Anlagebetrug

Festgeld-Betrug: Geld zurückholen mit Anwalt

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Fachanwalt für Bankrecht berät Geschädigte bei Festgeld-Betrug und gefälschten Banken

Festgeld-Betrug: Wenn die vermeintlich sichere Geldanlage zur Falle wird

Festgeld gilt für viele Anleger als besonders sichere Form der Geldanlage. Genau dieses Vertrauen machen sich Betrüger zunutze. Sie präsentieren attraktive Festgeldangebote, treten als Vermittler einer bekannten Bank auf oder täuschen gleich die Identität eines real existierenden Kreditinstituts vor. Die Internetseiten, Vertragsunterlagen und Ansprechpartner wirken häufig professionell. Erst nach der Überweisung stellt sich heraus: Das vermeintliche Festgeldkonto existiert nicht – und das Geld ist bei den Tätern gelandet.

Die Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich vor betrügerischen Webportalen und Beratungsunternehmen, die Festgeldanlagen vermitteln wollen. Betroffene erhalten teilweise täuschend echt wirkende Antragsunterlagen vermeintlicher Partnerbanken. Das überwiesene Kapital landet jedoch auf Konten, die von den Betrügern kontrolliert werden.

Wer von Festgeld-Betrug betroffen ist, sollte deshalb schnell handeln. Neben der strafrechtlichen Verfolgung der Täter können die Zahlungswege nachverfolgt und mögliche Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche geprüft werden. Je nach Fall kann außerdem eine Haftung beteiligter Banken und Zahlungsdienstleister in Betracht kommen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange unterstützt Geschädigte dabei, den Sachverhalt rechtlich aufzuarbeiten und die realistischen Möglichkeiten einer Rückholung des investierten Kapitals zu prüfen.

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Wie funktioniert Festgeld-Betrug?

Die Masche nutzt einen entscheidenden psychologischen Vorteil: Anders als bei dubiosen Tradingangeboten versprechen die Täter häufig keine spektakulären Renditen. Das Angebot soll gerade seriös und sicher erscheinen.

Typischerweise beginnt der Kontakt über eine Internetrecherche, eine Werbeanzeige, ein Vergleichsportal oder einen vermeintlichen Festgeldvermittler. Interessenten erhalten anschließend konkrete Angebote verschiedener angeblicher Partnerbanken.

Häufig läuft der Betrug in mehreren Schritten ab:

  1. Der Anleger stößt auf ein vermeintlich attraktives Festgeldangebot.
  2. Ein angeblicher Berater nimmt telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.
  3. Der Anleger erhält professionell gestaltete Vertrags- oder Kontoeröffnungsunterlagen.
  4. Teilweise werden Namen, Logos und Daten tatsächlich existierender Banken verwendet.
  5. Der Anlagebetrag soll auf ein bestimmtes Konto überwiesen werden.
  6. Der Anleger erhält möglicherweise eine angebliche Anlagebestätigung oder einen gefälschten Kontoauszug.
  7. Später ist der Vermittler nicht mehr erreichbar oder eine Auszahlung wird verweigert.

Gerade weil Festgeld normalerweise als vergleichsweise risikoarme Anlage wahrgenommen wird, kann die Täuschung besonders überzeugend wirken.

Fake-Banken und Identitätsmissbrauch: Die Täter wirken täuschend echt

Bei manchen Fällen handelt es sich nicht lediglich um einen unseriösen Vermittler. Die Täter bauen eine vollständige falsche Bankenwelt auf.

Dabei können sie Namen und Logos echter Kreditinstitute kopieren, Internetseiten nachbilden, E-Mail-Adressen imitieren und Dokumente erstellen, die wie echte Bankunterlagen aussehen. Auch angebliche Mitarbeiter, Telefonnummern und Geschäftsadressen können Bestandteil der Täuschung sein.

Die BaFin hat in der Vergangenheit bereits vor Anbietern gewarnt, bei denen Fest- oder Tagesgeldanlagen angeboten und zugleich Identitäten anderer Unternehmen missbraucht wurden.

Für Anleger bedeutet dies: Selbst ein professioneller Internetauftritt, ein scheinbar vollständiges Impressum oder hochwertige Vertragsunterlagen beweisen nicht, dass tatsächlich eine Geschäftsbeziehung zu der genannten Bank besteht.

„Bei Festgeld-Betrug zählt Geschwindigkeit. Entscheidend ist, die Zahlungswege frühzeitig zu sichern und neben den Tätern auch mögliche Ansprüche gegen beteiligte Banken und Zahlungsdienstleister zu prüfen.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Typische Warnsignale bei Festgeld-Betrug

Keines der folgenden Merkmale beweist für sich allein einen Betrug. Treffen mehrere Punkte zusammen, ist jedoch besondere Vorsicht geboten:

  • der Anbieter ist in der BaFin-Unternehmensdatenbank nicht nachvollziehbar,
  • die angegebene Partnerbank kennt den Vermittler nicht,
  • die Internetadresse weicht geringfügig von der echten Bankdomain ab,
  • der Ansprechpartner kommuniziert fast ausschließlich telefonisch oder per E-Mail,
  • es wird Druck aufgebaut, das Angebot kurzfristig anzunehmen,
  • Vertragsunterlagen enthalten widersprüchliche Angaben,
  • die Überweisung soll an einen unerwarteten Zahlungsempfänger erfolgen,
  • es fehlt ein nachvollziehbarer Kontoeröffnungsprozess,
  • versprochene Zugangsdaten zum Festgeldkonto treffen nicht ein,
  • nach der Überweisung werden Ansprechpartner plötzlich schwer erreichbar.

Auch Bewertungen und Gütesiegel sollten nicht ungeprüft als Vertrauensbeweis angesehen werden. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass positive Bewertungen oder Siegel manipuliert beziehungsweise wenig aussagekräftig sein können.

Festgeld überwiesen und Betrug bemerkt – was jetzt?

Nach einer bereits ausgeführten Überweisung ist Geschwindigkeit wichtig. Je früher der Vorgang geprüft wird, desto eher können noch Informationen über Zahlungswege gesichert und mögliche Maßnahmen eingeleitet werden.

1. Eigene Bank sofort informieren

Die ausführende Bank sollte unverzüglich über den Betrugsverdacht informiert werden. Je nach Stand der Transaktion kann geprüft werden, ob ein Überweisungsrückruf oder eine Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank möglich ist.

Ein Rückruf garantiert allerdings nicht, dass das Geld zurückkommt.

2. Sämtliche Beweise sichern

Betroffene sollten insbesondere folgende Unterlagen aufbewahren:

  • Überweisungsbelege und Kontoauszüge,
  • Vertrags- und Kontoeröffnungsunterlagen,
  • E-Mails und Chatverläufe,
  • Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner,
  • Screenshots der Internetseite,
  • Werbeanzeigen und Angebotsunterlagen,
  • angebliche Konto- oder Anlagebestätigungen,
  • Angaben zur Empfänger-IBAN.

Diese Informationen können für die Nachverfolgung der Zahlungswege, eine Strafanzeige und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erheblich sein.

3. Keine weiteren Zahlungen leisten

Betrüger versuchen teilweise, nach der ersten Zahlung weiteres Geld zu verlangen – etwa angebliche Steuern, Gebühren, Freigabekosten oder Versicherungsbeträge.

Solche Forderungen sollten nicht ungeprüft erfüllt werden.

Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn später vermeintliche Spezialisten versprechen, das verlorene Geld gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen. Dabei kann es sich um einen Recovery Scam handeln, bei dem Geschädigte ein zweites Mal betrogen werden.

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4. Strafanzeige und Vermögenssicherung prüfen

Eine zeitnahe Strafanzeige und Vermögenssicherung kann dazu beitragen, Ermittlungen anzustoßen und Informationen über Täter und Zahlungsströme zu gewinnen.

Gleichzeitig sollten Geschädigte ihre zivilrechtlichen Möglichkeiten nicht aus dem Blick verlieren. Strafverfahren und privatrechtliche Anspruchsdurchsetzung verfolgen unterschiedliche Ziele.

Kann man Geld nach Festgeld-Betrug zurückholen?

Eine der wichtigsten Fragen für Betroffene lautet: Ist das Geld endgültig verloren?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Erfolgsaussichten hängen wesentlich davon ab, wohin das Geld geflossen ist, wie lange die Zahlung zurückliegt und welche Banken oder Zahlungsdienstleister beteiligt waren.

Denkbare Ansatzpunkte sind insbesondere:

  • Rückruf oder Rückholung noch verfügbarer Gelder,
  • Sicherung von Vermögenswerten,
  • Ansprüche unmittelbar gegen identifizierte Täter oder Zahlungsempfänger,
  • Prüfung beteiligter Banken und Zahlungsdienstleister,
  • grenzüberschreitende Maßnahmen bei Anlagebetrug mit Auslandsbezug.

Deshalb sollte nicht nur die betrügerische Internetseite untersucht werden. Entscheidend ist häufig der konkrete Geldfluss.

Haftet die Bank bei Festgeld-Betrug?

Die Tatsache, dass eine Überweisung aufgrund einer Täuschung veranlasst wurde, bedeutet nicht automatisch, dass die ausführende oder empfangende Bank den Schaden ersetzen muss.

Umgekehrt sollte eine mögliche Bankhaftung bei Anlagebetrug auch nicht vorschnell ausgeschlossen werden.

Für die rechtliche Bewertung können unter anderem relevant sein:

  • der genaue Ablauf der Überweisung,
  • der Kontoinhaber des Empfängerkontos,
  • mögliche Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr,
  • Informationen, die den beteiligten Instituten vorlagen,
  • Zeitpunkt und Inhalt von Warn- oder Rückrufmeldungen,
  • Reaktionen der Banken nach Bekanntwerden des Betrugs.

Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, muss anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

Seit Oktober 2025: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Für neuere Fälle ist eine Änderung im europäischen Zahlungsverkehr besonders relevant. Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Kreditinstitute bei entsprechenden Überweisungen eine Empfängerüberprüfung beziehungsweise Verification of Payee durchführen. Dabei wird vor Freigabe geprüft, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt.

Das macht Festgeld-Betrug nicht unmöglich. Für die rechtliche Prüfung neuerer Fälle kann aber wichtig sein, welches Ergebnis beim Namensabgleich angezeigt wurde, welche Warnung der Zahler erhielt und wie der Zahlungsvorgang anschließend fortgesetzt wurde.

Entsprechende Anzeigen, Screenshots oder Bankunterlagen sollten deshalb unbedingt gesichert werden.

Greift bei Festgeld-Betrug die Einlagensicherung?

Bei einer echten Festgeldanlage bei einer Bank sind Einlagen grundsätzlich durch die jeweils einschlägige Einlagensicherung geschützt. Die BaFin nennt für die gesetzliche Einlagensicherung grundsätzlich einen Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank.

Beim klassischen Festgeld-Betrug besteht jedoch ein anderes Problem: Das Geld wurde möglicherweise überhaupt nicht bei der Bank angelegt, deren Name auf den Unterlagen steht.

Wurde lediglich vorgetäuscht, ein Festgeldkonto bei einer bestimmten Bank zu eröffnen, während das Geld tatsächlich auf ein von Betrügern kontrolliertes Konto floss, existiert möglicherweise gar keine entsprechende Festgeldeinlage bei dieser Bank.

Die Frage nach der Einlagensicherung muss daher strikt von der Frage getrennt werden, ob das Kapital aufgrund eines Betrugs auf ein fremdes Konto gelangt ist.

Festgeld-Betrug mit ausländischem Konto

Viele Festgeldangebote beziehen angebliche Banken im europäischen Ausland ein. Eine ausländische IBAN ist für sich genommen kein Beweis für einen Betrug – grenzüberschreitende Festgeldanlagen sind grundsätzlich möglich.

Bei einem Betrugsfall kann der Auslandsbezug die Rückholung jedoch komplizierter machen.

Dann muss beispielsweise geklärt werden:

  • in welchem Staat das Empfängerkonto geführt wird,
  • welches Kreditinstitut beteiligt ist,
  • wer Kontoinhaber ist,
  • ob Gelder weitertransferiert wurden und
  • welche rechtlichen Maßnahmen grenzüberschreitend möglich sind.

Gerade bei internationalem Anlagebetrug ist eine schnelle Rekonstruktion der Zahlungswege daher besonders wichtig.

Vorsicht vor dem zweiten Betrug: angebliche Geldrückholer

Wer bereits einen fünf- oder sechsstelligen Betrag verloren hat, ist für Kriminelle erneut ein attraktives Ziel.

Betroffene werden teilweise von angeblichen Ermittlern, Behörden, Blockchain-Experten oder Rückholunternehmen kontaktiert. Diese behaupten beispielsweise, das verlorene Geld sei bereits gefunden worden. Vor einer Auszahlung müsse lediglich eine Gebühr, Steuer oder Sicherheitsleistung gezahlt werden.

Das kann ein Recovery Scam sein.

Misstrauen ist insbesondere angebracht, wenn ein unbekannter Anbieter unaufgefordert Kontakt aufnimmt, eine sichere Rückholung verspricht oder vorab weitere Zahlungen verlangt. Auch der Name einer Behörde oder Kanzlei kann missbräuchlich verwendet werden.

Welche Fälle übernimmt ein Anwalt für Festgeld-Betrug?

Eine anwaltliche Prüfung ist insbesondere bei wirtschaftlich erheblichen Schäden sinnvoll. Dabei geht es nicht allein darum festzustellen, dass ein Betrug stattgefunden hat.

Entscheidend ist vielmehr die Frage: Gegen wen können tatsächlich durchsetzbare Ansprüche bestehen?

Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft bei Festgeld-Betrug insbesondere:

  • den Ablauf der vermeintlichen Festgeldanlage,
  • Vertrags- und Zahlungsunterlagen,
  • die beteiligten Konten und Institute,
  • Möglichkeiten der Geldrückholung nach Anlagebetrug,
  • mögliche Ansprüche gegen Banken und Zahlungsdienstleister,
  • erforderliche Maßnahmen zur Beweis- und Vermögenssicherung sowie
  • die weitere außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsdurchsetzung.

Dabei steht eine wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise im Vordergrund. Gerade bei größeren Anlagebeträgen sollte frühzeitig geklärt werden, welche Anspruchsgegner vorhanden sind und welche Maßnahmen realistische Aussichten auf eine Rückgewinnung des Kapitals bieten.

Warum Fachanwalt Björn-Michael Lange bei Festgeld-Betrug?

Festgeld-Betrugsfälle liegen an der Schnittstelle zwischen Anlagebetrug, Bankrecht und Zahlungsverkehrsrecht. Für Geschädigte genügt es deshalb häufig nicht, ausschließlich gegen den unmittelbar auftretenden Betrüger vorzugehen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange betrachtet den gesamten Sachverhalt: vom vermeintlichen Anlagevertrag über die Überweisung bis zu den beteiligten Banken und Zahlungsdienstleistern.

Ziel ist es, frühzeitig festzustellen, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für eine Rückforderung bestehen.

Häufige Fragen zu Festgeld-Betrug

Jetzt Festgeld-Betrug prüfen lassen

Sie haben Geld für eine vermeintliche Festgeldanlage überwiesen und zweifeln inzwischen daran, dass das Konto tatsächlich existiert? Der Vermittler ist nicht mehr erreichbar, die angebliche Bank kennt Sie nicht oder eine Auszahlung bleibt aus?

Dann sollte der Sachverhalt möglichst zeitnah geprüft werden.

Halten Sie nach Möglichkeit Überweisungsbelege, Vertragsunterlagen, E-Mails, Chatverläufe und Angaben zum Empfängerkonto bereit. Auf dieser Grundlage kann Fachanwalt Björn-Michael Lange prüfen, welche Schritte zur Rückholung des Geldes und zur Durchsetzung möglicher Ansprüche in Betracht kommen.

Je früher die Zahlungswege nachvollzogen werden können, desto besser lassen sich die tatsächlich verfügbaren rechtlichen Handlungsoptionen beurteilen.

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