
Container-Investment gescheitert: Welche Rechte haben Anleger?
Container-Investments wurden Anlegern über viele Jahre als Möglichkeit angeboten, unmittelbar in Sachwerte zu investieren und aus deren Vermietung regelmäßige Erträge zu erzielen. Das Modell erschien auf den ersten Blick einfach: Container kaufen, vermieten lassen und nach Ablauf der vereinbarten Zeit gegebenenfalls wieder verkaufen.
Die wirtschaftliche und rechtliche Realität kann wesentlich komplexer sein.
Ob ein Container-Direktinvestment tatsächlich werthaltig ist, hängt nicht allein vom Sachwert Container ab. Entscheidend können unter anderem die Existenz und Eigentumszuordnung der Container, deren Vermietbarkeit, die Zahlungsfähigkeit beteiligter Unternehmen, vereinbarte Rückkaufmodelle und die gesamte Finanzierungskonstruktion sein.
Entstehen erhebliche Verluste oder wird der Anbieter insolvent, sollte deshalb geprüft werden, ob lediglich ein unternehmerisches Risiko eingetreten ist oder ob Ansprüche wegen Falschberatung bei Kapitalanlagen, fehlerhafter Vermittlung oder unzutreffender Anlageinformationen bestehen.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft bei wirtschaftlich erheblichen Schäden mögliche Ansprüche von Anlegern aus Container- und anderen Direktinvestments.
Was ist ein Container-Investment?
Bei einem klassischen Container-Investment erwirbt der Anleger eine bestimmte Anzahl neuer oder gebrauchter Frachtcontainer. Gleichzeitig wird häufig vereinbart, dass ein Unternehmen die Container verwaltet und vermietet.
Der Anleger soll daraus Mieteinnahmen erzielen.
Am Ende der Vertragslaufzeit kann je nach Modell ein Verkauf beziehungsweise Rückkauf der Container vorgesehen oder in Aussicht gestellt sein.
Der Bundesgerichtshof beschreibt beispielsweise für P&R-Investments Vertragsmodelle, bei denen Anleger Container kaufen und gleichzeitig Verwaltungsverträge über regelmäßig drei beziehungsweise fünf Jahre abschließen sollten. Während dieser Zeit waren Mietzahlungen vorgesehen; für das Ende der Laufzeit enthielten die Verträge unterschiedliche Regelungen zu möglichen Rückkaufangeboten.
Andere Direktinvestments können jedoch völlig anders konstruiert sein. Deshalb muss stets der konkrete Vertrag untersucht werden.
Was ist ein Direktinvestment?
Der Begriff Direktinvestment wird für Kapitalanlagen verwendet, bei denen Anleger typischerweise unmittelbar in bestimmte Sachwerte oder wirtschaftliche Gegenstände investieren sollen.
Neben Containern können solche Modelle beispielsweise andere bewegliche Sachgüter oder vergleichbare Investitionsobjekte betreffen.
Entscheidend ist: Die Bezeichnung „Direktinvestment“ sagt noch nicht zuverlässig aus, welche Rechte der Anleger tatsächlich erhält und welche Risiken er übernimmt.
Zu prüfen ist insbesondere:
- Was genau wurde erworben?
- Sollte der Anleger Eigentümer des Sachwerts werden?
- Wie wird dieses Eigentum nachgewiesen?
- Wer verwaltet oder vermietet den Sachwert?
- Wer schuldet laufende Zahlungen?
- Wie soll am Ende der Laufzeit die Rückzahlung beziehungsweise Verwertung erfolgen?
- Von wessen Zahlungsfähigkeit hängt das wirtschaftliche Ergebnis ab?
Gerade diese Fragen sind nach dem Scheitern eines Investments häufig entscheidend.
Björn-Michael Lange | Rechtsanwalt, Partner„Bei Direktinvestments ist entscheidend, was der Anleger rechtlich tatsächlich erworben hat und wovon seine Rückzahlung wirtschaftlich abhängt. Gerade bei Container-Investments können Eigentum, Vermietung, Rückkauf und Bonität des Vertragspartners wesentlich komplexer sein, als es die Bezeichnung ‚Sachwertinvestment‘ vermuten lässt.“
Sachwert bedeutet nicht automatisch Sicherheit
Ein wesentlicher Vertriebsvorteil von Direktinvestments kann die Vorstellung sein, dass hinter dem eingesetzten Geld ein realer Gegenstand steht.
Ein physischer Container kann tatsächlich einen Sachwert darstellen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die gesamte Kapitalanlage sicher ist.
Anleger können beispielsweise Risiken ausgesetzt sein, wenn
- die erworbenen Container nicht eindeutig individualisiert sind,
- Eigentumsverhältnisse unklar bleiben,
- weniger Sachwerte vorhanden sind als angenommen,
- Mieteinnahmen vom Anbieter oder anderen Vertragspartnern abhängen,
- der Marktwert der Container sinkt,
- Verwertungskosten entstehen,
- ein zugesagter beziehungsweise erwarteter Rückkauf wirtschaftlich von der Bonität eines Unternehmens abhängt oder
- der zentrale Vertragspartner insolvent wird.
Eine Beratung darf daher den Begriff Sachwertinvestment nicht als Ersatz für eine verständliche Darstellung der tatsächlichen Risiken verwenden.

Welche Risiken bestehen bei Container-Investments?
Welche Risiken wesentlich sind, hängt vom konkreten Geschäftsmodell ab. Typischerweise können bei der rechtlichen Prüfung insbesondere folgende Punkte relevant sein:
- Emittenten- und Bonitätsrisiko: Zahlungen können von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens abhängen.
- Eigentumsrisiko: Es kann streitig oder unklar sein, ob und an welchen konkreten Containern Eigentum erworben wurde.
- Vermietungsrisiko: Container können zeitweise nicht oder nur zu schlechteren Konditionen vermietet werden.
- Marktwertrisiko: Der spätere Verwertungserlös kann geringer ausfallen als erwartet.
- Rückkaufrisiko: Ein wirtschaftlich wichtiger Rückkauf kann von der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners abhängen.
- Insolvenzrisiko: Fällt ein zentraler Anbieter aus, kann die gesamte wirtschaftliche Konstruktion beeinträchtigt sein.
- Verwertungsrisiko: Selbst vorhandene Sachwerte müssen lokalisiert, verwaltet und wirtschaftlich verwertet werden können.
Welche dieser Risiken vor Vertragsschluss offengelegt werden mussten und ob die Aufklärung ausreichend war, ist im Einzelfall zu prüfen.
Falschberatung bei Container-Investments
Wurde ein Container-Investment von einem Berater empfohlen, kann eine Falschberatung bei Kapitalanlagen vorliegen.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Kapitalanlage später schlecht entwickelt hat. Entscheidend ist vielmehr, ob die Empfehlung zum damaligen Zeitpunkt den rechtlichen Anforderungen entsprach.
Besonders relevant kann sein, ob das Investment zum Anleger und dessen Anlagezielen passte.
Ein Anleger, der beispielsweise eine sichere Altersvorsorge oder einen verlässlich verfügbaren Kapitalbetrag suchte, hat andere Anforderungen als jemand, der bewusst ein unternehmerisch geprägtes Investment mit entsprechenden Risiken eingehen wollte.
Bei der Prüfung einer möglichen anlegergerechten Beratung sind deshalb unter anderem Anlageziel, Risikobereitschaft, Anlagehorizont, Kenntnisse und wirtschaftliche Verhältnisse des Anlegers von Bedeutung.
Welche Risiken musste der Berater erklären?
Neben der persönlichen Eignung muss auch die Kapitalanlage selbst zutreffend dargestellt werden.
Bei der objektgerechten Beratung geht es darum, ob der Anleger diejenigen Informationen erhielt, die für eine sachgerechte Entscheidung über das konkrete Investment erforderlich waren.
Je nach Modell kann beispielsweise aufzuklären gewesen sein über
- das Risiko eines vollständigen oder erheblichen Kapitalverlusts,
- die Abhängigkeit von bestimmten Vertragspartnern,
- die tatsächliche Eigentumskonstruktion,
- wirtschaftliche Risiken des Vermietungsmodells,
- eingeschränkte Möglichkeiten zur vorzeitigen Veräußerung,
- Rückkaufrisiken,
- wesentliche Kosten sowie
- besondere wirtschaftliche oder rechtliche Risiken des jeweiligen Anbieters.
Welche Risikoaufklärung konkret erforderlich war, hängt insbesondere von Produkt, Vertragszeitpunkt und Vertriebssituation ab.
Anlagevermittlung: Auch ohne umfassende Beratung können Pflichten bestehen
Nicht jeder Vertrieb eines Container-Investments ist rechtlich als Anlageberatung einzuordnen.
Hat ein Vermittler lediglich ein bestimmtes Investment angeboten oder Informationen dazu erteilt, können dennoch Aufklärungs- und Informationspflichten bestehen. Deshalb ist zwischen Beratung und Anlagevermittlung zu unterscheiden.
Bei einer möglichen Haftung des Anlagevermittlers kann insbesondere relevant sein, ob Informationen über das angebotene Investment richtig und vollständig waren und ob erkennbare Unstimmigkeiten ausreichend berücksichtigt wurden.
Eine bloße Berufsbezeichnung des Vertriebsmitarbeiters entscheidet dabei nicht zwingend über seine rechtliche Rolle. Maßgeblich ist, wie das konkrete Gespräch tatsächlich verlief.
Welche Rolle spielen Verkaufsprospekt und Anlageinformationen?
Bei vielen Kapitalanlagen sind schriftliche Unterlagen ein zentrales Element der Anlegerinformation.
Je nach rechtlicher Einordnung und Zeitpunkt des Angebots können unterschiedliche gesetzliche Regelungen einschlägig sein. Das heutige Vermögensanlagengesetz erfasst verschiedene Anlageformen außerhalb klassischer Wertpapiere und Investmentvermögen und enthält unter anderem Vorschriften über Verkaufsprospekte und Vermögensanlagen-Informationsblätter.
Für Container- und vergleichbare Sachwertmodelle können Informationen zur konkreten Ausgestaltung des Investments besonders wichtig sein.
Die BaFin verlangt im Rahmen ihrer aktuellen Vorgaben für entsprechende Vermögensanlagen unter anderem konkrete Angaben zu Containern beziehungsweise vergleichbaren Anlageobjekten.
Für einen Schadensfall muss allerdings stets die zum Zeitpunkt des konkreten Investments geltende Rechtslagezugrunde gelegt werden.

Prospektfehler bei Container-Investments
Enthielt ein maßgeblicher Verkaufsprospekt unrichtige oder unvollständige Angaben, können Fragen der Prospekthaftung entstehen.
Dabei genügt es nicht, einzelne Aussagen isoliert zu betrachten. Der Bundesgerichtshof betont in seiner Rechtsprechung zur Prospekthaftung, dass ein Prospekt über wesentliche Umstände sachlich richtig und vollständig informieren muss und auch das Gesamtbild maßgeblich ist, das dem Anleger vermittelt wird.
Bei einem Container- oder Direktinvestment können beispielsweise Angaben relevant sein über:
- Anlageobjekte und Geschäftsmodell,
- Eigentumserwerb,
- Mittelverwendung,
- wirtschaftliche Situation des Anbieters,
- Vermietung und erwartete Erträge,
- Rückkauf beziehungsweise Verwertung,
- wesentliche Vertragspartner und
- Verlustrisiken.
Ob tatsächlich ein Prospektfehler besteht und welche Rechtsfolgen daraus entstehen, muss anhand der konkreten Unterlagen und der damals geltenden Rechtslage geprüft werden.
P&R-Container: Warum der Fall für Direktinvestments bedeutsam ist
Die Insolvenz von Gesellschaften der P&R-Gruppe hat die Risiken von Container-Direktinvestments besonders deutlich gemacht.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2025 schlossen Anleger bei dem dort behandelten Modell Kauf- und Verwaltungsverträge über Seefrachtcontainer. Der BGH beschreibt, dass das Geschäftsmodell ab 2007 in eine Schieflage geriet und vereinnahmte Kaufpreise teilweise nicht zur Beschaffung der an Anleger verkauften Container, sondern zur Erfüllung von Ansprüchen früherer Anleger verwendet wurden. 2018 wurden Insolvenzverfahren über Vertriebsgesellschaften eröffnet.
Auch Fragen der Beraterhaftung beschäftigen die Gerichte weiterhin. In einem anderen BGH-Verfahren hatte eine Anlegerin zwischen 2015 und 2018 nach Gesprächen mit einem Berater drei P&R-Schiffscontainerinvestments mit einem Gesamtvolumen von 171.350 Euro abgeschlossen.
Für Anleger bedeutet das allerdings nicht, dass sich Ergebnisse einzelner P&R-Verfahren automatisch auf jedes Container-Investment übertragen lassen.
Vertragsmodell, Investitionszeitpunkt, Beratung, Informationsunterlagen und Anspruchsgegner müssen jeweils individuell geprüft werden.

Container-Anbieter insolvent: Was können Anleger tun?
Ist das Unternehmen hinter einem Direktinvestment insolvent, steht häufig zunächst die Frage im Vordergrund, ob noch eine Rückzahlung zu erwarten ist.
Die Insolvenz des Anlageunternehmens bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass nur die Insolvenzquote relevant ist.
Vielmehr sollten zwei Ebenen getrennt geprüft werden:
Erstens können Ansprüche gegen das insolvente Unternehmen bestehen. Hier ist insbesondere zu klären, ob und in welcher Form eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden muss.
Zweitens können mögliche Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte bestehen.
Abhängig vom Sachverhalt können etwa Anlageberater, Anlagevermittler oder Verantwortliche für fehlerhafte Kapitalanlageinformationen in Betracht kommen.
Eigentum an den Containern: Eine zentrale Frage
Bei einem Direktinvestment ist häufig entscheidend, ob der Anleger tatsächlich Eigentum an bestimmten Sachwerten erworben hat.
Bei Container-Investments kann daher geprüft werden:
- Waren die gekauften Container ausreichend bestimmt?
- Existierten die betreffenden Container tatsächlich?
- Wem gehörten sie vor der Veräußerung?
- Wurde das Eigentum wirksam auf den Anleger übertragen?
- Wie sollte der Anleger sein Eigentum nachweisen?
- Wer hatte tatsächlichen Zugriff auf die Container?
- Welche Rechte bestanden im Fall einer Insolvenz?
Diese Fragen können erhebliche Auswirkungen darauf haben, welche Ansprüche ein Anleger geltend machen kann.
Schadensersatz bei gescheiterten Direktinvestments
Ein Schadensersatzanspruch entsteht nicht allein deshalb, weil das Investment Verlust gemacht hat.
Es muss vielmehr eine konkrete Anspruchsgrundlage bestehen.
Je nach Sachverhalt können insbesondere folgende Komplexe zu untersuchen sein:
- Falschberatung,
- fehlerhafte Anlagevermittlung,
- unzureichende Risikoaufklärung,
- fehlerhafte Anlageinformationen,
- Prospekthaftung oder
- sonstige Pflichtverletzungen beteiligter Personen und Unternehmen.
Im Mittelpunkt steht dabei regelmäßig die Frage, ob der Anleger das Investment bei zutreffender und vollständiger Information überhaupt abgeschlossen hätte.
Welche Rechtsfolge sich daraus ergibt und wie ein Schaden zu berechnen ist, hängt vom jeweiligen Anspruch ab.
Welche Unterlagen sollten Anleger sichern?
Bei einem gescheiterten Container- oder Direktinvestment sollte der ursprüngliche Anlagevorgang möglichst vollständig rekonstruiert werden.
Besonders wichtig sind:
- Kauf- und Übertragungsverträge,
- Verwaltungs- und Vermietungsverträge,
- Rückkaufvereinbarungen oder entsprechende Angebote,
- Verkaufsprospekte,
- Nachträge,
- Vermögensanlagen-Informationsblätter,
- Produktbroschüren und Werbematerialien,
- Beratungs- und Vermittlungsunterlagen,
- Zahlungsbelege,
- Abrechnungen über Mietzahlungen,
- Schriftverkehr mit Anbieter und Vermittler,
- Unterlagen über die Identifikation der Sachwerte sowie
- Schreiben eines Insolvenzverwalters.
Auch ältere E-Mails, Präsentationen und persönliche Gesprächsnotizen können für die rechtliche Bewertung wichtig sein.
Verjährung von Ansprüchen rechtzeitig prüfen
Bei älteren Container-Investments ist die Verjährung bei Falschberatung besonders wichtig.
Wann ein Schadensersatzanspruch verjährt, lässt sich nicht allein anhand des Kaufdatums beantworten. Maßgeblich sind unter anderem Anspruchsgrundlage, zeitlicher Ablauf und Kenntnis des Anlegers von den relevanten Umständen.
Für unterschiedliche Ansprüche können zudem unterschiedliche Regelungen gelten.
Deshalb sollte bei einem wirtschaftlich erheblichen Verlust frühzeitig geklärt werden, welche Ansprüche noch durchsetzbar sind und ob Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung erforderlich sind.
Häufige Fragen
Fachanwalt bei Verlusten mit Container- und Direktinvestments
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange berät Anleger bei wirtschaftlich erheblichen Verlusten aus Container- und anderen Direktinvestments.
Zu Beginn steht eine strukturierte Analyse des konkreten Geschäftsmodells. Dabei wird insbesondere geprüft,
- welche Rechtsposition der Anleger erworben hat,
- wie das Investment vertrieben wurde,
- ob eine Beratung oder Vermittlung vorlag,
- welche Risiken dargestellt wurden,
- welche schriftlichen Anlageinformationen vorlagen,
- ob Anhaltspunkte für Prospektfehler bestehen,
- welche Auswirkungen eine Insolvenz hat und
- gegen welche Beteiligten Ansprüche in Betracht kommen.
Gerade bei Direktinvestments sollte die rechtliche Prüfung nicht bei der Frage enden, ob der Anbieter noch zahlungsfähig ist. Entscheidend ist vielmehr, ob weitere Verantwortliche für den entstandenen Kapitalanlageverlust haften können.
Sie haben mit einem Container- oder anderen Direktinvestment erhebliche Verluste erlitten? Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft die Vertrags- und Beratungsunterlagen sowie mögliche Schadensersatzansprüche.
