
Recovery Scam: Der zweite Betrug nach dem Anlagebetrug
Sie haben bereits Geld durch einen vermeintlichen Broker oder eine betrügerische Tradingplattform verloren. Wochen oder Monate später meldet sich plötzlich jemand mit einer guten Nachricht: Das Geld sei gefunden worden. Es befinde sich auf einem gesicherten Konto oder einer Blockchain-Wallet und könne zurückgezahlt werden.
Vorher müssten Sie nur noch eine Gebühr bezahlen.
Genau hier ist höchste Vorsicht geboten.
Beim sogenannten Recovery Scam werden gezielt Menschen angesprochen, die bereits Opfer eines Anlagebetrugsgeworden sind. Angebliche Rechtsanwälte, Behörden, Ermittler, Blockchain-Experten oder spezialisierte Rückholunternehmen versprechen, verlorene Gelder zurückzubeschaffen. Tatsächlich kann es sich um einen zweiten Betrugsversuch handeln.
Besonders perfide: Die Kontaktierenden kennen häufig Details des ursprünglichen Anlagebetrugs. Dadurch entsteht der Eindruck, sie hätten den Fall tatsächlich untersucht oder das verlorene Geld bereits gefunden.
Wer nach einem Anlagebetrug von einem angeblichen Geldrückholer kontaktiert wird, sollte deshalb keine weiteren Zahlungen leisten, bevor Identität, Hintergrund und Forderung unabhängig überprüft wurden.
Björn-Michael Lange, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berät Geschädigte bei größeren Anlagebetrugsfällen und prüft auch Sachverhalte, in denen nach dem ursprünglichen Verlust ein weiterer Betrugsversuch durch angebliche Rückholer erfolgt.
Was bedeutet Recovery Scam?
„Recovery“ bedeutet Rückgewinnung oder Wiederbeschaffung. Beim Recovery Scam wird genau dieses Versprechen zum Instrument eines weiteren Betrugs.
Die Täter behaupten beispielsweise, verlorene Gelder seien:
- auf einem ausländischen Bankkonto gefunden worden,
- von einer Behörde beschlagnahmt worden,
- auf einer Blockchain-Wallet lokalisiert worden,
- durch eine internationale Ermittlungsorganisation sichergestellt worden,
- von einer Bank oder Kryptobörse eingefroren worden,
- in einem Insolvenz- oder Entschädigungsverfahren verfügbar.
Die Botschaft ist fast immer ähnlich: Ihr Geld kann zurückgeholt werden.
Allerdings müsse vorher noch eine Zahlung erfolgen.
Verlangt werden beispielsweise angebliche Bearbeitungsgebühren, Steuern, Versicherungen, Geldwäscheprüfungsgebühren, Transaktionskosten oder Sicherheitsleistungen.
Nach der Zahlung folgt jedoch häufig keine Rückerstattung. Stattdessen wird die nächste Gebühr verlangt.
Warum werden gerade Opfer von Anlagebetrug erneut kontaktiert?
Ein Recovery Scam funktioniert besonders gut, weil die Täter eine bereits bestehende Situation ausnutzen.
Wer durch Broker-Betrug, Krypto-Betrug oder eine gefälschte Handelsplattform eine erhebliche Summe verloren hat, möchte verständlicherweise wissen, ob sich das Geld noch zurückholen lässt.
Genau an diesem Punkt setzen die Täter an.
Sie versprechen eine schnelle Lösung für ein Problem, das tatsächlich komplex sein kann. Gleichzeitig verfügen sie mitunter über erstaunlich genaue Informationen: Name des Brokers, Höhe des Verlusts, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder sogar Details einzelner Zahlungen.
Das schafft Vertrauen.
Doch gerade diese Kenntnisse können ein Warnsignal sein.
Björn-Michael Lange | Rechtsanwalt, Partner„Wer bereits durch Anlagebetrug Geld verloren hat, ist für Betrüger ein besonders attraktives Ziel. Bei angeblichen Rückholangeboten ist deshalb größte Vorsicht geboten – vor allem, wenn vorab erneut Geld verlangt wird.“
Woher haben Recovery-Scammer meine Daten?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie angebliche Geldrückholer an Informationen über Geschädigte gelangen können.
Denkbar ist insbesondere, dass Daten innerhalb betrügerischer Strukturen weitergegeben oder erneut genutzt werden. Auch dieselben Täter oder verbundene Personen können unter einer neuen Identität auftreten.
Für Geschädigte kann dadurch der Eindruck entstehen, eine unabhängige Stelle habe ihren Fall entdeckt.
Typisch ist beispielsweise folgende Situation:
Zunächst meldet sich ein vermeintlicher Broker. Nach mehreren Einzahlungen bricht der Kontakt ab oder der Broker zahlt nicht aus. Einige Zeit später ruft eine angebliche Ermittlungsfirma an. Der Mitarbeiter kennt den Namen der Plattform und sogar die ungefähre Schadenssumme. Er behauptet, das Geld sei gefunden worden.
Diese Detailkenntnis soll Seriosität vermitteln.
Tatsächlich sollte genau geprüft werden, woher ein bislang unbekannter Anbieter diese Informationen überhaupt haben kann.

So läuft ein Recovery Scam typischerweise ab
Die konkrete Vorgehensweise variiert. Viele Fälle folgen jedoch einem ähnlichen Muster.
1. Unaufgeforderte Kontaktaufnahme
Geschädigte erhalten plötzlich einen Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über WhatsApp oder einen anderen Messenger.
Der Absender behauptet, von dem früheren Anlageverlust zu wissen.
2. Das verlorene Geld wurde angeblich gefunden
Nun folgt die entscheidende Nachricht: Das investierte Geld sei lokalisiert oder bereits sichergestellt worden.
Teilweise werden sogar konkrete Beträge genannt.
3. Es werden vermeintliche Beweise präsentiert
Die Täter übersenden angebliche Behördenbriefe, Zertifikate, Blockchain-Auswertungen, Kontoauszüge oder andere professionell wirkende Dokumente.
Auch Logos bekannter Behörden, Banken oder Finanzunternehmen können verwendet werden.
4. Vor der Auszahlung ist eine Zahlung erforderlich
Jetzt wird eine vermeintlich überschaubare Vorauszahlung verlangt.
Begründet wird sie etwa mit:
- Steuern,
- Transaktionsgebühren,
- Geldwäscheprüfungen,
- Versicherungsbeiträgen,
- Anwalts- oder Gerichtskosten,
- Wallet-Freischaltungen,
- Umtauschgebühren,
- Sicherheitsleistungen.
5. Nach der ersten Zahlung folgt die nächste Forderung
Wer bezahlt, erhält häufig nicht das versprochene Geld.
Stattdessen tritt ein neues Problem auf: Eine weitere Steuer sei angefallen, eine zusätzliche Genehmigung werde benötigt oder die Bank verlange eine weitere Sicherheitsleistung.
So kann aus dem vermeintlich kleinen Betrag ein erheblicher zusätzlicher Schaden entstehen.
Die wichtigsten Warnsignale eines Recovery Scams
Nicht jedes Unternehmen, das Dienstleistungen zur Aufarbeitung von Anlagebetrug anbietet, ist unseriös. Entscheidend ist das Gesamtbild.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mehrere der folgenden Merkmale zusammenkommen:
- Sie werden unaufgefordert kontaktiert.
- Der Kontaktierende weiß auffällig viel über Ihren früheren Anlageverlust.
- Ihr verlorenes Geld wurde angeblich bereits vollständig gefunden.
- Eine Rückzahlung wird praktisch garantiert.
- Sie sollen vor der Auszahlung erneut Geld überweisen.
- Angebliche Steuern oder Gebühren sollen auf ein privates oder unbekanntes Konto gezahlt werden.
- Sie sollen Kryptowährungen erwerben und transferieren.
- Es wird erheblicher Zeitdruck aufgebaut.
- Sie dürfen angeblich mit niemandem über die Rückholung sprechen.
- Namen bekannter Behörden, Banken oder Kanzleien werden als Vertrauensbeweis verwendet.
Ein einzelnes Merkmal beweist noch keinen Betrug. Mehrere dieser Faktoren sollten jedoch Anlass für eine sorgfältige Überprüfung sein.

Vorsicht bei angeblichen Behörden und Ermittlern
Besonders überzeugend kann ein Recovery Scam wirken, wenn sich die Kontaktierenden als Mitarbeiter einer Behörde, Finanzaufsicht oder internationalen Ermittlungsstelle ausgeben.
Angeblich sei bei Ermittlungen gegen die frühere Tradingplattform Geld gefunden worden.
Nun müsse nur noch die Identität des Geschädigten bestätigt und eine Gebühr bezahlt werden.
Verlassen Sie sich in einer solchen Situation nicht auf Telefonnummern, Links oder Kontaktdaten, die Ihnen der angebliche Mitarbeiter selbst übermittelt.
Die Existenz einer genannten Behörde sollte unabhängig überprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme sollten ausschließlich selbst recherchierte offizielle Kontaktdaten verwendet werden.
Falsche Rechtsanwälte und Kanzleien beim Recovery Scam
Auch der Name eines Rechtsanwalts oder einer Kanzlei kann missbraucht werden.
Betrüger können Websites kopieren, Namen real existierender Rechtsanwälte verwenden oder E-Mail-Adressen registrieren, die einer echten Kanzlei zum Verwechseln ähnlich sehen.
Eine professionell aussehende Website allein beweist daher nicht, dass tatsächlich die genannte Kanzlei hinter dem Angebot steht.
Bei Zweifeln empfiehlt es sich, Kontaktdaten unabhängig zu recherchieren und die Kanzlei über einen selbst ermittelten Kommunikationsweg zu kontaktieren.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein angeblicher Rechtsanwalt ohne vorherigen Kontakt erklärt, Ihr verlorenes Geld bereits gefunden zu haben und nun eine Zahlung zur Freigabe verlangt.
Recovery Scam mit Bitcoin und Kryptowährungen
Eine häufige Variante betrifft angeblich wiedergefundene Kryptowährungen.
Geschädigten wird erklärt, ihre verlorenen Bitcoin oder andere Kryptowerte seien durch eine Blockchain-Analyse lokalisiert worden. Teilweise wird behauptet, das Geld befinde sich bereits auf einer speziell eingerichteten Wallet.
Nun müsse diese Wallet lediglich „aktiviert“, „synchronisiert“ oder „freigeschaltet“ werden.
Dafür sei eine weitere Kryptozahlung notwendig.
Hier ist besondere Vorsicht erforderlich.
Bei einem tatsächlichen Krypto-Betrug können Blockchain-Transaktionsdaten zwar wichtige Informationen für die Aufarbeitung liefern. Daraus folgt jedoch nicht, dass ein unbekannter Anbieter plötzlich Zugriff auf angeblich sichergestellte Kryptowerte besitzt.
Eine technische Erklärung mit Begriffen wie Blockchain, Smart Contract, Mining oder Wallet-Verifizierung sollte daher nicht ungeprüft als Beleg für Seriosität verstanden werden.
Gefälschte Dokumente als Vertrauensbeweis
Recovery-Scammer arbeiten teilweise mit professionell gestalteten Unterlagen.
Geschädigte erhalten beispielsweise angebliche:
- Gerichtsbeschlüsse,
- Schreiben von Finanzaufsichtsbehörden,
- Bankbestätigungen,
- Blockchain-Zertifikate,
- Steuerbescheide,
- Geldwäschebescheinigungen,
- Auszahlungsbestätigungen.
Solche Dokumente können Logos, Unterschriften, Aktenzeichen und Stempel enthalten.
Auch ein optisch überzeugendes Dokument ist jedoch kein sicherer Nachweis seiner Echtheit.
Bestehen Zweifel, sollte die angeblich ausstellende Institution unabhängig kontaktiert werden.
„Ihr Geld ist bereits zurückgeholt“ – warum diese Aussage kritisch ist
Nach einem erheblichen Anlageverlust ist die Nachricht, das Geld sei bereits gefunden worden, besonders verlockend.
Gerade deshalb sollten Geschädigte bei weitreichenden Erfolgsversprechen skeptisch sein.
Ob sich Geld nach Anlagebetrug zurückholen lässt, hängt regelmäßig von verschiedenen Faktoren ab: Zahlungsweg, Empfänger, beteiligte Unternehmen, Banken oder Zahlungsdienstleister sowie mögliche greifbare Vermögenswerte spielen eine Rolle.
Eine belastbare Beurteilung setzt deshalb zunächst eine Prüfung des konkreten Sachverhalts voraus.
Wer ohne Einsicht in die relevanten Unterlagen eine nahezu sichere oder garantierte Rückzahlung verspricht, sollte besonders kritisch hinterfragt werden.
Bereits an einen Recovery-Scammer gezahlt – was jetzt?
Manche Geschädigte erkennen den Zweitbetrug erst, nachdem sie erneut Geld überwiesen haben.
Das ist kein Grund, weitere Forderungen zu erfüllen.
Vielmehr sollte nun auch der zweite Zahlungsweg vollständig dokumentiert werden.
Sichern Sie insbesondere:
- sämtliche E-Mails und Messenger-Nachrichten,
- Namen und Telefonnummern der angeblichen Geldrückholer,
- Websites und verwendete E-Mail-Adressen,
- Rechnungen und Zahlungsaufforderungen,
- Konto- und Überweisungsbelege,
- IBAN und Namen der Zahlungsempfänger,
- bei Kryptowährungen Wallet-Adressen und Transaktions-IDs,
- zugesandte Zertifikate, Behördenbriefe oder sonstige Dokumente.
Diese Informationen können anschließend gemeinsam mit den Unterlagen zum ursprünglichen Anlagebetrug ausgewertet werden.
Können Zahlungen an Recovery-Scammer zurückgeholt werden?
Ob eine Rückforderung möglich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Entscheidend ist unter anderem, wie die Zahlung erfolgt ist, wohin das Geld geflossen ist und welche Personen, Unternehmen, Banken oder Zahlungsdienstleister beteiligt waren.
Deshalb sollte auch beim Zweitbetrug eine Nachverfolgung der Zahlungswege erfolgen.
Wurde beispielsweise per Banküberweisung gezahlt, sind Empfängerkonto und beteiligte Institute relevant. Bei Kryptotransaktionen sollten die entsprechenden Transaktionsdaten gesichert werden.
Je nach Einzelfall kann außerdem zu prüfen sein, ob neben den unmittelbar verantwortlichen Tätern weitere Anspruchsgegner in Betracht kommen.
Eine Bankhaftung bei Anlagebetrug oder beim anschließenden Recovery Scam besteht allerdings nicht automatisch. Ob Ansprüche gegen Banken oder Zahlungsdienstleister gegeben sind, hängt von den konkreten Umständen ab.
Sollte ich einen Recovery Scam anzeigen?
Ein vermuteter Zweitbetrug kann strafrechtlich relevant sein.
Eine Strafanzeige und Vermögenssicherung kann daher Bestandteil des weiteren Vorgehens sein. Wichtig ist eine möglichst vollständige Dokumentation sowohl des ursprünglichen Anlagebetrugs als auch der späteren Kontaktaufnahme.
Eine Strafanzeige ersetzt allerdings nicht die Prüfung eigener zivilrechtlicher Ansprüche.
Bei größeren Schäden sollte deshalb geprüft werden, welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll miteinander kombiniert werden können.

Seriöse Prüfung oder Recovery Scam – worin liegt der Unterschied?
Eine seriöse rechtliche Prüfung beginnt nicht mit der Garantie, dass Ihr Geld bereits gefunden wurde.
Zunächst muss geklärt werden, was tatsächlich passiert ist.
Dazu gehören beispielsweise:
- Wie kam der Kontakt zur ursprünglichen Anlageplattform zustande?
- Welche Beträge wurden gezahlt?
- Auf welche Konten oder Wallets floss das Geld?
- Welche Unternehmen und Personen traten auf?
- Welche Banken und Zahlungsdienstleister waren beteiligt?
- Welche Unterlagen und Kommunikationsdaten sind vorhanden?
- Gab es nach dem ursprünglichen Betrug weitere Zahlungsaufforderungen?
- Welche rechtlichen Anspruchsgegner kommen überhaupt in Betracht?
Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Möglichkeiten zur Rückforderung bestehen.
Was Sie bei einem verdächtigen Rückholangebot tun sollten
Wenn Sie nach einem Anlagebetrug von einem angeblichen Geldrückholer kontaktiert werden, sollten Sie insbesondere folgende Punkte beachten:
- Zahlen Sie nicht unter Zeitdruck. Lassen Sie sich nicht durch angebliche Fristen zu einer sofortigen Überweisung bewegen.
- Prüfen Sie die Identität des Anbieters unabhängig. Verwenden Sie dafür nicht ausschließlich die Kontaktdaten, die Ihnen der Anbieter selbst nennt.
- Hinterfragen Sie Erfolgsgarantien. Eine seriöse Prüfung kann das Ergebnis nicht vorwegnehmen.
- Sichern Sie sämtliche Kommunikation. Löschen Sie keine E-Mails, Chats oder Zahlungsinformationen.
- Überweisen Sie keine angeblichen Freigabesteuern ungeprüft. Gerade solche Forderungen sind ein typisches Warnsignal.
- Dokumentieren Sie auch den ursprünglichen Betrugsfall. Recovery Scam und ursprünglicher Anlagebetrug sollten zusammen betrachtet werden.
- Lassen Sie größere Schadensfälle rechtlich prüfen. So kann geklärt werden, welche tatsächlichen Rückforderungsmöglichkeiten bestehen.
Fachanwalt bei Recovery Scam und Anlagebetrug
Wer bereits einmal durch eine betrügerische Kapitalanlage geschädigt wurde und anschließend erneut Geld an einen angeblichen Rückholservice gezahlt hat, kann mit zwei miteinander verbundenen Schadensfällen konfrontiert sein.
Björn-Michael Lange, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft bei wirtschaftlich erheblichen Anlagebetrugsfällen insbesondere die tatsächlichen Zahlungsstrukturen und mögliche zivilrechtliche Ansprüche.
Dabei kann sowohl der ursprüngliche Anlagebetrug als auch ein anschließender Recovery Scam einbezogen werden.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- die Rekonstruktion der Zahlungen,
- die Prüfung möglicher Anspruchsgegner,
- die rechtliche Bewertung der beteiligten Unternehmen und Zahlungsdienstleister,
- mögliche Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz,
- die Nachverfolgung von Zahlungswegen,
- die Abstimmung mit möglichen strafrechtlichen Maßnahmen.
Häufige Fragen
Recovery Scam vermutet? Weitere Zahlungen vermeiden und Fall prüfen lassen
Die Aussicht, verloren geglaubtes Geld zurückzubekommen, macht Recovery Scams besonders wirkungsvoll. Täter nutzen dabei gezielt die Hoffnung von Menschen aus, die bereits erhebliche finanzielle Verluste erlitten haben.
Deshalb gilt: Ein überraschendes Rückholangebot ist noch kein Beweis dafür, dass Ihr Geld tatsächlich gefunden wurde.
Werden vor einer angeblichen Auszahlung weitere Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen verlangt, sollte die Forderung unabhängig überprüft werden.
Haben Sie nach einem Anlagebetrug ein Rückholangebot erhalten oder bereits weitere Zahlungen geleistet, kann Fachanwalt Björn-Michael Lange den Sachverhalt prüfen. Dabei wird untersucht, welche Möglichkeiten hinsichtlich des ursprünglichen Anlagebetrugs und eines möglichen Recovery Scams bestehen.

