Ein solcher Umstand führt nicht automatisch zu Schadensersatz. Er kann jedoch eine nähere rechtliche Prüfung der damaligen Beratung rechtfertigen.

Private-Equity-Fonds als sichere Kapitalanlage?

Private Equity ist eine Unternehmensbeteiligung und damit grundsätzlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der zugrunde liegenden Unternehmen abhängig.

Die Beteiligung an real existierenden Unternehmen bedeutet deshalb nicht automatisch, dass das investierte Kapital geschützt ist.

Scheitert ein Beteiligungsunternehmen oder verliert es erheblich an Wert, kann sich dies auf den Fonds auswirken. Gleichzeitig kann der Verkauf einer Beteiligung schwieriger oder weniger profitabel sein als ursprünglich erwartet.

Wurde ein Private-Equity-Fonds gegenüber einem sicherheitsorientierten Anleger als weitgehend sichere Kapitalanlage dargestellt, sollte deshalb geprüft werden, welches Risikoprofil tatsächlich bestand.

Die Risikoaufklärung muss dem Anleger ein realistisches Verständnis der wesentlichen Chancen und Risiken ermöglichen.

Private Equity zur Altersvorsorge

Ob ein Private-Equity-Fonds als Bestandteil der Altersvorsorge geeignet war, lässt sich nicht pauschal beurteilen.

Für die anlegergerechte Beratung sind vielmehr die persönlichen Verhältnisse und Anlageziele entscheidend.

Dabei können insbesondere folgende Fragen relevant sein:

  • Stand Kapitalerhalt oder Rendite im Vordergrund?
  • Wie hoch war die Risikobereitschaft?
  • Wie lange konnte der Anleger auf sein Kapital verzichten?
  • Sollte die Beteiligung später laufende Altersbezüge finanzieren?
  • Welchen Anteil des Gesamtvermögens machte die Investition aus?
  • Welche Erfahrungen bestanden mit komplexen oder unternehmerischen Beteiligungen?

War der Anleger auf Sicherheit und planbare Verfügbarkeit angewiesen, können lange Kapitalbindung und erhebliche Verlustrisiken besondere Bedeutung für die rechtliche Bewertung der Empfehlung haben.

Kapitalabrufe und weitere Zahlungsverpflichtungen

Bei Private-Equity-Strukturen kann es vorkommen, dass zugesagtes Kapital nicht vollständig zu Beginn eingezahlt wird, sondern entsprechend der Fondskonstruktion zu späteren Zeitpunkten abgerufen wird.

Für Anleger ist es wesentlich zu verstehen, welche Verpflichtungen sie mit ihrer Beteiligung tatsächlich übernehmen.

Wurde lediglich die anfängliche Zahlung in den Vordergrund gestellt, obwohl darüber hinaus verbindliche Kapitalzusagen bestanden, kann zu prüfen sein, ob die wirtschaftliche Tragweite der Beteiligung ausreichend erläutert wurde.

Ob solche Kapitalabrufe bei einem konkreten Fonds vorgesehen sind und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, richtet sich nach dessen individueller Struktur und den Vertragsunterlagen.

Warum der Exit für Private Equity entscheidend sein kann

Anders als bei einer börsennotierten Aktie kann bei einer Private-Equity-Beteiligung nicht ohne Weiteres auf einen liquiden Markt zurückgegriffen werden.

Der Fonds muss für seine Unternehmensbeteiligungen geeignete Veräußerungsmöglichkeiten finden.

Ein erfolgreicher Exit kann beispielsweise durch den Verkauf an einen strategischen Investor, einen anderen Finanzinvestor oder – abhängig vom Beteiligungsunternehmen – über einen Börsengang erfolgen.

Ob ein solcher Exit gelingt und welcher Preis erzielt wird, ist nicht garantiert.

Für Anleger bedeutet dies: Ein Unternehmen kann sich operativ durchaus entwickeln, während der erwartete wirtschaftliche Erfolg des Fonds dennoch hinter den Prognosen zurückbleibt, wenn eine Beteiligung nicht zu den angenommenen Bedingungen veräußert werden kann.

Welche Bedeutung hat der Verkaufsprospekt?

Bei der rechtlichen Prüfung eines Private-Equity-Fonds können die schriftlichen Anlageinformationen eine zentrale Rolle spielen.

Der Anleger muss sich anhand der maßgeblichen Unterlagen ein zutreffendes Bild von der Kapitalanlage machen können.

Mögliche Prospektfehler können je nach Fonds beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

  • Anlagestrategie,
  • Risikodarstellung,
  • Auswahl der Zielunternehmen,
  • Laufzeit und Liquidität,
  • Kostenstruktur,
  • Kapitalverwendung,
  • Interessenkonflikte,
  • Bewertungsannahmen,
  • wirtschaftliche Prognosen.

Ob tatsächlich ein relevanter Prospektfehler vorliegt, lässt sich nicht anhand einer später negativen Fondsentwicklung feststellen.

Entscheidend ist, ob die maßgeblichen Informationen zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung richtig, vollständig und hinreichend verständlich dargestellt wurden.

Prognosen und Unternehmensbewertungen

Private-Equity-Investitionen erfordern Bewertungen von Unternehmen, für die regelmäßig kein täglich festgestellter Börsenkurs existiert.

Dadurch können Bewertungsannahmen für die wirtschaftliche Darstellung des Fonds besondere Bedeutung gewinnen.

Auch Annahmen über zukünftiges Unternehmenswachstum, Erträge und spätere Verkaufspreise können die Erwartungen an die Rendite beeinflussen.

Eine später nicht eingetretene Prognose ist jedoch nicht automatisch fehlerhaft.

Bei einer möglichen fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsprognose muss geprüft werden, ob die Prognose zum maßgeblichen Zeitpunkt auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhte und sachgerecht erstellt wurde.

Dachfonds und zusätzliche Kostenebenen

Private Equity kann auch über sogenannte Dachfondsstrukturen angeboten werden. Dabei investiert der Fonds nicht unmittelbar in einzelne Unternehmen, sondern seinerseits in mehrere Private-Equity-Fonds.

Dies kann eine breitere Verteilung der Investitionen ermöglichen. Gleichzeitig können komplexere Strukturen entstehen.

Für Anleger können dabei insbesondere mehrere Kostenebenen relevant sein.

Bei der Beratung ist daher nicht nur die abstrakte Diversifikation zu betrachten. Auch die tatsächliche Kostenstruktur und deren Einfluss auf die Rendite können für die Anlageentscheidung von Bedeutung sein.

Je nach Vertriebsweg können zusätzlich Provisionen und Rückvergütungen zu prüfen sein.

Kosten und Vergütungen bei Private-Equity-Fonds

Private-Equity-Fonds können unterschiedliche Vergütungsmodelle vorsehen.

Neben laufenden Verwaltungs- oder Managementkosten können erfolgsabhängige Vergütungen und weitere Kostenbestandteile auftreten. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Fonds ab.

Für die rechtliche Prüfung kann entscheidend sein, ob die für den Anleger wesentlichen Kosten transparent dargestellt wurden.

Darüber hinaus können Provisionen und Rückvergütungen Bedeutung erlangen, wenn Banken, Berater oder Vermittler Vergütungen für den Vertrieb der Beteiligung erhalten haben.

Welche Aufklärungspflichten bestanden, richtet sich nach der konkreten Beratungssituation und der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Rechtslage.

Wer kann bei Falschberatung haften?

Der mögliche Anspruchsgegner hängt davon ab, wie der Private-Equity-Fonds angeboten wurde und welche Pflichtverletzung im Raum steht.

Beratung durch eine Bank

Wurde die Beteiligung durch eine Bank empfohlen, kann eine Bankhaftung bei Falschberatung zu prüfen sein.

Dabei ist insbesondere relevant, welche Informationen die Bank über den Anleger hatte und welche Aussagen sie zu Risiken, Laufzeit und wirtschaftlichen Eigenschaften des Fonds machte.

Freier Anlageberater

Erfolgte die Empfehlung durch einen selbstständigen Berater, können Ansprüche aus der Haftung des Anlageberatersin Betracht kommen.

Auch hier ist entscheidend, welche Beratung konkret geschuldet war und ob diese Pflichten erfüllt wurden.

Anlagevermittler

Bei einer Vermittlung ohne umfassende Anlageberatung kann die Haftung des Anlagevermittlers relevant werden.

Daneben können bei fehlerhaften Anlageinformationen weitere Verantwortliche und eine mögliche Prospekthaftungzu prüfen sein.

Schadensersatz bei Private-Equity-Fonds

Hat eine schuldhafte Pflichtverletzung die Anlageentscheidung verursacht und ist dem Anleger dadurch ein Schaden entstanden, können Schadensersatzansprüche bestehen.

Dabei ist grundsätzlich zu untersuchen, wie der Anleger wirtschaftlich stünde, wenn er die Beteiligung ohne die Pflichtverletzung nicht erworben hätte.

Ziel kann eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Kapitalanlage sein.

Bei der konkreten Schadensberechnung können insbesondere berücksichtigt werden:

  • geleistete Einzahlungen,
  • weitere Kapitalzahlungen,
  • erhaltene Ausschüttungen,
  • sonstige wirtschaftliche Vorteile,
  • der verbleibende Wert der Beteiligung.

Welcher Betrag tatsächlich verlangt werden kann, muss anhand des jeweiligen Anspruchs und der wirtschaftlichen Entwicklung des Fonds berechnet werden.

Was passiert, wenn Beteiligungsunternehmen scheitern?

Private-Equity-Fonds investieren gerade in Unternehmen und tragen damit deren wirtschaftliche Entwicklung mit.

Scheitert ein einzelnes Portfoliounternehmen, bedeutet dies bei einem diversifizierten Fonds nicht zwingend, dass die gesamte Beteiligung wertlos wird. Verluste einzelner Investments können gegebenenfalls durch erfolgreiche andere Beteiligungen ausgeglichen werden.

Scheitern jedoch mehrere wesentliche Investments oder entwickelt sich das Gesamtportfolio deutlich schlechter als erwartet, können Anleger erhebliche Verluste erleiden.

Auch hier gilt: Die schlechte wirtschaftliche Entwicklung allein beweist keinen Beratungsfehler.

Für mögliche Ansprüche ist vielmehr entscheidend, ob der Anleger vor seiner Investition ein zutreffendes Bild von den Risiken der Beteiligung erhalten hat.

Fonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder insolvent

Gerät der Fonds selbst oder eine für die Beteiligung wesentliche Gesellschaft in die Insolvenz, können zusätzlich zu möglichen Beratungsansprüchen weitere rechtliche Fragen entstehen.

Dann kann insbesondere zu prüfen sein, ob eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden muss.

Je nach Sachverhalt können außerdem mögliche Ansprüche aus Emittentenhaftung, Geschäftsführerhaftung oder Treuhänderhaftung relevant werden.

Ansprüche gegen einen Berater sind hiervon grundsätzlich getrennt zu betrachten.

Eine Insolvenz des Fonds bedeutet daher nicht automatisch, dass Anleger nur noch auf eine mögliche Insolvenzquote verwiesen sind. Welche weiteren Anspruchsgegner vorhanden sind, muss individuell untersucht werden.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?

Für die Prüfung möglicher Ansprüche sollten Anleger die vorhandenen Dokumente möglichst vollständig zusammentragen.

Besonders hilfreich sind:

  • Zeichnungsschein oder Beitrittserklärung,
  • Beratungsprotokoll,
  • Verkaufsprospekt und Nachträge,
  • Produkt- und Werbeinformationen,
  • Vertrags- und Beteiligungsunterlagen,
  • Korrespondenz mit Bank, Berater oder Vermittler,
  • Kontoauszüge und Einzahlungsnachweise,
  • Unterlagen über Kapitalabrufe,
  • Ausschüttungsabrechnungen,
  • Geschäfts- und Fondsberichte,
  • aktuelle Anlegerinformationen.

Fehlen einzelne Unterlagen, schließt dies eine rechtliche Prüfung nicht automatisch aus.

Beweislast bei der Falschberatung

Bei Schadensersatzansprüchen kann entscheidend sein, was während des damaligen Beratungsgesprächs tatsächlich besprochen wurde.

Die Beweislast bei Falschberatung muss für den konkreten Anspruch geprüft werden.

Neben schriftlichen Unterlagen können deshalb auch Zeugen und die sonstigen Umstände der Beratung relevant sein.

Anleger sollten möglichst genau rekonstruieren:

  • Welche Anlageziele wurden dem Berater genannt?
  • Welche Bedeutung hatte der Kapitalerhalt?
  • Was wurde über Laufzeit und Verfügbarkeit gesagt?
  • Welche Verlustrisiken wurden erläutert?
  • Wie wurden Renditechancen dargestellt?
  • Wurden zusätzliche Kapitalverpflichtungen angesprochen?
  • Wann wurden die Anlageunterlagen übergeben?

Eine frühzeitige Dokumentation der eigenen Erinnerung kann gerade bei länger zurückliegenden Beratungsgesprächen hilfreich sein.

Verjährung bei Private-Equity-Fonds beachten

Auch mögliche Ansprüche wegen Private-Equity-Fonds unterliegen der Verjährung.

Wann eine Frist beginnt und wann sie endet, hängt insbesondere von der jeweiligen Anspruchsgrundlage und den konkreten Umständen ab.

Bei der Verjährung bei Falschberatung können unter anderem Kenntnisfragen relevant sein. Daneben können absolute Fristen zu berücksichtigen sein.

Anleger sollten daher nicht allein darauf warten, wie sich der Fonds weiterentwickelt.

Bestehen konkrete Zweifel an der damaligen Beratung oder den Anlageinformationen, sollte frühzeitig geprüft werden, ob Ansprüche bestehen und welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.

Private-Equity-Fonds prüfen lassen: Die wichtigsten Fragen

Für eine strukturierte rechtliche Bewertung sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  1. Welcher Private-Equity-Fonds wurde erworben?
  2. Wer hat die Beteiligung empfohlen oder vermittelt?
  3. Welche Anlageziele bestanden bei Zeichnung?
  4. Wie hoch war die Risikobereitschaft?
  5. Wie wurden Verlustrisiken und Kapitalbindung dargestellt?
  6. Wurde die eingeschränkte Veräußerbarkeit erläutert?
  7. Gab es weitere Kapital- oder Nachschusspflichten?
  8. Wann wurden die Anlageunterlagen übergeben?
  9. Welche Kosten und Vertriebsvergütungen bestanden?
  10. Welche Verluste sind bislang tatsächlich entstanden?

Zusätzlich muss geprüft werden, ob mögliche Ansprüche noch durchsetzbar sind.

Diese Gesamtbetrachtung ermöglicht eine deutlich belastbarere Einschätzung als der Blick allein auf die aktuelle Wertentwicklung des Fonds.

Häufige Fragen zu Private-Equity-Fonds

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Private Equity

Private-Equity-Fonds können komplexe Beteiligungs-, Vergütungs- und Investitionsstrukturen besitzen. Bei erheblichen Verlusten ist deshalb eine Prüfung erforderlich, die sowohl die persönliche Beratung als auch die konkrete Kapitalanlage berücksichtigt.

Rechtsanwalt Björn-Michael Lange ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Vy Rechtsanwälte prüft insbesondere, ob eine Falschberatung bei Kapitalanlagen, eine unzureichende Risikoaufklärung oder relevante Prospektfehler vorliegen.

Dabei wird untersucht, welche Anspruchsgegner in Betracht kommen, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, wie der Schaden zu berechnen ist und ob mögliche Ansprüche noch durchsetzbar sind.

Wenn Sie mit einem Private-Equity-Fonds erhebliche Verluste erlitten haben oder Zweifel daran bestehen, ob die Beteiligung zu Ihren damaligen Anlagezielen passte, können Sie Ihre Fondsbeteiligung und die vorhandenen Unterlagen durch Vy Rechtsanwälte prüfen lassen.

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