Anlagebetrug

Identitätsmissbrauch bei Brokern und Finanzdienstleistern

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Fachanwalt berät zu Identitätsmissbrauch bei Finanzdienstleistern

Der Name des Brokers stimmt. Das Unternehmen existiert. Auch der angebliche Ansprechpartner lässt sich möglicherweise im Internet finden. Trotzdem kann die Person, mit der Sie telefonieren oder schreiben, ein Betrüger sein.

Beim Identitätsmissbrauch bei Finanzdienstleistern verwenden Täter echte Namen, Unternehmensdaten, Logos oder Mitarbeiterinformationen, um Anleger zu täuschen. Die Geschädigten glauben, mit einem seriösen Broker, Finanzdienstleister oder Investmentunternehmen zu kommunizieren und überweisen teilweise erhebliche Beträge.

Wird der Betrug erkannt, ist die Unterscheidung zwischen echter und vorgetäuschter Identität entscheidend. Für mögliche Rückforderungsansprüche muss insbesondere geklärt werden: Wer hat tatsächlich gehandelt, wer hat das Geld erhalten und welche weiteren Beteiligten lassen sich identifizieren?

Fachanwalt Björn-Michael Lange berät Geschädigte bei Anlagebetrug und prüft bei wirtschaftlich erheblichen Schäden mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.

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Was ist Identitätsmissbrauch bei Finanzdienstleistern?

Identitätsmissbrauch im Zusammenhang mit Kapitalanlagen kann unterschiedliche Formen annehmen.

Täter können beispielsweise die Identität eines:

  • Brokers,
  • Finanzdienstleistungsinstituts,
  • Investmentunternehmens,
  • Anlagevermittlers,
  • Mitarbeiters eines Finanzunternehmens oder
  • sonstigen Marktteilnehmers

verwenden.

Dabei werden echte und falsche Informationen gezielt miteinander kombiniert.

Der Unternehmensname kann echt sein, die E-Mail-Adresse aber falsch. Der angebliche Mitarbeiter kann tatsächlich existieren, während die verwendete Telefonnummer nicht zu ihm gehört. Die Geschäftsanschrift kann stimmen, während die Website von den Betrügern betrieben wird.

Diese Kombination macht die Täuschung besonders glaubwürdig.

Welche Daten werden von den Betrügern missbraucht?

Informationen über Unternehmen und ihre Mitarbeiter sind heute leicht verfügbar. Betrüger können diese Daten sammeln und anschließend für einen überzeugenden falschen Auftritt verwenden.

Missbraucht werden beispielsweise:

  • Unternehmensnamen,
  • Marken und Logos,
  • Geschäftsanschriften,
  • Handelsregisterdaten,
  • Namen von Geschäftsführern,
  • Namen realer Mitarbeiter,
  • Fotos,
  • berufliche Profile,
  • aufsichtsrechtliche Angaben,
  • Lizenz- oder Registrierungsinformationen,
  • Texte einer echten Unternehmenswebsite oder
  • Unterschriften und Dokumente.

Der Umstand, dass einzelne Angaben nach einer Google-Suche bestätigt werden können, beweist deshalb noch nicht, dass der konkrete Kontakt tatsächlich zu diesem Unternehmen gehört.

„Beim Identitätsmissbrauch im Finanzbereich arbeiten Betrüger gezielt mit Vertrauen: Namen, Logos, Mitarbeiter oder Unternehmensdaten können echt sein – der Kontakt dahinter ist es nicht. Nach einem Schaden muss deshalb geklärt werden, wer tatsächlich gehandelt und wer das Geld erhalten hat.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Wie funktioniert Identitätsmissbrauch beim Anlagebetrug?

Die konkrete Vorgehensweise variiert. Häufig soll die fremde Identität vor allem ein Problem der Täter lösen: Wie gewinnt man schnell das Vertrauen eines potenziellen Anlegers?

1. Kontaktaufnahme

Der Anleger stößt beispielsweise über eine Online-Werbung, Suchmaschine oder Empfehlung auf ein vermeintliches Investment.

Der Kontakt kann auch über WhatsApp, Telegram oder Social Media entstehen.

2. Seriöse Identität wird präsentiert

Der angebliche Berater nennt ein Finanzunternehmen oder verwendet den Namen eines vermeintlichen Mitarbeiters.

Bei einer Recherche findet der Anleger tatsächlich passende Informationen.

3. Vertrauen entsteht

Die Täter stellen Unterlagen zur Verfügung, führen professionelle Telefonate oder zeigen angebliche Investmentmöglichkeiten.

Möglicherweise wird auch auf echte Registereinträge oder Aufsichtsbehörden verwiesen.

4. Der Anleger zahlt

Nach dem Vertrauensaufbau werden zunächst kleinere und später häufig größere Beträge verlangt.

Das Geld kann auf Bankkonten überwiesen oder über Kryptowährungen transferiert werden.

5. Auszahlung scheitert

Möchte der Anleger Kapital zurückerhalten, entstehen Schwierigkeiten.

Plötzlich werden angebliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen verlangt – oder der Ansprechpartner verschwindet vollständig.

Erst jetzt stellt sich heraus, dass das reale Unternehmen oder der echte Mitarbeiter möglicherweise überhaupt nichts von dem Investment wusste.

Clone-Firm-Betrug als besondere Form des Identitätsmissbrauchs

Eine wichtige Erscheinungsform ist der Clone-Firm-Betrug.

Dabei kopieren Täter gezielt die Identität eines tatsächlich existierenden Unternehmens. Sie verwenden beispielsweise dessen Namen, Geschäftsadresse und regulatorische Informationen, ändern aber einzelne entscheidende Merkmale.

Die gefälschte Website kann dem Original täuschend ähnlich sehen.

Der wesentliche Unterschied liegt im Schwerpunkt:

Beim Clone-Firm-Betrug wird typischerweise ein Unternehmen als Ganzes imitiert.

Beim weiter gefassten Identitätsmissbrauch können dagegen auch einzelne Mitarbeiter, Vermittler, Marken, Dokumente oder sonstige Unternehmensinformationen missbräuchlich eingesetzt werden.

Die Übergänge sind in der Praxis fließend.

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Identitätsmissbrauch eines echten Brokers

Besonders überzeugend kann die Täuschung sein, wenn Täter den Namen eines tatsächlich existierenden Brokers verwenden.

Der Anleger recherchiert das Unternehmen und findet möglicherweise:

  • eine professionelle Website,
  • einen Handelsregistereintrag,
  • Unternehmensprofile,
  • Mitarbeiter,
  • Bewertungen oder
  • regulatorische Informationen.

Das alles kann echt sein.

Die entscheidende Frage lautet jedoch:

Gehören die Personen, die Sie kontaktieren, tatsächlich zu diesem Unternehmen?

Ein Betrüger kann sich beispielsweise telefonisch als Mitarbeiter eines echten Brokers ausgeben und anschließend E-Mails von einer ähnlich geschriebenen Domain versenden.

Auch die Namen realer Mitarbeiter können übernommen werden.

Gefälschten Finanzdienstleister erkennen: Daten einzeln vergleichen

Bei einem Betrugsverdacht sollten nicht nur Firmenname und Anschrift überprüft werden.

Vergleichen Sie insbesondere:

Domain

Ist die Internetadresse exakt identisch mit der offiziellen Domain?

Schon zusätzliche Wörter, andere Endungen oder geringfügig veränderte Schreibweisen können relevant sein.

E-Mail-Adresse

Passt die Domain der verwendeten E-Mail-Adresse zur offiziellen Unternehmenswebsite?

Telefonnummer

Ist die Nummer über eine unabhängige Quelle dem Unternehmen oder Mitarbeiter zuzuordnen?

Bankverbindung

Passt der Zahlungsempfänger zum angeblichen Vertragspartner?

Wenn Sie angeblich bei Unternehmen A investieren, aber an Unternehmen B oder eine Privatperson zahlen sollen, sollte die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage dieser Zahlung geklärt werden.

Ansprechpartner

Existiert die genannte Person tatsächlich und lässt sich bestätigen, dass sie über die verwendeten Kontaktdaten kommuniziert?

Website

Handelt es sich tatsächlich um die offizielle Unternehmenswebsite oder um eine gefälschte Handelsplattform?

Gerade die Kombination dieser Informationen kann Unstimmigkeiten sichtbar machen.

Aufsichtsbehörde oder Registereintrag als angeblicher Seriositätsnachweis

Betrüger wissen, dass Anleger zunehmend prüfen, ob ein Finanzunternehmen registriert oder reguliert ist.

Deshalb können sie echte regulatorische Angaben fremder Unternehmen verwenden.

Ein vermeintlicher Berater kann beispielsweise selbst auf einen realen Eintrag des imitierten Unternehmens hinweisen. Für den Anleger wirkt das wie ein besonders starker Seriositätsnachweis.

Beim Identitätsmissbrauch kann gerade diese Information jedoch Teil der Täuschung sein.

Es genügt daher nicht zu prüfen, ob ein Unternehmen mit diesem Namen existiert.

Geprüft werden muss auch, ob der konkrete Kontakt tatsächlich diesem Unternehmen zuzuordnen ist.

Identitätsmissbrauch durch angebliche Mitarbeiter

Nicht immer wird ein komplettes Unternehmen kopiert.

Betrüger können auch die Identität einzelner Mitarbeiter verwenden.

Sie übernehmen beispielsweise:

  • Vor- und Nachnamen,
  • Berufsbezeichnung,
  • Position im Unternehmen,
  • Profilfoto,
  • beruflichen Werdegang oder
  • Kontaktdaten mit geringfügigen Veränderungen.

Bei einer Internetrecherche findet das Opfer anschließend genau diese Person und hält den Kontakt deshalb für authentisch.

Besonders wichtig ist daher, eine Person nicht über diejenigen Kontaktdaten zu verifizieren, die sie selbst zur Verfügung gestellt hat.

Bei Zweifeln sollte das Unternehmen über unabhängig ermittelte Kontaktdaten angesprochen werden.

Welche Warnzeichen sprechen für Identitätsmissbrauch?

Ein einzelnes Merkmal beweist noch keinen Betrug. Mehrere Auffälligkeiten sollten jedoch Anlass zu besonderer Vorsicht geben.

Typische Warnsignale sind:

  • unaufgeforderte Kontaktaufnahme,
  • ungewöhnlich attraktive Renditeversprechen,
  • erheblicher Zeitdruck,
  • ausschließlich telefonische oder digitale Kommunikation,
  • E-Mail-Adressen mit leicht veränderter Domain,
  • unterschiedliche Telefonnummern,
  • Zahlungsempfänger ohne erkennbaren Bezug zum Finanzunternehmen,
  • Überweisungen auf wechselnde Konten,
  • Aufforderungen zum Kauf von Kryptowährungen,
  • Installation von Fernwartungssoftware,
  • ständig neue Einzahlungsforderungen,
  • Schwierigkeiten bei der Auszahlung und
  • zusätzliche Gebühren vor einer angeblichen Freigabe des Guthabens.

Bei mehreren dieser Merkmale sollte der Sachverhalt vor weiteren Zahlungen überprüft werden.

Bereits Geld gezahlt: Was sollten Geschädigte jetzt tun?

Wer den Identitätsmissbrauch erst nach einer Zahlung bemerkt, sollte zunächst weitere Vermögensabflüsse verhindern und Beweise sichern.

Keine weiteren Zahlungen

Überweisen Sie nicht allein deshalb weiteres Geld, weil Ihnen anschließend eine Auszahlung versprochen wird.

Kontaktdaten dokumentieren

Sichern Sie insbesondere:

  • Telefonnummern,
  • E-Mail-Adressen,
  • Namen,
  • Domains und URLs,
  • Screenshots der Website,
  • Messenger-Profile und
  • zugesandte Dokumente.

Zahlungen dokumentieren

Sichern Sie:

  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsbestätigungen,
  • IBAN und BIC,
  • Namen der Empfänger,
  • Kreditkartenabrechnungen,
  • Zahlungsdienstleister sowie
  • gegebenenfalls Wallet-Adressen und Krypto-Transaktions-IDs.

Echtes Unternehmen feststellen

Ermitteln Sie über unabhängige Quellen die tatsächlichen Kontaktdaten des Unternehmens, dessen Identität verwendet wurde.

Dokumentieren Sie anschließend die Abweichungen zum betrügerischen Kontakt.

Chronologie erstellen

Notieren Sie, wann welcher Kontakt und welche Zahlung erfolgt sind.

Eine strukturierte Chronologie erleichtert die weitere rechtliche Prüfung erheblich.

Geld zurückholen nach Identitätsmissbrauch

Nach einem bereits eingetretenen Schaden sollte nicht nur untersucht werden, welche Identität die Täter verwendet haben.

Für die Geldrückholung nach Anlagebetrug ist vor allem entscheidend, wohin das Geld tatsächlich geflossen ist.

Zu klären ist insbesondere:

  1. Welche Zahlungen wurden geleistet?
  2. Wer war jeweils Zahlungsempfänger?
  3. Auf welche Konten wurde überwiesen?
  4. Welche Banken oder Zahlungsdienstleister waren beteiligt?
  5. Wurde das Geld weitergeleitet?
  6. Wurden Kryptowährungen gekauft oder transferiert?
  7. Welche Personen und Unternehmen sind tatsächlich identifizierbar?
  8. Gegen wen kommen rechtliche Ansprüche in Betracht?

Der prominente Name des imitierten Finanzdienstleisters darf dabei nicht vom tatsächlichen Zahlungsweg ablenken.

Zahlungswege nachverfolgen

Die Nachverfolgung der Zahlungswege kann bei Identitätsmissbrauch besonders wichtig sein.

Denn zwischen der behaupteten und der tatsächlichen Transaktion kann ein erheblicher Unterschied bestehen.

Ein Anleger glaubt beispielsweise, 50.000 Euro an einen regulierten Finanzdienstleister zu investieren. Tatsächlich geht die Überweisung an eine andere Gesellschaft, die mit diesem Finanzdienstleister überhaupt nicht verbunden ist.

Für mögliche Ansprüche sind dann insbesondere der tatsächliche Empfänger, das Empfängerkonto und weitere Zahlungsstationen relevant.

Bei Zahlungen über Kryptowährungen sollten zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktionsdaten gesichert werden.

Haftet das Unternehmen, dessen Identität gestohlen wurde?

Nicht automatisch.

Diese Unterscheidung ist für Geschädigte besonders wichtig.

Wenn Kriminelle ohne Wissen eines Unternehmens dessen Namen, Logo oder Mitarbeiterdaten verwenden, ist auch das betroffene Unternehmen zunächst Opfer des Identitätsmissbrauchs.

Allein die Verwendung seines Namens begründet deshalb grundsätzlich noch keine Verantwortlichkeit für den Anlageschaden.

Ob im Einzelfall dennoch Ansprüche gegen das reale Unternehmen bestehen, kann nur anhand zusätzlicher Umstände geprüft werden.

Eine rechtliche Prüfung sollte daher nicht von der Annahme ausgehen, dass der bekannte Name automatisch der richtige Anspruchsgegner ist.

Können Banken und Zahlungsdienstleister haften?

Neben Ansprüchen gegen unmittelbar beteiligte Täter oder Zahlungsempfänger kann abhängig vom konkreten Sachverhalt eine Haftung beteiligter Banken und Zahlungsdienstleister zu untersuchen sein.

Auch hier gilt jedoch: Die Abwicklung einer Zahlung über eine bestimmte Bank führt nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch.

Entscheidend sind vielmehr die konkreten Umstände und mögliche Pflichtverletzungen.

Gerade bei erheblichen Schadenssummen sollte deshalb geprüft werden, welche Rolle einzelne Beteiligte innerhalb des tatsächlichen Zahlungswegs gespielt haben.

Identitätsmissbrauch und Kryptowährungen

Auch Bitcoin- und Kryptowährungsbetrug kann mit gestohlenen Identitäten kombiniert werden.

Ein angeblicher Broker kann den Anleger beispielsweise auffordern, bei einer realen Kryptobörse Bitcoin, Ether oder Stablecoins zu erwerben.

Anschließend sollen die Kryptowerte auf eine vorgegebene Wallet übertragen werden.

Die Tatsache, dass die verwendete Kryptobörse tatsächlich existiert, sagt dann nichts darüber aus, ob der angebliche Broker seriös war.

Bei solchen Fällen sollten insbesondere Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und sämtliche Kommunikation gesichert werden.

Internationaler Identitätsmissbrauch im Finanzbereich

Die tatsächlichen Beteiligten müssen sich nicht im selben Land befinden wie das imitierte Unternehmen.

Ein Finanzdienstleister mit Sitz in Deutschland kann beispielsweise von Tätern im Ausland imitiert werden. Die gefälschte Website kann über internationale Infrastruktur betrieben werden, während Zahlungen auf Konten in weiteren Staaten fließen.

Bei einem solchen Anlagebetrug mit Auslandsbezug sollte sauber unterschieden werden zwischen:

  • dem Unternehmen, dessen Identität missbraucht wurde,
  • den mutmaßlichen Tätern,
  • den tatsächlichen Zahlungsempfängern,
  • beteiligten Banken und Zahlungsdienstleistern und
  • gegebenenfalls verwendeten Kryptodienstleistern.

Erst diese Trennung ermöglicht eine belastbare Einschätzung möglicher rechtlicher Schritte.

Strafanzeige bei Identitätsmissbrauch und Anlagebetrug

Eine Strafanzeige und Vermögenssicherung kann bei einem konkreten Betrugsverdacht sinnvoll sein.

Dabei sollte möglichst deutlich dargestellt werden, welche Angaben echt und welche mutmaßlich gefälscht sind.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Name des imitierten Unternehmens,
  • Daten des angeblichen Mitarbeiters,
  • tatsächlich verwendete Telefonnummern,
  • E-Mail-Adressen und Domains,
  • Bankverbindungen,
  • Zahlungsempfänger,
  • Wallet-Adressen und
  • eine chronologische Darstellung des Geschehens.

Strafrechtliche Ermittlungen ersetzen allerdings nicht automatisch die zivilrechtliche Durchsetzung möglicher Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.

Vorsicht: Auch Rückholer können fremde Identitäten verwenden

Der Identitätsmissbrauch kann nach dem ursprünglichen Anlagebetrug weitergehen.

Geschädigte werden teilweise von angeblichen Rechtsanwälten, Ermittlern, Behördenmitarbeitern oder Blockchain-Experten kontaktiert. Diese behaupten, das verlorene Geld gefunden zu haben.

Auch dabei können Namen tatsächlich existierender Personen oder Organisationen verwendet werden.

Vor einer Auszahlung soll der Geschädigte beispielsweise eine Steuer oder Freigabegebühr zahlen.

Ein solcher Recovery Scam kann zu einem zweiten erheblichen finanziellen Schaden führen.

Prüfen Sie deshalb auch vermeintliche Rückholangebote über unabhängig ermittelte Kontaktdaten.

Verjährung möglicher Ansprüche beachten

Wer einen Anlagebetrug erst später erkennt, sollte mögliche Ansprüche dennoch zeitnah prüfen lassen.

Welche Fristen gelten und wann sie beginnen, hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage und den Umständen des konkreten Falls ab.

Auch der Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte Kenntnis von relevanten Umständen und möglichen Anspruchsgegnern erlangt, kann rechtlich bedeutsam sein.

Die Verjährung bei Anlagebetrug sollte daher frühzeitig in die Prüfung einbezogen werden.

Wie kann ein Fachanwalt bei Identitätsmissbrauch helfen?

Bei wirtschaftlich erheblichen Schäden ist zunächst eine saubere Rekonstruktion des Sachverhalts erforderlich.

Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft insbesondere:

  • welche Identität missbraucht wurde,
  • welche Angaben tatsächlich zum Originalunternehmen gehören,
  • welche Personen mit dem Geschädigten kommuniziert haben,
  • wohin Zahlungen tatsächlich geleistet wurden,
  • welche Banken und Zahlungsdienstleister beteiligt waren,
  • ob Kryptowährungen transferiert wurden,
  • welche Anspruchsgegner identifizierbar sind,
  • welche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht kommen,
  • ob eine Bankhaftung bei Anlagebetrug zu prüfen ist und
  • welche Verjährungsfristen beachtet werden müssen.

Dabei steht nicht der Name auf der betrügerischen Website im Mittelpunkt, sondern die Frage, wer tatsächlich gehandelt und den Vermögensschaden verursacht oder daran mitgewirkt hat.

Häufige Fragen zum Identitätsmissbrauch bei Finanzdienstleistern

Identität eines Brokers oder Finanzdienstleisters missbraucht? Fall prüfen lassen

Wenn Sie einem vermeintlichen Broker, Anlageberater oder Finanzdienstleister Geld anvertraut haben und inzwischen Zweifel an der Identität Ihres Ansprechpartners bestehen, sollten Sie keine weiteren Zahlungen leisten und sämtliche Unterlagen sichern.

Insbesondere bei größeren Schäden sollten die tatsächlichen Zahlungsempfänger und Zahlungswege untersucht werden.

Fachanwalt Björn-Michael Lange berät Geschädigte bei Identitätsmissbrauch im Zusammenhang mit Anlagebetrugund prüft mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegen identifizierbare Beteiligte.

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