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Gefälschte Handelsplattform: Fake-Broker erkennen

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Fachanwalt berät Opfer gefälschter Handelsplattformen und Fake-Broker

Gefälschte Handelsplattform: Wenn das gesamte Depot nur eine Illusion ist

Das Depot sieht echt aus. Aktienkurse bewegen sich, Kryptowährungen steigen und fallen, abgeschlossene Trades erscheinen in einer detaillierten Historie. Der Anleger kann beobachten, wie aus seiner Einzahlung innerhalb weniger Wochen ein erhebliches Vermögen wird.

Doch möglicherweise hat kein einziger dieser Trades tatsächlich stattgefunden.

Bei einer gefälschten Handelsplattform kann die gesamte digitale Umgebung dazu dienen, Anleger über den Verbleib ihres Geldes zu täuschen. Der angebliche Broker präsentiert ein professionelles Online-Depot, obwohl die Einzahlungen möglicherweise nie in die dargestellten Finanzprodukte investiert wurden.

Die vermeintlichen Gewinne können lediglich Zahlen in einer manipulierten Benutzeroberfläche sein.

Für Geschädigte ist deshalb eine Unterscheidung entscheidend:

Was zeigt die Plattform an – und was ist mit dem tatsächlich eingezahlten Geld passiert?

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft bei wirtschaftlich erheblichen Schäden durch Fake-Broker und gefälschte Tradingplattformen, wohin Zahlungen geflossen sind und welche Möglichkeiten zur Rückforderung bestehen.

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Was ist eine gefälschte Tradingplattform?

Eine gefälschte Tradingplattform ist eine Internetseite, App oder Handelsoberfläche, über die ein tatsächlicher oder vermeintlicher Anbieter Finanzgeschäfte darstellt, die möglicherweise gar nicht oder nicht in der behaupteten Form durchgeführt werden.

Anleger sollen glauben, sie verfügten über ein echtes Depot oder Handelskonto.

Angezeigt werden beispielsweise:

  • Aktien,
  • Kryptowährungen,
  • Devisen,
  • CFDs,
  • Rohstoffe,
  • Indizes oder
  • andere vermeintliche Finanzinstrumente.

Dazu kommen aktuelle Kurse, Charts, Gewinne und Verluste.

Die Darstellung kann so überzeugend sein, dass Anleger über Monate davon ausgehen, tatsächlich an den Finanzmärkten zu handeln.

Bei einem Fake-Broker kann jedoch gerade diese Darstellung Bestandteil der Täuschung sein.

So funktioniert ein Fake-Tradingdepot

Technisch ist es möglich, eine Benutzeroberfläche so zu gestalten, dass sie einem echten Brokerkonto ähnelt.

Der Anleger sieht dann beispielsweise:

Einzahlung: 20.000 Euro

Depotwert nach vier Wochen: 27.850 Euro

Depotwert nach drei Monaten: 46.300 Euro

Diese Zahlen sagen für sich genommen nichts darüber aus, ob tatsächlich entsprechende Vermögenswerte vorhanden sind.

Bei einer betrügerischen Struktur könnte der reale Vorgang vielmehr so aussehen:

20.000 Euro Überweisung → Empfängerkonto → Weitertransfer

Parallel dazu wird dem Anleger auf der Plattform ein wachsendes Guthaben angezeigt.

Die positive Depotentwicklung hat dann eine wichtige Funktion: Sie soll Vertrauen schaffen und zu weiteren Einzahlungen motivieren.

„Eine professionell aussehende Tradingplattform beweist nicht, dass tatsächlich gehandelt wird. Bei Fake-Brokern müssen wir die digitale Darstellung vom realen Geldfluss trennen: Entscheidend ist, wohin die Einzahlungen tatsächlich gelangt sind.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Warum Fake-Broker so überzeugend wirken

Das Bild vom offensichtlich unseriösen Betrüger greift bei modernem Online-Trading-Betrug häufig zu kurz.

Die Täuschung kann professionell organisiert sein.

Dazu gehören beispielsweise:

  • hochwertig gestaltete Internetseiten,
  • professionelle Tradingoberflächen,
  • mobile Apps,
  • persönliche Ansprechpartner,
  • angebliche Analysten und Account Manager,
  • Telefonnummern mit unterschiedlichen Ländervorwahlen,
  • Vertrags- und Kontoeröffnungsunterlagen,
  • vermeintliche Lizenzangaben,
  • fingierte Unternehmensadressen und
  • gefälschte Abrechnungen oder Steuerunterlagen.

Der persönliche Ansprechpartner kennt möglicherweise Finanzbegriffe und bespricht mit dem Anleger Marktbewegungen oder einzelne Investments.

Dadurch entsteht der Eindruck einer echten Geschäftsbeziehung.

Typischer Ablauf bei einer gefälschten Handelsplattform

Viele Fälle entwickeln sich schrittweise.

1. Werbung oder Empfehlung

Der Anleger stößt beispielsweise über eine Online-Anzeige, soziale Netzwerke oder einen vermeintlichen Finanzartikel auf die Plattform.

2. Registrierung

Nach Eingabe der Kontaktdaten meldet sich häufig sehr schnell ein persönlicher „Broker“.

3. Kleine erste Einzahlung

Der Einstieg erfolgt teilweise mit einem überschaubaren Betrag. Dadurch erscheint das Risiko zunächst begrenzt.

4. Erste Gewinne

Das Tradingkonto entwickelt sich positiv. Der Anleger sieht, wie sein Guthaben wächst.

5. Vertrauensaufbau

Der persönliche Broker meldet sich regelmäßig und erklärt die angeblichen Handelsentscheidungen.

6. Größere Einzahlungen

Nun werden besondere Marktchancen präsentiert. Der Anleger soll deutlich mehr Kapital investieren.

7. Stark wachsendes Depot

Die Plattform zeigt teilweise erhebliche Gewinne. Aus 30.000 Euro werden angeblich 70.000 Euro oder mehr.

8. Auszahlungsversuch

Erst wenn der Anleger Geld zurückfordert, zeigt sich das eigentliche Problem.

Der Broker zahlt nicht aus.

Stattdessen folgen neue Forderungen nach Steuern, Gebühren oder zusätzlichen Einzahlungen.

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Fake-Broker erkennen: Diese Warnsignale sind wichtig

Keines der folgenden Merkmale beweist isoliert einen Betrug. Treffen jedoch mehrere Auffälligkeiten zusammen, sollte der Anbieter genauer überprüft werden.

Typische Warnsignale sind:

  • der Broker kontaktiert Anleger unaufgefordert oder sehr aggressiv,
  • nach einer kleinen Einzahlung werden schnell größere Beträge verlangt,
  • Gewinne erscheinen ungewöhnlich konstant oder hoch,
  • Verluste scheinen kaum aufzutreten,
  • der Broker verspricht besonders sichere Handelsstrategien,
  • Unternehmens- oder Lizenzangaben sind nicht nachvollziehbar,
  • die angegebene Anschrift passt nicht zum Unternehmen,
  • Einzahlungen gehen an wechselnde Zahlungsempfänger,
  • Zahlungen sollen auf Konten in unterschiedlichen Staaten erfolgen,
  • Kryptowährungen sollen an vorgegebene Wallets übertragen werden,
  • der Broker verlangt Fernzugriff auf den Computer,
  • Auszahlungen werden verzögert oder verweigert.

Besonders kritisch ist die Kombination aus hohen angezeigten Gewinnen und gleichzeitig unmöglicher Auszahlung.

Ist das Tradingkonto echt oder manipuliert?

Für Geschädigte ist diese Frage häufig schwierig zu beantworten.

Die Plattform kann Kurse darstellen, die tatsächlich mit realen Börsenkursen übereinstimmen. Auch Charts und Marktinformationen können echt sein.

Daraus folgt jedoch nicht, dass das angezeigte Depot ebenfalls real ist.

Eine betrügerische Plattform kann reale Marktdaten verwenden und gleichzeitig frei bestimmen, welcher Kontostand einem bestimmten Nutzer angezeigt wird.

Deshalb sollte geprüft werden, ob es objektive Nachweise für die behaupteten Transaktionen gibt.

Eine reine Bildschirmdarstellung ist dafür nicht ausreichend.

Gefälschtes Depot: Sind meine angeblichen Gewinne verloren?

Hier muss zwischen dem eingezahlten Geld und den angezeigten Gewinnen unterschieden werden.

Ein Beispiel:

Ein Anleger zahlt insgesamt 60.000 Euro ein. Die Plattform zeigt später ein Guthaben von 145.000 Euro.

Existiert das Tradingkonto tatsächlich nicht und wurden die angeblichen Geschäfte nie ausgeführt, sind die zusätzlichen 85.000 Euro möglicherweise lediglich fingierte Buchwerte.

Der reale wirtschaftliche Schaden ist deshalb anhand der tatsächlichen Zahlungsströme zu bestimmen.

Für eine mögliche Rückforderung steht zunächst die Frage im Mittelpunkt, was mit den real gezahlten 60.000 Euro passiert ist.

Fake-Broker zahlt nicht aus

Die verweigerte Auszahlung ist häufig der Moment, in dem die Täuschung auffällt.

Bis dahin hat der Anleger möglicherweise keinen Grund, an seinem Depot zu zweifeln.

Sobald er einen Teil des Guthabens zurückfordert, erklärt der Broker beispielsweise:

  • zunächst müssten Steuern bezahlt werden,
  • es falle eine Auszahlungsgebühr an,
  • das Konto müsse entsperrt werden,
  • eine Versicherung sei erforderlich,
  • die Geldwäscheprüfung sei noch nicht abgeschlossen,
  • eine Sicherheitsleistung müsse hinterlegt werden.

Nach Zahlung eines Betrags folgt möglicherweise die nächste Forderung.

Bei einem solchen Muster sollten Betroffene prüfen lassen, ob ein Broker-Betrug vorliegt und keine weiteren Zahlungen ungeprüft leisten.

Fake-Tradingplattform: Was sollten Geschädigte jetzt tun?

Wenn der Verdacht besteht, dass die Handelsplattform nicht echt ist, sind insbesondere zwei Ziele wichtig:

weitere Verluste vermeiden und vorhandene Informationen sichern.

Keine weiteren Einzahlungen

Weitere Zahlungen können den Schaden vergrößern.

Das gilt insbesondere für angebliche Steuern, Freigabegebühren, Versicherungsbeiträge oder Sicherheitsleistungen.

Plattform dokumentieren

Solange das Kundenkonto noch erreichbar ist, sollten relevante Bereiche gesichert werden.

Dazu gehören insbesondere Screenshots von:

  • Kontostand,
  • Transaktionshistorie,
  • Ein- und Auszahlungen,
  • angeblichen offenen Positionen,
  • Profil- und Unternehmensdaten,
  • Auszahlungsanträgen und
  • Fehlermeldungen.

Kommunikation sichern

E-Mails und Messenger-Nachrichten sollten vollständig gespeichert werden.

Auch Telefonnummern, Namen und Profilbilder der angeblichen Broker können relevant sein.

Zahlungsdaten sichern

Besonders wichtig sind:

  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsbelege,
  • Empfängername,
  • Empfänger-IBAN,
  • Empfängerbank,
  • Kreditkartenzahlungen,
  • Kryptobörsen,
  • Wallet-Adressen und
  • Blockchain-Transaktions-IDs.

Diese Informationen können später für das Nachverfolgen der Zahlungswege entscheidend sein.

Warum der echte Geldfluss wichtiger ist als das Fake-Depot

Eine betrügerische Webseite kann innerhalb kurzer Zeit verschwinden.

Der angebliche Broker kann unter einem falschen Namen auftreten. Unternehmensangaben können erfunden und Dokumente gefälscht sein.

Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Spuren vorhanden sind.

Wer tatsächlich 50.000 Euro überwiesen hat, hat eine reale Zahlung ausgelöst.

Deshalb sollte bei der rechtlichen Aufarbeitung rekonstruiert werden:

Von welchem Konto wurde gezahlt?

Auf welches Konto ging das Geld?

Wer führte dieses Konto?

Welche Bank war beteiligt?

Wurde das Geld weitertransferiert?

Welche weiteren Zahlungsdienstleister waren beteiligt?

Genau hier können Ansatzpunkte für eine Geldrückholung nach Anlagebetrug entstehen.

Geld an Fake-Broker überwiesen: Kann ich es zurückholen?

Ob verlorenes Geld zurückgeholt werden kann, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Die Erfolgsaussichten hängen unter anderem davon ab:

  • wann die Zahlungen erfolgten,
  • wie gezahlt wurde,
  • wer Zahlungsempfänger war,
  • in welchem Staat das Empfängerkonto geführt wurde,
  • ob das Geld noch verfügbar ist,
  • ob weitere Empfänger identifiziert werden können,
  • welche Banken und Zahlungsdienstleister beteiligt waren und
  • welche Ansprüche gegen diese Beteiligten bestehen.

Eine seriöse rechtliche Prüfung muss deshalb den konkreten Zahlungsweg berücksichtigen.

Ein Versprechen, verlorenes Geld unabhängig von diesen Umständen sicher zurückzuholen, wäre nicht belastbar.

Haftung von Banken bei gefälschten Tradingplattformen

Neben Ansprüchen gegen die unmittelbar beteiligten Täter kann in geeigneten Fällen eine Haftung beteiligter Banken und Zahlungsdienstleister zu untersuchen sein.

Eine Bank haftet allerdings nicht automatisch, weil ihr Kunde Geld an einen Betrüger überwiesen hat.

Je nach Einzelfall können für eine rechtliche Prüfung beispielsweise relevant sein:

  • Empfänger und Empfängerkonto,
  • Anzahl und Höhe der Zahlungen,
  • zeitliche Abfolge der Transaktionen,
  • mögliche Auffälligkeiten,
  • vorhandene Informationen über Zahlungsempfänger,
  • Zeitpunkt eines Betrugsverdachts,
  • Rückruf- und Sperrversuche sowie
  • Reaktionen der beteiligten Institute.

Dabei können sowohl die Bank des Geschädigten als auch weitere am Zahlungsweg beteiligte Institute rechtlich relevant werden.

Ob tatsächlich Ansprüche bestehen, muss für jeden Fall gesondert beurteilt werden.

Fake-Broker und Kryptowährungen

Bei manchen Fake-Tradingplattformen werden Einzahlungen nicht unmittelbar per Banküberweisung vorgenommen.

Stattdessen soll der Anleger bei einer Kryptobörse beispielsweise Bitcoin oder Stablecoins kaufen und diese anschließend an eine vorgegebene Wallet senden.

Der angebliche Broker begleitet diesen Vorgang teilweise telefonisch oder über Fernwartungssoftware.

Für die spätere Prüfung sollten insbesondere dokumentiert werden:

  • die verwendete Kryptobörse,
  • Kaufbelege,
  • Datum und Höhe der Transaktionen,
  • verwendete Kryptowährung,
  • Empfänger-Wallets und
  • Transaktions-Hashes.

Bei einem solchen Krypto-Betrug können Blockchain-Daten Hinweise auf weitere Transfers liefern. Die technische Nachvollziehbarkeit einer Transaktion bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Kryptowährungen zurückgeholt werden können.

Gefälschte Handelsplattform mit Auslandsbezug

Fake-Broker treten häufig international auf.

Die Webseite nennt beispielsweise einen Unternehmenssitz in London. Die Telefonnummer stammt aus der Schweiz. Der Ansprechpartner behauptet, in Frankfurt zu sitzen. Das Geld soll wiederum auf ein Konto in einem anderen EU-Staat überwiesen werden.

Diese Angaben können echt, teilweise echt oder vollständig fingiert sein.

Bei Anlagebetrug mit Auslandsbezug sollte deshalb nicht allein auf die Angaben im Impressum vertraut werden.

Für die rechtliche Aufarbeitung sind die tatsächlich nachweisbaren Strukturen entscheidend:

  • Welche Gesellschaft existiert?
  • Welche Personen sind identifizierbar?
  • Wo wurden Konten geführt?
  • Wohin floss das Geld?
  • Welche Institute waren beteiligt?
  • Welche grenzüberschreitenden Maßnahmen kommen in Betracht?

Identitätsmissbrauch: Wenn der Fake-Broker einen echten Namen benutzt

Besonders überzeugend kann eine Betrugsplattform wirken, wenn sie sich als tatsächlich existierendes Finanzunternehmen ausgibt.

Täter können beispielsweise Firmennamen, Anschriften, Logos oder Registrierungsdaten eines echten Unternehmens übernehmen.

Der Anleger recherchiert den Namen und findet tatsächlich ein registriertes Unternehmen.

Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass er mit diesem Unternehmen kommuniziert.

Bei einem solchen Clone-Firm-Betrug wird gerade die vorhandene Reputation eines echten Anbieters missbraucht.

Deshalb sollten insbesondere Internetdomain, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Zahlungsinformationen mit offiziellen Angaben abgeglichen werden.

Gefälschte Dokumente und angebliche Lizenzen

Eine weitere Vertrauensstrategie besteht darin, Anlegern professionell aussehende Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Dazu können gehören:

  • Kontoeröffnungsbestätigungen,
  • Handelsabrechnungen,
  • Zertifikate,
  • angebliche Lizenznachweise,
  • Steuerbescheinigungen,
  • Geldwäscheunterlagen,
  • Versicherungszertifikate oder
  • Auszahlungsbestätigungen.

Das professionelle Erscheinungsbild eines Dokuments sagt jedoch nichts über seine Echtheit aus.

Insbesondere angebliche Behörden- oder Steuerdokumente sollten unabhängig überprüft werden, bevor weitere Zahlungen erfolgen.

Fake-Broker nutzt Fernwartungssoftware

Ein besonders sensibles Warnsignal ist die Aufforderung, dem Broker Zugriff auf den eigenen Computer zu gewähren.

Als Begründung heißt es häufig, der persönliche Berater wolle bei der Kontoeröffnung, einer Überweisung oder dem Kauf von Kryptowährungen helfen.

Über Fernwartungssoftware kann ein Dritter jedoch möglicherweise umfangreiche Einblicke in den Rechner erhalten.

Hat ein angeblicher Broker Fernzugriff erhalten, sollten Betroffene unter anderem prüfen:

  • welche Software installiert wurde,
  • wann Zugriffe erfolgten,
  • ob Online-Banking geöffnet war,
  • ob Passwörter oder Zugangsdaten sichtbar waren und
  • ob unbekannte Transaktionen durchgeführt wurden.

Passwörter sollten gegebenenfalls über ein sicheres Gerät geändert und die betroffenen Banken informiert werden.

Fake-Plattform verschwunden – ist jetzt alles verloren?

Nicht zwingend.

Das Verschwinden einer Webseite erschwert zwar die Dokumentation. Die Internetseite ist jedoch nur ein Teil des Sachverhalts.

Bereits erfolgte Banküberweisungen und Kryptotransaktionen verschwinden nicht dadurch, dass eine Domain abgeschaltet wird.

Deshalb können weiterhin insbesondere folgende Informationen relevant sein:

  • Kontoauszüge,
  • Empfänger-IBANs,
  • Empfängerbanken,
  • Wallet-Adressen,
  • Transaktionsdaten,
  • E-Mails,
  • Telefonnummern und
  • bereits vorhandene Screenshots.

Wer noch Zugriff auf die Plattform hat, sollte wichtige Informationen möglichst früh sichern.

Strafanzeige gegen Fake-Broker

Besteht ein konkreter Betrugsverdacht, kann eine Strafanzeige und Vermögenssicherung sinnvoll sein.

Dabei sollten möglichst genaue Angaben zu Plattform, Ansprechpartnern und Zahlungen gemacht werden.

Für Geschädigte ist jedoch wichtig, Strafverfahren und eigene Rückforderungsansprüche voneinander zu unterscheiden.

Die strafrechtliche Verfolgung soll mögliche Straftaten aufklären und Täter verfolgen.

Wer sein Geld zurückerhalten möchte, sollte zusätzlich prüfen, welche zivilrechtlichen Ansprüche bestehen und gegen wen sie wirtschaftlich sinnvoll durchgesetzt werden können.

Vorsicht vor Recovery Scam nach Fake-Broker-Betrug

Nach einem ersten Betrug kann ein zweiter folgen.

Geschädigte werden teilweise von angeblichen Ermittlern, Behörden, Blockchain-Spezialisten oder Rückholunternehmen kontaktiert.

Diese verfügen mitunter bereits über erstaunlich genaue Informationen zum ursprünglichen Verlust.

Anschließend wird behauptet, das Geld sei gefunden worden. Für die Auszahlung müsse nur noch eine Steuer, Gebühr oder Sicherheitsleistung gezahlt werden.

Dabei kann es sich um einen Recovery Scam handeln.

Besonders vorsichtig sollten Geschädigte bei unaufgeforderten Kontakten und garantierten Rückholversprechen sein.

Wann ist ein Anwalt bei einer gefälschten Handelsplattform sinnvoll?

Bei größeren Verlusten sollte möglichst früh geprüft werden, welche realistischen Möglichkeiten zur Rückforderung bestehen.

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:

  • hohe Beträge an einen vermeintlichen Broker gezahlt wurden,
  • das angezeigte Depot möglicherweise nicht existiert,
  • Auszahlungen verweigert werden,
  • immer weitere Zahlungen gefordert werden,
  • mehrere Empfängerkonten beteiligt sind,
  • Geld ins Ausland überwiesen wurde,
  • Kryptowährungen transferiert wurden,
  • die Plattform verschwunden ist oder
  • der Broker nicht mehr erreichbar ist.

Dabei sollte der Schwerpunkt nicht allein auf der Frage liegen, wer hinter der Webseite steht.

Von zentraler Bedeutung ist vielmehr, welche identifizierbaren Anspruchsgegner vorhanden sind und wo eine tatsächliche Rechtsdurchsetzung möglich erscheint.

Was prüft Fachanwalt Björn-Michael Lange?

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft bei Fake-Brokern und gefälschten Handelsplattformen insbesondere:

  • die Struktur und Angaben der Plattform,
  • die Identität des vermeintlichen Brokers,
  • mögliche Hinweise auf Identitätsmissbrauch,
  • die behaupteten Handelsgeschäfte,
  • die tatsächlich geleisteten Einzahlungen,
  • Empfängerkonten und Zahlungsdienstleister,
  • Kryptotransaktionen,
  • Möglichkeiten der Geldrückholung bei Anlagebetrug,
  • mögliche Ansprüche gegen beteiligte Banken sowie
  • erforderliche außergerichtliche oder gerichtliche Maßnahmen.

Bei wirtschaftlich erheblichen Schäden steht eine zentrale Frage im Vordergrund:

Welche rechtlichen Schritte bieten angesichts der vorhandenen Informationen und Anspruchsgegner eine realistische Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg?

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Fake-Broker-Betrug

Eine gefälschte Handelsplattform ist zunächst ein Instrument der Täuschung. Die rechtliche Aufarbeitung reicht jedoch häufig weit darüber hinaus.

Neben dem Anlagebetrug können insbesondere Zahlungsverkehr, Bankhaftung, grenzüberschreitende Transaktionen und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen eine Rolle spielen.

Fachanwalt Björn-Michael Lange betrachtet deshalb nicht nur die Webseite oder den vermeintlichen Broker.

Untersucht werden ebenso die tatsächlichen Zahlungen und mögliche weitere Anspruchsgegner.

Gerade bei fünf- oder sechsstelligen Schäden ist es entscheidend, die vorhandenen Ressourcen auf diejenigen Maßnahmen zu konzentrieren, die rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.

Häufige Fragen zu Fake-Brokern und gefälschten Handelsplattformen

Fake-Broker oder gefälschtes Depot? Fall jetzt prüfen lassen

Sie haben Geld auf einer Handelsplattform investiert und zweifeln inzwischen daran, dass Ihr Depot tatsächlich existiert? Die angezeigten Gewinne lassen sich nicht auszahlen? Ihr Broker fordert zusätzliche Steuern oder Gebühren oder ist plötzlich nicht mehr erreichbar?

Dann sollten Sie weitere Zahlungen vermeiden und die vorhandenen Beweise sichern.

Für eine erste Prüfung sind insbesondere hilfreich:

  • Kontoauszüge und Überweisungsbelege,
  • Screenshots des Tradingdepots,
  • Ein- und Auszahlungshistorie,
  • E-Mails und Messenger-Verläufe,
  • Angaben zu Empfängerkonten,
  • Wallet-Adressen und Transaktionsdaten sowie
  • sämtliche Unterlagen des vermeintlichen Brokers.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft bei wirtschaftlich erheblichen Schäden, ob und gegen wen Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Bei einer gefälschten Handelsplattform ist der angezeigte Depotwert möglicherweise nur eine Illusion. Für die Rückforderung zählt der reale Geldfluss.

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