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Krypto-Betrug: Anwalt hilft, Geld zurückzuholen

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Fachanwalt Björn-Michael Lange berät Geschädigte bei Krypto-Betrug

Krypto-Betrug: Wenn Bitcoin und Kryptowährungen verschwinden

Kryptowährungen haben neue Möglichkeiten für Investitionen geschaffen – aber auch neue Betrugsmodelle. Professionelle Tradingplattformen, vermeintliche Krypto-Experten oder persönliche Anlageberater versprechen hohe Gewinne mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Auf dem Bildschirm wächst das angebliche Guthaben. Tatsächlich kann das investierte Geld längst an Betrüger geflossen sein.

Wer von Krypto-Betrug betroffen ist, sollte den Verlust nicht vorschnell als endgültig ansehen. Entscheidend ist, möglichst früh zu rekonstruieren, wie das Geld beziehungsweise die Kryptowährungen transferiert wurden und welche Personen und Unternehmen an den Transaktionen beteiligt waren.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange berät Geschädigte bei der Prüfung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen nach Kryptobetrug.

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Wie funktioniert Krypto-Betrug?

Kryptobetrug tritt in sehr unterschiedlichen Formen auf. Häufig beginnt der Kontakt jedoch nicht mit einer direkten Aufforderung, Kryptowährungen zu übertragen.

Geschädigte werden beispielsweise über Werbung, soziale Netzwerke oder persönliche Nachrichten auf vermeintliche Investmentmöglichkeiten aufmerksam.

Nach der Kontaktaufnahme werden sie Schritt für Schritt zu Einzahlungen bewegt. Teilweise wird zunächst ein klassischer Geldbetrag auf ein Bankkonto überwiesen. In anderen Fällen sollen Anleger selbst Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen erwerben und anschließend an eine vorgegebene Wallet transferieren.

Typische Kontaktwege sind:

  • Instagram, Facebook und andere soziale Netzwerke,
  • WhatsApp und Telegram,
  • Online-Werbeanzeigen,
  • vermeintliche Investmentgruppen,
  • Dating- und Kontaktplattformen,
  • E-Mails und
  • unerwartete Telefonanrufe.

Nicht selten ist Krypto-Betrug deshalb Teil eines umfassenderen Broker-Betrugs oder Online-Trading-Betrugs.

Krypto-Betrug erkennen: Welche Warnsignale gibt es?

Eine Investition in Kryptowährungen ist nicht allein deshalb betrügerisch, weil sie Verluste verursacht. Bestimmte Auffälligkeiten sollten Anleger jedoch ernst nehmen.

Warnsignale können insbesondere sein:

  • außergewöhnlich hohe Renditeversprechen,
  • angeblich sichere Gewinne,
  • erheblicher Zeitdruck,
  • unaufgeforderte Kontaktaufnahme,
  • persönliche „Account Manager“ oder „Krypto-Experten“,
  • Aufforderungen zu ständig höheren Investments,
  • Installation von Fernwartungssoftware,
  • Vorgabe bestimmter Kryptobörsen,
  • Übertragung von Coins auf fremde Wallets,
  • plötzlich auftretende Auszahlungsprobleme,
  • zusätzliche Forderungen nach Steuern oder Gebühren und
  • wechselnde Ansprechpartner, Telefonnummern oder Internetseiten.

Besonders vorsichtig sollten Anleger werden, wenn auf einer Plattform hohe Gewinne angezeigt werden, diese aber nicht ausgezahlt werden können.

Krypto-Betrug: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Die Frage „Krypto-Betrug – Geld zurück?“ steht für Geschädigte verständlicherweise im Mittelpunkt.

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Zunächst muss festgestellt werden, auf welchem Weg das Vermögen transferiert wurde.

Typischerweise kommen mehrere Varianten in Betracht:

  1. Der Geschädigte hat Geld unmittelbar auf ein Bankkonto überwiesen.
  2. Geld wurde an einen Zahlungsdienstleister transferiert.
  3. Der Geschädigte hat bei einer regulären Kryptobörse Kryptowährungen erworben und anschließend weitergeleitet.
  4. Kryptowährungen wurden direkt von einer eigenen Wallet übertragen.
  5. Banküberweisungen und Kryptotransaktionen wurden miteinander kombiniert.

Diese Unterschiede sind für die rechtliche Prüfung wesentlich.

Die Tatsache, dass am Ende eine Kryptotransaktion steht, bedeutet insbesondere nicht automatisch, dass zuvor beteiligte Banken, Zahlungsdienstleister oder Kryptodienstleister für die weitere Prüfung bedeutungslos sind.

„Auch wenn Kryptowährungen transferiert wurden, sollte ein Betrugsfall nicht vorschnell als aussichtslos abgeschrieben werden. Entscheidend ist, die Zahlungswege frühzeitig zu rekonstruieren und mögliche Anspruchsgegner systematisch zu prüfen.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Lassen sich Bitcoin und Kryptowährungen zurückholen?

Blockchain-Transaktionen weisen eine wichtige Besonderheit auf: Eine ordnungsgemäß ausgeführte Transaktion lässt sich grundsätzlich nicht einfach rückgängig machen.

Das unterscheidet sie beispielsweise von bestimmten klassischen Zahlungsvorgängen.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass bei einem Kryptobetrug keinerlei Möglichkeiten mehr bestehen.

Vielmehr muss zwischen zwei Fragen unterschieden werden:

Kann die konkrete Blockchain-Transaktion rückgängig gemacht werden?

und

Bestehen Ansprüche gegen Personen oder Unternehmen, die am Betrug oder Zahlungsweg beteiligt waren?

Gerade die zweite Frage kann für Geschädigte entscheidend sein.

Deshalb sollte sich die Prüfung nicht darauf beschränken, ob die Kryptowährungen unmittelbar aus einer Wallet zurückgeholt werden können.

Warum die Nachverfolgung der Krypto-Zahlungswege wichtig ist

Kryptotransaktionen hinterlassen technische Transaktionsdaten. Für die Aufarbeitung eines Betrugsfalls können diese Informationen von Bedeutung sein.

Gesichert werden sollten insbesondere:

  • Wallet-Adresse des Geschädigten,
  • Wallet-Adresse des Empfängers,
  • Transaktions-Hash beziehungsweise Transaktions-ID,
  • Datum und Uhrzeit,
  • Art und Menge der Kryptowährung,
  • verwendete Kryptobörse,
  • Ein- und Auszahlungsbelege sowie
  • weitere bekannte Wallet-Adressen.

Die Nachverfolgung von Zahlungswegen kann dabei helfen, den Ablauf des Betrugs zu rekonstruieren.

Sie ist allerdings kein Selbstzweck. Entscheidend ist, ob sich aus den ermittelten Informationen konkrete rechtliche oder tatsächliche Ansatzpunkte für die weitere Rechtsverfolgung ergeben.

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Welche Rolle spielen Kryptobörsen?

Viele Betrugsfälle beginnen mit einem regulären Konto bei einer Kryptobörse.

Der Geschädigte wird beispielsweise vom vermeintlichen Anlageberater angewiesen, dort ein Konto einzurichten und per Banküberweisung Geld einzuzahlen. Anschließend kauft er Kryptowährungen und transferiert diese auf eine vom Täter genannte Wallet.

Für die rechtliche Aufarbeitung sollten deshalb nicht nur die späteren Wallet-Transaktionen betrachtet werden.

Ebenso relevant können sein:

  • die verwendete Kryptobörse,
  • das zur Einzahlung verwendete Bankkonto,
  • Zeitpunkt und Umfang der Transaktionen,
  • Empfänger-Wallets und
  • die Kommunikation mit dem vermeintlichen Berater.

Diese Informationen können helfen, den gesamten Zahlungsweg zu rekonstruieren.

Gefälschte Krypto-Tradingplattformen

Nicht immer werden Kryptowährungen tatsächlich gehandelt.

Bei einer gefälschten Handelsplattform kann dem Anleger lediglich vorgespiegelt werden, dass seine Einzahlung in Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen investiert wurde.

Auf dem vermeintlichen Tradingkonto erscheinen anschließend beispielsweise:

  • steigende Kontostände,
  • erfolgreiche Trades,
  • hohe Renditen,
  • Bonuszahlungen und
  • angebliche Krypto-Bestände.

Diese Werte können vollständig manipuliert sein.

Ein angezeigtes Guthaben ist daher nicht automatisch der Beweis dafür, dass die entsprechenden Kryptowährungen tatsächlich gekauft wurden oder existieren.

Krypto-Broker zahlt nicht aus – was tun?

Ein häufiges Warnsignal entsteht erst dann, wenn der Geschädigte seine angeblichen Gewinne auszahlen lassen möchte.

Plötzlich wird die Auszahlung verweigert.

Der Anbieter verlangt beispielsweise zunächst eine angebliche:

  • Steuer,
  • Provision,
  • Versicherungsgebühr,
  • Liquiditätsgebühr,
  • Geldwäschegebühr,
  • Netzwerkgebühr oder
  • Freischaltungszahlung.

Geschädigte sollten hier besonders vorsichtig sein.

Wenn ein Broker die Auszahlung verweigert und immer neue Vorauszahlungen fordert, kann dies Teil des Betrugsmodells sein. Weitere Überweisungen können den bereits entstandenen Schaden erheblich vergrößern.

Kann die Bank bei Krypto-Betrug haften?

Auch bei Krypto-Betrug kann die Frage entstehen, ob neben den unmittelbaren Tätern weitere Beteiligte für den Schaden verantwortlich sind.

Eine Bankhaftung bei Anlagebetrug besteht allerdings nicht automatisch, nur weil eine Bank eine Zahlung ausgeführt hat, die mittelbar oder unmittelbar einem Betrüger zugutekam.

Für eine rechtliche Prüfung muss vielmehr der konkrete Zahlungsablauf betrachtet werden.

Relevant können beispielsweise sein:

  • die Bank des Geschädigten,
  • Empfängerbanken,
  • Zahlungsdienstleister,
  • Kryptobörsen oder
  • weitere an der Zahlungsabwicklung beteiligte Unternehmen.

Ob und gegen wen Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Pauschale Aussagen zur Haftung einer Bank bei Kryptobetrug sind deshalb nicht seriös.

Was sollte ich nach einem Krypto-Betrug sofort tun?

Bei einem Betrugsverdacht kommt es zunächst darauf an, weitere Verluste zu verhindern und vorhandene Informationen zu sichern.

Betroffene sollten insbesondere:

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten. Zusätzliche Gebühren oder angebliche Steuern können Teil des Betrugs sein.
  2. Keine weiteren Kryptowährungen übertragen.
  3. Bank und gegebenenfalls Kryptobörse informieren.
  4. Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes sichern.
  5. Kontoauszüge und Zahlungsbelege herunterladen.
  6. Chats, E-Mails und Telefonnummern dokumentieren.
  7. Screenshots der Tradingplattform erstellen.
  8. Zugänge überprüfen, insbesondere wenn Fernwartungssoftware eingesetzt wurde.
  9. Rechtliche Möglichkeiten der Rückforderung prüfen lassen.

Webseiten, Nutzerkonten und Kommunikationskanäle können verschwinden. Die Beweissicherung sollte deshalb möglichst früh erfolgen.

Welche Unterlagen benötigt ein Anwalt bei Krypto-Betrug?

Je vollständiger der Zahlungsablauf dokumentiert werden kann, desto besser lässt sich ein möglicher Anspruch prüfen.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsbestätigungen,
  • Kreditkartenabrechnungen,
  • Unterlagen der Kryptobörse,
  • Wallet-Adressen,
  • Transaktions-Hashes,
  • Screenshots von Wallets und Tradingkonten,
  • E-Mails,
  • WhatsApp- oder Telegram-Verläufe,
  • Telefonnummern,
  • Namen der Ansprechpartner,
  • Internetadressen,
  • Vertragsunterlagen und
  • bereits vorhandener Schriftverkehr mit Banken oder Behörden.

Löschen Sie Chats und Accounts nach Möglichkeit nicht, bevor die relevanten Informationen gesichert wurden.

Strafanzeige bei Krypto-Betrug

Bei einem konkreten Betrugsverdacht kann eine Strafanzeige und Vermögenssicherung sinnvoll sein.

Das Strafverfahren und die Durchsetzung eigener finanzieller Ansprüche verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele.

Ermittlungsbehörden befassen sich mit der Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung möglicher Täter. Wer verlorenes Geld zurückerlangen möchte, sollte daneben prüfen, welche zivilrechtlichen Ansprüche bestehen und gegen wen diese durchgesetzt werden können.

Eine Strafanzeige führt daher nicht automatisch dazu, dass Kryptowährungen oder eingezahlte Geldbeträge zurückgezahlt werden.

Vorsicht vor Recovery Scams nach Krypto-Betrug

Krypto-Betrugsopfer werden besonders häufig Ziel eines zweiten Betrugs.

Plötzlich meldet sich ein vermeintlicher Blockchain-Ermittler, eine angebliche Behörde oder ein „Recovery Service“. Die Person behauptet, die verlorenen Bitcoins oder Kryptowährungen bereits gefunden zu haben.

Für die Freigabe soll der Geschädigte lediglich noch Geld bezahlen.

Gefordert werden beispielsweise:

  • angebliche Steuern,
  • Wallet-Freischaltungsgebühren,
  • Netzwerkgebühren,
  • Geldwäschezertifikate oder
  • Sicherheitsleistungen.

Ein solcher Recovery Scam kann unmittelbar an den ersten Betrugsfall anknüpfen.

Besonders überzeugend wirkt die Kontaktaufnahme häufig deshalb, weil die angeblichen Rückholer bereits Details über den ursprünglichen Verlust kennen.

Überweisen Sie deshalb nicht allein aufgrund des Versprechens, anschließend Ihre Kryptowährungen zurückzuerhalten.

Krypto-Betrug über WhatsApp, Telegram und Social Media

Kontakte zu betrügerischen Investmentangeboten entstehen zunehmend über digitale Kommunikationskanäle.

Beim Anlagebetrug über WhatsApp, Telegram und Social Media können Täter zunächst über Wochen oder Monate Vertrauen aufbauen. Teilweise werden Geschädigte in Investmentgruppen aufgenommen, in denen andere vermeintliche Teilnehmer von außergewöhnlichen Gewinnen berichten.

Anschließend werden bestimmte Tradingplattformen, Broker oder Krypto-Investments empfohlen.

Für die spätere Aufarbeitung sollten die vollständigen Chatverläufe, Gruppennamen, Nutzernamen, Telefonnummern und geteilten Links gesichert werden.

Krypto-Betrug mit Auslandsbezug

Kryptobetrug überschreitet häufig Landesgrenzen.

Der angebliche Broker kann eine Anschrift in einem anderen Staat nennen, eine Kryptobörse kann im Ausland ansässig sein und die verwendeten Wallets lassen sich nicht ohne Weiteres einer bestimmten Person zuordnen.

Ein Anlagebetrug mit Auslandsbezug kann die Durchsetzung von Ansprüchen komplexer machen.

Entscheidend bleibt jedoch, welche Beteiligten identifiziert werden können und über welche Unternehmen und Zahlungswege das Vermögen transferiert wurde. Ein Auslandsbezug bedeutet daher nicht automatisch, dass eine rechtliche Prüfung aussichtslos ist.

Verjährung bei Krypto-Betrug

Auch mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche wegen Kryptobetrugs können der Verjährungunterliegen.

Welche Fristen gelten, hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage und dem konkreten Sachverhalt ab. Von Bedeutung kann insbesondere sein, wann der Geschädigte Kenntnis von den relevanten Umständen und möglichen Anspruchsgegnern erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Gerade bei länger zurückliegenden Krypto-Investments sollte die Verjährung bei Anlagebetrug deshalb ausdrücklich geprüft werden.

So prüft Fachanwalt Björn-Michael Lange Ihren Krypto-Betrugsfall

Bei erheblichen Verlusten sollte zunächst festgestellt werden, welcher Weg vom ursprünglichen Geldbetrag bis zum endgültigen Empfänger nachvollzogen werden kann.

Die rechtliche Prüfung kann insbesondere umfassen:

  1. Rekonstruktion des Betrugsablaufs,
  2. Prüfung der beteiligten Tradingplattformen und Unternehmen,
  3. Auswertung von Banküberweisungen und Zahlungsbelegen,
  4. Erfassung der verwendeten Kryptobörsen,
  5. Dokumentation von Wallet-Adressen und Transaktionsdaten,
  6. Nachverfolgung der Zahlungswege,
  7. Identifikation möglicher Anspruchsgegner,
  8. Prüfung einer möglichen Haftung beteiligter Banken und Zahlungsdienstleister,
  9. Prüfung von Maßnahmen zur Vermögenssicherung,
  10. Prüfung der Verjährung sowie
  11. Durchsetzung erfolgversprechender Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.

Björn-Michael Lange ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Geschädigte bei der rechtlichen Aufarbeitung von Krypto- und Anlagebetrugsfällen.

Häufige Fragen

Anwalt für Krypto-Betrug: Rückforderung prüfen lassen

Wenn Sie durch einen vermeintlichen Krypto-Broker, eine Tradingplattform oder ein anderes betrügerisches Krypto-Investment einen erheblichen Geldbetrag verloren haben, sollten Sie möglichst früh prüfen lassen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Auch wenn bereits Bitcoin oder andere Kryptowährungen transferiert wurden, sollte die Prüfung nicht bei der Frage enden, ob eine Blockchain-Transaktion rückgängig gemacht werden kann.

Für die Geldrückholung nach Krypto-Betrug ist vielmehr entscheidend, den gesamten Zahlungsweg zu betrachten und festzustellen, ob identifizierbare Personen, Unternehmen, Banken, Zahlungsdienstleister oder andere Beteiligte als Anspruchsgegner in Betracht kommen.

Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft anhand Ihrer Unterlagen, welche Möglichkeiten zur Rückforderung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen.

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