
Hohe Verluste mit Derivaten? Beratung rechtlich prüfen lassen
Optionen, Futures und sonstige Derivate können für Anleger erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Je nach Ausgestaltung reagieren sie überproportional auf Veränderungen eines Basiswerts, können innerhalb kurzer Zeit erheblich an Wert verlieren und erfordern ein besonderes Verständnis ihrer Funktionsweise.
Gerade deshalb bestehen bei der Empfehlung solcher Finanzinstrumente hohe Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Ein Derivat darf einem Anleger nicht allein deshalb empfohlen werden, weil hohe Renditechancen bestehen. Entscheidend ist insbesondere, ob das konkrete Geschäft zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen, seinen Anlagezielen, seiner Risikotoleranz und seiner Fähigkeit passt, Verluste finanziell zu tragen.
Nach § 64 Abs. 3 WpHG muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei einer Anlageberatung entsprechende Informationen vom Kunden einholen und darf nur geeignete Finanzinstrumente empfehlen.
Sind mit Optionen, Futures oder anderen Derivaten erhebliche Verluste entstanden, kann deshalb eine Prüfung sinnvoll sein, ob eine Falschberatung bei Kapitalanlagen vorliegt und Schadensersatzansprüche bestehen.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft insbesondere Fälle mit wirtschaftlich erheblichen Verlusten und klärt, ob Banken, Berater oder andere Beteiligte für den entstandenen Schaden verantwortlich sein können.
Was sind Derivate?
Derivate sind Finanzinstrumente, deren wirtschaftliche Entwicklung von einem Basiswert oder einer anderen Bezugsgröße abhängt. Als Basiswerte kommen beispielsweise Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe oder Zinssätze in Betracht.
Zu den bekannten Formen zählen:
- Optionen
- Futures
- sonstige Termingeschäfte
- bestimmte Swap-Geschäfte
- weitere derivative Finanzinstrumente
Das Wertpapierhandelsgesetz ordnet derivative Geschäfte den Finanzinstrumenten zu und erfasst unterschiedliche Formen von Termin- und Optionsgeschäften.
Für Anleger ist dabei weniger die juristische Einordnung als die konkrete Funktionsweise entscheidend. Je nach Produkt können bereits relativ geringe Marktbewegungen erhebliche Auswirkungen auf Gewinn oder Verlust haben.
Von dieser Seite abzugrenzen sind insbesondere CFD- und Forex-Produkte sowie Zertifikate und strukturierte Produkte, für die innerhalb unseres Informationsangebots eigene Themenseiten vorgesehen sind.
Warum sind Optionen, Futures und Derivate besonders beratungsintensiv?
Derivate können wesentlich komplexer sein als klassische Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere. Anleger müssen nicht nur einschätzen können, in welche Richtung sich ein Basiswert entwickelt. Abhängig vom konkreten Instrument können weitere Faktoren den Wert beeinflussen.
Bei einer Option können beispielsweise Laufzeit, Ausübungspreis und Entwicklung des Basiswerts eine zentrale Rolle spielen. Bei Futures entstehen wiederum verbindliche Positionen auf eine zukünftige Entwicklung eines Basiswerts.
Besondere Bedeutung können je nach Produkt unter anderem folgende Risiken haben:
- Hebelwirkung: Schon vergleichsweise geringe Veränderungen des Basiswerts können zu erheblichen Veränderungen des Derivatewerts führen.
- Totalverlustrisiko: Das eingesetzte Kapital kann unter Umständen vollständig verloren gehen.
- Verlustrisiken über den Einsatz hinaus: Bei bestimmten Konstruktionen können Verpflichtungen entstehen, die über einen ursprünglich eingesetzten Betrag hinausgehen.
- Laufzeitrisiko: Eine grundsätzlich zutreffende Markterwartung hilft nicht zwingend, wenn die erwartete Entwicklung erst nach Ablauf des Instruments eintritt.
- Liquiditätsrisiko: Eine Position kann möglicherweise nicht jederzeit zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis geschlossen werden.
- Komplexitätsrisiko: Anleger können Chancen und Verlustrisiken falsch einschätzen, wenn Funktionsweise und Wechselwirkungen des Produkts nicht verständlich erläutert wurden.
Das WpHG verlangt, dass Kunden angemessene Informationen über Finanzinstrumente und vorgeschlagene Anlagestrategien erhalten, damit sie deren Art und Risiken verstehen und auf dieser Grundlage eine Anlageentscheidung treffen können. Dazu gehören auch geeignete Risikohinweise.
Björn-Michael Lange | Rechtsanwalt, Partner„Bei Derivaten genügt es nicht, einem Anleger abstrakt zu sagen, dass Verluste möglich sind. Entscheidend ist, ob das konkrete Produkt mit seinen Risiken verständlich erklärt wurde und überhaupt zu den Kenntnissen, Anlagezielen und finanziellen Verhältnissen des Anlegers passte.“
Wann kann eine Falschberatung bei Derivaten vorliegen?
Nicht jeder Verlust mit einer Option oder einem Future ist Folge einer Pflichtverletzung. Kapitalmarktrisiken können sich auch bei einer ordnungsgemäßen Beratung verwirklichen.
Rechtlich relevant wird der Fall insbesondere dann, wenn das Produkt nicht anlegergerecht oder nicht objektgerecht empfohlen wurde.

Das Derivat passte nicht zum Anleger
Bei einer Anlageberatung muss geprüft werden, ob das empfohlene Finanzinstrument für den konkreten Kunden geeignet ist. § 64 Abs. 3 WpHG nennt hierfür insbesondere:
- Kenntnisse und Erfahrungen mit der betreffenden Art von Finanzinstrumenten,
- finanzielle Verhältnisse einschließlich der Fähigkeit, Verluste zu tragen,
- Anlageziele und
- Risikotoleranz.
Diese Geeignetheitsprüfung entspricht auch den unionsrechtlichen Vorgaben der MiFID II.
Wer beispielsweise eine sicherheitsorientierte Anlage sucht und kaum Erfahrung mit komplexen Finanzinstrumenten besitzt, befindet sich in einer grundlegend anderen Beratungssituation als ein erfahrener Anleger, der bewusst hochriskante derivative Strategien verfolgt.
Wurden diese Unterschiede nicht ausreichend berücksichtigt, kann eine Verletzung der Pflicht zur anlegergerechten Beratung vorliegen.
Risiken wurden verharmlost oder nicht verständlich erklärt
Ebenso wichtig ist die Risikoaufklärung über das konkrete Produkt.
Allgemeine Hinweise wie „Kursschwankungen sind möglich“ können bei komplexen Derivaten nicht automatisch ausreichen. Entscheidend ist, ob der Anleger die für seine Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Risiken des konkret empfohlenen Instruments nachvollziehen konnte.
Problematisch kann eine Beratung beispielsweise sein, wenn
- die Hebelwirkung nicht verständlich dargestellt wurde,
- ein mögliches Totalverlustrisiko nicht hinreichend deutlich wurde,
- zusätzliche Verlust- oder Zahlungspflichten nicht erläutert wurden,
- die Auswirkungen der Laufzeit unterschätzt wurden,
- das Produkt als wesentlich sicherer dargestellt wurde, als es tatsächlich war, oder
- komplexe Risiken durch hervorgehobene Renditechancen in den Hintergrund traten.
Ob daraus ein Anspruch folgt, ist anhand des konkreten Beratungsgesprächs und der überlassenen Unterlagen zu beurteilen.
Optionen: Beratung muss Funktionsweise und Verlustgefahr berücksichtigen
Eine Option vermittelt grundsätzlich das Recht, einen Basiswert zu bestimmten Bedingungen zu kaufen oder zu verkaufen. Für den wirtschaftlichen Erfolg ist jedoch nicht allein entscheidend, ob sich der Anleger mit seiner Markterwartung grundsätzlich richtig positioniert hat.
Auch der Zeitpunkt und das Ausmaß der Kursentwicklung können entscheidend sein.
Bei einer Beratung zu Optionen ist deshalb insbesondere zu untersuchen, ob der Anleger die konkrete Funktionsweise verstehen konnte und ob das Geschäft seinem Erfahrungsstand und seiner Risikobereitschaft entsprach.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Beratung, wenn Optionen nicht lediglich zu Absicherungszwecken, sondern zur Spekulation oder als Bestandteil komplexer Strategien eingesetzt wurden.
Futures: Verlustrisiken müssen zum Anleger passen
Futures sind standardisierte Termingeschäfte, bei denen sich die Vertragsparteien auf ein Geschäft zu einem zukünftigen Zeitpunkt beziehungsweise auf dessen finanzielle Abwicklung festlegen.
Auch hier können sich aufgrund der Konstruktion erhebliche Risiken ergeben. Je nach Ausgestaltung können Sicherheiten erforderlich sein und Marktbewegungen schnelle wirtschaftliche Auswirkungen auf die Position haben.
Wurde ein Anleger auf diese Funktionsweise nicht ausreichend vorbereitet oder entsprach ein solches Geschäft nicht seinem Anlageprofil, sollte geprüft werden, ob die Empfehlung pflichtgemäß erfolgte.
Welche Bedeutung hat die Geeignetheitserklärung?
Bei einer Anlageberatung muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen einem Privatkunden grundsätzlich vor Vertragsschluss eine Geeignetheitserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.
Darin muss die Beratung bezeichnet und erläutert werden, wie die Empfehlung auf die Präferenzen, Anlageziele und sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde.
Nach hohen Verlusten mit Derivaten kann diese Erklärung ein wichtiges Beweismittel sein.
Zu prüfen ist beispielsweise:
- Welche Anlageziele wurden dokumentiert?
- Welche Risikotoleranz wurde festgehalten?
- Welche Erfahrungen mit Derivaten wurden angegeben?
- Welche Verlusttragfähigkeit wurde zugrunde gelegt?
- Warum sollte gerade dieses Derivat für den Anleger geeignet sein?
- Entspricht die Dokumentation dem tatsächlichen Verlauf der Beratung?
Unstimmigkeiten zwischen den dokumentierten Angaben und der tatsächlichen Situation des Anlegers können für die rechtliche Bewertung relevant sein.

Schadensersatz nach fehlerhafter Derivateberatung
Liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung vor und war sie für die Anlageentscheidung ursächlich, können Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.
Welche Rechtsfolgen sich konkret ergeben, hängt von Anspruchsgrundlage, Geschäft und Einzelfall ab. Eine pauschale Aussage, dass jeder Derivateverlust ersetzt werden müsse, wäre falsch. Entscheidend ist vielmehr die Rekonstruktion der damaligen Entscheidungssituation.
Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:
- Wer hat das Geschäft empfohlen?
- Handelte es sich tatsächlich um eine Anlageberatung?
- Welche Kenntnisse und Erfahrungen hatte der Anleger?
- Welche Anlageziele und Risikobereitschaft bestanden?
- Welche Risiken wurden erläutert?
- Welche schriftlichen Informationen wurden übergeben?
- Hätte der Anleger das Geschäft bei zutreffender Beratung abgeschlossen?
- Welcher Schaden ist infolge der möglichen Pflichtverletzung entstanden?
Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob eine Bankhaftung bei Falschberatung oder eine Haftung des Anlageberaters beziehungsweise Anlagevermittlers in Betracht kommt.
Welche Unterlagen sollten Anleger sichern?
Nach größeren Verlusten sollte der Sachverhalt möglichst früh dokumentiert werden. Besonders hilfreich sind:
- Depotauszüge und Transaktionsabrechnungen,
- Kauf- und Verkaufsabrechnungen,
- Geeignetheitserklärungen,
- Angaben zum Anlegerprofil,
- Produkt- und Risikoinformationen,
- Basisinformationsblätter, soweit vorhanden,
- Beratungsunterlagen und Gesprächsnotizen,
- E-Mails und Messenger-Kommunikation,
- Präsentationen und Werbeunterlagen sowie
- eigene Notizen zum Beratungsgespräch.
Fehlen einzelne Dokumente, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Prüfung aussichtslos ist. Entscheidend ist die Gesamtheit der verfügbaren Informationen und Beweismittel.
Derivateverluste durch Vermögensverwaltung oder häufigen Handel
Nicht immer beruht ein Schaden auf einer einzelnen Empfehlung. Derivate können auch innerhalb einer Vermögensverwaltung eingesetzt worden sein.
Dann kann sich die rechtliche Prüfung verschieben. Relevant ist beispielsweise, ob die vereinbarte Anlagestrategie eingehalten wurde, Risiken pflichtwidrig konzentriert wurden oder durch ungewöhnlich häufige Transaktionen erhebliche Kosten entstanden sind.
Je nach Sachverhalt können daher neben der klassischen Falschberatung auch eine ungeeignete Anlagestrategie, eine pflichtwidrige Risikokonzentration oder Churning und häufige Umschichtungen zu prüfen sein. Für diese Themen sieht die SEO-Seitenarchitektur eigenständige Vertiefungsseiten vor.
Verluste mit Derivaten rechtzeitig prüfen lassen
Bei erheblichen Verlusten sollte nicht allein die Entwicklung des Basiswerts betrachtet werden. Für mögliche Ansprüche ist entscheidend, warum das konkrete Derivat empfohlen wurde und welche Informationen der Anleger vor seiner Entscheidung erhalten hat.
Ebenso wichtig ist die Verjährung bei Falschberatung. Welche Frist gilt und wann sie begonnen hat, hängt von der konkreten Anspruchsgrundlage und dem Einzelfall ab. Deshalb sollte die Verjährungsfrage nicht erst geprüft werden, wenn das Ende einer vermuteten Frist unmittelbar bevorsteht.
Häufige Fragen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Derivateverlusten
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange berät Anleger bei wirtschaftlich erheblichen Verlusten mit Optionen, Futures und sonstigen Derivaten.
Im Mittelpunkt steht zunächst eine strukturierte Prüfung der Beratung und der vorhandenen Unterlagen. Dabei wird insbesondere untersucht,
- ob das Derivat für den Anleger geeignet war,
- ob die Risiken ausreichend und verständlich dargestellt wurden,
- ob die Dokumentation zur tatsächlichen Beratung passt,
- welche Pflichtverletzungen nachweisbar sind,
- gegen wen mögliche Ansprüche bestehen und
- welcher Schaden rechtlich geltend gemacht werden kann.
Ergeben sich belastbare Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Beratung, prüfen wir die Möglichkeiten, Schadensersatzgegenüber der Bank, dem Beratungsunternehmen oder anderen Verantwortlichen geltend zu machen.
Sie haben mit Optionen, Futures oder anderen Derivaten erhebliche Verluste erlitten? Lassen Sie die Beratung und mögliche Schadensersatzansprüche durch Fachanwalt Björn-Michael Lange prüfen.

