Anlagebetrug

Deepfake - Anlagebetrug mit Prominenten-Werbung

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Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft Deepfake-Anlagebetrug mit gefälschter Prominenten-Werbung

Wenn der Prominente im Video die Geldanlage scheinbar selbst empfiehlt

Ein bekannter Unternehmer erklärt in einem Video seine neue Investmentstrategie. Ein Nachrichtensprecher berichtet über eine angeblich revolutionäre Handelsplattform. Eine prominente Persönlichkeit erzählt in einem Interview, wie sich mit wenigen hundert Euro außergewöhnliche Gewinne erzielen lassen.

Bild und Stimme wirken echt.

Doch die beworbene Geldanlage kann vollständig erfunden sein.

Bei modernem Anlagebetrug werden Namen, Bilder, Stimmen und vermeintliche Aussagen bekannter Persönlichkeiten eingesetzt, um Vertrauen zu erzeugen. Mithilfe künstlicher Intelligenz können Videos und Audioaufnahmen inzwischen so manipuliert werden, dass der Eindruck entsteht, die dargestellte Person habe eine bestimmte Tradingplattform oder Geldanlage tatsächlich empfohlen.

Nach einem Klick auf die Werbung gelangen Interessenten beispielsweise auf eine vermeintliche Nachrichtenseite, ein Registrierungsformular oder direkt zu einer Handelsplattform. Kurz darauf beginnt die persönliche Kontaktaufnahme.

Am Ende stehen mitunter erhebliche finanzielle Verluste.

Wer aufgrund einer vermeintlichen Prominenten-Empfehlung Geld investiert hat, sollte deshalb nicht nur klären, ob die Werbung manipuliert war. Für die Rückforderung ist insbesondere entscheidend, wohin das investierte Geld tatsächlich geflossen ist und welche Anspruchsgegner identifiziert werden können.

Björn-Michael Lange, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft bei größeren Anlagebetrugsfällen mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.

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Was ist ein Deepfake?

Als Deepfake werden künstlich erzeugte oder manipulierte Medieninhalte bezeichnet, bei denen beispielsweise Gesicht, Stimme oder Aussagen einer Person täuschend echt nachgebildet werden.

Die technischen Möglichkeiten reichen von manipulierten Bildern und Tonaufnahmen bis zu Videos, in denen eine bekannte Person scheinbar Aussagen trifft, die sie tatsächlich nie gemacht hat.

Für Anlagebetrüger ist diese Technik besonders attraktiv.

Denn bei Finanzentscheidungen spielt Vertrauen eine entscheidende Rolle.

Wenn eine bekannte Persönlichkeit scheinbar selbst erklärt, mit einer bestimmten Plattform erfolgreich investiert zu haben, kann das Zweifel reduzieren und den Nutzer dazu bringen, auf eine Anzeige zu klicken oder persönliche Daten einzugeben.

Der Deepfake-Betrug nutzt damit nicht nur technische Manipulation, sondern vor allem die Glaubwürdigkeit der dargestellten Person.

Wie funktioniert Deepfake-Anlagebetrug?

Der Deepfake selbst ist häufig nur der Einstieg in einen längeren Betrugsablauf.

Typischerweise können mehrere Schritte aufeinanderfolgen:

  1. Der Nutzer sieht auf einer Website oder in einem sozialen Netzwerk eine auffällige Werbung.
  2. Ein Prominenter scheint darin eine außergewöhnlich profitable Geldanlage zu empfehlen.
  3. Nach dem Klick öffnet sich eine vermeintliche Nachrichtenseite oder Investmentplattform.
  4. Der Nutzer gibt Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ein.
  5. Kurz darauf meldet sich ein angeblicher Anlageberater oder Broker.
  6. Zunächst wird eine überschaubare Einzahlung verlangt.
  7. Auf einem vermeintlichen Handelskonto erscheinen erste Gewinne.
  8. Der Anleger wird zu höheren Investitionen bewegt.
  9. Bei einer Auszahlung treten plötzlich Probleme auf.
  10. Statt des Guthabens werden weitere Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen verlangt.

Aus der gefälschten Werbung entwickelt sich damit ein klassischer Online-Trading-Betrug.

„Ein täuschend echtes Video eines Prominenten sagt nichts über die Seriosität einer Geldanlage aus. Wer nach solcher Werbung investiert hat, sollte vor allem die tatsächlichen Zahlungswege sichern und prüfen lassen, gegen wen Ansprüche bestehen.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Warum Werbung mit Prominenten so überzeugend wirkt

Betrüger müssen zunächst ein grundlegendes Problem überwinden: Warum sollte ein Anleger einer unbekannten Investmentplattform vertrauen?

Eine bekannte Person liefert eine scheinbar einfache Antwort.

Prominente Unternehmer, Politiker, Schauspieler, Moderatoren, Sportler oder Finanzexperten verfügen über öffentliche Bekanntheit. Wird ihr Gesicht mit einem Investmentangebot verbunden, überträgt sich ein Teil dieses Vertrauens auf die beworbene Plattform.

Besonders wirkungsvoll kann eine Anzeige sein, wenn sie nicht wie klassische Werbung aussieht.

Stattdessen erscheint beispielsweise ein angeblicher Nachrichtenartikel mit einer Überschrift wie:

„Bekannter Unternehmer verrät seine Investmentstrategie“

oder

„Dieses Interview sollte angeblich nicht ausgestrahlt werden“

Das Ziel besteht darin, journalistische Glaubwürdigkeit vorzutäuschen und Neugier zu erzeugen.

Gefälschte Nachrichtenartikel als Teil des Betrugs

Nicht jeder Fall verwendet ein technisch aufwendiges Deepfake-Video.

Teilweise reicht bereits eine gefälschte Nachrichtenseite.

Dabei können Design, Logo, Schriftarten und Aufmachung bekannter Medien nachgeahmt werden. Der Artikel behauptet beispielsweise, eine bekannte Persönlichkeit habe in einer Fernsehsendung versehentlich eine besonders profitable Investmentplattform genannt.

Im Text finden sich vermeintliche Screenshots, Zitate oder Kontostände.

Am Ende steht ein Link zur Registrierung.

Für Nutzer ist deshalb wichtig: Das Erscheinungsbild eines bekannten Nachrichtenmediums beweist nicht, dass sich der Artikel tatsächlich auf dessen Website befindet.

Die konkrete Internetadresse und die Herkunft des Inhalts sollten unabhängig überprüft werden.

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Deepfake-Videos mit manipulierten Stimmen

Mit KI-Systemen lassen sich nicht nur Bilder, sondern auch Stimmen nachbilden.

Dadurch können Videos entstehen, in denen eine bekannte Person scheinbar flüssig über eine bestimmte Geldanlage spricht.

Frühere Manipulationen waren teilweise an unnatürlichen Mundbewegungen oder einer künstlich klingenden Stimme erkennbar. Darauf sollten sich Verbraucher heute nicht mehr verlassen.

Die technische Qualität solcher Inhalte entwickelt sich weiter.

Für die Entscheidung über eine Geldanlage ist deshalb eine andere Frage wichtiger:

Lässt sich die angebliche Empfehlung über unabhängige und verlässliche Quellen bestätigen?

Wenn nicht, sollte das Video selbst nicht als Vertrauensnachweis dienen.

Anlagebetrug über Facebook, Instagram und Social Media

Deepfake-Werbung kann insbesondere über soziale Netzwerke verbreitet werden.

Nutzer sehen dort eine bezahlte Anzeige und gelangen nach dem Anklicken auf eine externe Website. Dort sollen sie ihre Kontaktdaten hinterlassen.

Anschließend verlagert sich die Kommunikation häufig.

Der vermeintliche Anlageberater meldet sich telefonisch oder über einen Messenger. Teilweise werden Geschädigte in Investmentgruppen aufgenommen.

Damit überschneiden sich Deepfake-Fälle häufig mit Anlagebetrug über WhatsApp, Telegram und Social Media.

Für die spätere Aufarbeitung sollte deshalb die gesamte Kette dokumentiert werden: von der ursprünglichen Werbung über die Kontaktaufnahme bis zur letzten Zahlung.

Von der Deepfake-Werbung zum Fake-Broker

Nach der Registrierung meldet sich häufig ein vermeintlicher Broker oder Account Manager.

Dieser wirkt professionell, erklärt die Funktionsweise der Plattform und hilft möglicherweise sogar bei der ersten Einzahlung.

Der Einstieg erfolgt teilweise mit einem vergleichsweise niedrigen Betrag.

Kurz darauf zeigt das vermeintliche Depot Gewinne.

Nun beginnt die eigentliche Verkaufsphase: Der Anleger soll mehr investieren, um eine besondere Marktchance zu nutzen, ein größeres Handelskonto freizuschalten oder höhere Gewinne zu erzielen.

Dabei kann die vermeintliche Handelsoberfläche Teil einer gefälschten Handelsplattform sein.

Die dort dargestellten Gewinne beweisen nicht, dass tatsächlich Wertpapiere, Devisen oder Kryptowährungen gekauft wurden.

Wenn der Broker die Auszahlung verweigert

Der Betrugsverdacht entsteht häufig erst beim Versuch, Geld auszuzahlen.

Bis dahin scheint das Investment erfolgreich zu sein.

Nun erklärt der Ansprechpartner beispielsweise, vor einer Auszahlung müsse noch:

  • eine Kapitalertragsteuer gezahlt,
  • das Konto verifiziert,
  • eine Versicherungsgebühr entrichtet,
  • eine Geldwäscheprüfung abgeschlossen,
  • eine Provision bezahlt,
  • eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

Der Anleger soll erneut Geld überweisen.

Wenn ein Broker die Auszahlung verweigert und stattdessen immer neue Vorauszahlungen verlangt, ist besondere Vorsicht erforderlich.

Bei einer betrügerischen Plattform kann die nächste Zahlung den Schaden weiter erhöhen, ohne dass das angezeigte Guthaben jemals ausgezahlt wird.

Deepfake-Anlagebetrug mit Bitcoin und Kryptowährungen

Auch Kryptowährungen spielen bei solchen Betrugsfällen eine wichtige Rolle.

Nach der Kontaktaufnahme kann der vermeintliche Anlageberater den Anleger anweisen, zunächst bei einer regulären Kryptobörse ein Konto zu eröffnen.

Dort werden beispielsweise Bitcoin, Ether oder Stablecoins gekauft.

Anschließend soll der Anleger die Kryptowerte auf eine vom angeblichen Broker genannte Wallet übertragen.

Für Geschädigte entsteht dadurch leicht der Eindruck, die Kryptowährungen würden nun auf dem eigenen Tradingkonto gehandelt.

Tatsächlich kann es sich um Krypto-Betrug handeln.

Wer Kryptowährungen übertragen hat, sollte insbesondere folgende Informationen sichern:

  • Name der verwendeten Kryptobörse,
  • Kauf- und Zahlungsbelege,
  • Wallet-Adressen,
  • Transaktions-Hashes,
  • Zeitpunkt der Transfers,
  • übertragene Kryptowerte und Beträge,
  • Kommunikation zur Übermittlung der Wallet-Adresse.

Diese Daten können für die weitere Aufarbeitung wichtig sein.

Deepfake-Anlagebetrug: Kann ich mein Geld zurückholen?

Ob sich Geld nach Anlagebetrug zurückholen lässt, hängt nicht allein davon ab, ob die ursprüngliche Werbung als Deepfake nachgewiesen werden kann.

Für die wirtschaftliche Rückforderung sind häufig andere Fragen entscheidender:

Wer hat das Geld erhalten? Über welche Konten oder Wallets liefen die Zahlungen? Welche Banken und Zahlungsdienstleister waren beteiligt? Welche Personen oder Unternehmen lassen sich identifizieren?

Deshalb sollte der gesamte Zahlungsweg rekonstruiert werden.

Bei Überweisungen sind insbesondere Empfängername, IBAN, Bank, Datum und Betrag relevant. Bei Kryptowährungen spielen Wallet-Adressen und Transaktionsdaten eine wichtige Rolle.

Eine frühzeitige Nachverfolgung der Zahlungswege kann daher wesentlicher Bestandteil der Prüfung sein.

Wer kann bei Deepfake-Anlagebetrug haften?

Welche Ansprüche bestehen und gegen wen sie geltend gemacht werden können, ist vom Einzelfall abhängig.

In Betracht kommen zunächst die unmittelbar für den Betrug verantwortlichen Personen oder Unternehmen, soweit diese identifiziert und rechtlich erreicht werden können.

Daneben kann geprüft werden, ob weitere Beteiligte als Anspruchsgegner infrage kommen.

Dazu kann je nach Sachverhalt eine Haftung beteiligter Banken und Zahlungsdienstleister gehören.

Eine Bank haftet allerdings nicht automatisch, weil sie eine Überweisung ausgeführt oder ein Empfängerkonto geführt hat. Erforderlich ist eine Prüfung der konkreten Umstände und der jeweils bestehenden rechtlichen Pflichten.

Auch die Frage, auf welcher Plattform die betrügerische Werbung ausgespielt wurde, ist von den Zahlungs- und Haftungsfragen zu unterscheiden und muss rechtlich eigenständig betrachtet werden.

Welche Beweise sollten Geschädigte sichern?

Online-Werbung kann kurzfristig verändert oder vollständig gelöscht werden.

Wer den Verdacht hat, aufgrund einer manipulierten Werbung in eine betrügerische Geldanlage geraten zu sein, sollte deshalb vorhandene Informationen möglichst früh sichern.

Besonders relevant können sein:

  • Screenshots oder Bildschirmaufnahmen der Werbung,
  • das Deepfake-Video,
  • URL und Domain der beworbenen Website,
  • Name des angeblich werbenden Prominenten,
  • gefälschte Nachrichtenartikel,
  • Datum und Plattform, auf der die Werbung erschien,
  • E-Mails und Telefonnummern,
  • WhatsApp- oder Telegram-Chats,
  • Screenshots des vermeintlichen Tradingkontos,
  • Kontoauszüge und Überweisungsbelege,
  • Wallet-Adressen und Kryptotransaktionen.

Dabei sollte nicht nur die Werbung selbst dokumentiert werden.

Für mögliche Rückforderungsansprüche sind insbesondere die Zahlungsunterlagen von Bedeutung.

Was Sie nach Deepfake-Anlagebetrug jetzt tun sollten

Wenn Sie nach einer Prominenten-Werbung Geld in eine vermeintliche Tradingplattform investiert haben und Zweifel an deren Seriosität bestehen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten. Zusätzliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen sollten nicht ungeprüft gezahlt werden.
  2. Werbung sichern. Speichern Sie Screenshots, Videos, URLs und Angaben zum beworbenen Anbieter.
  3. Kommunikation aufbewahren. Löschen Sie keine E-Mails, Chats oder Telefonnummern.
  4. Zahlungen dokumentieren. Erfassen Sie sämtliche Überweisungen chronologisch mit Empfänger, Betrag und Datum.
  5. Kryptotransaktionen sichern. Dokumentieren Sie Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
  6. Keine Fernwartungszugänge gewähren. Unbekannte Personen sollten keinen Zugriff auf Computer, Smartphone, Bankkonto oder Kryptokonto erhalten.
  7. Rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Bei erheblichen Verlusten sollte geklärt werden, welche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche bestehen.

Strafanzeige bei Deepfake-Betrug

Ein betrügerisch eingesetztes Deepfake kann Teil eines umfassenderen Anlagebetrugs sein.

Eine Strafanzeige und Vermögenssicherung kann daher in Betracht kommen. Für Ermittlungen können insbesondere Informationen zur Werbung, den verwendeten Domains, Telefonnummern, handelnden Personen und Zahlungswegen relevant sein.

Eine Strafanzeige führt jedoch nicht automatisch zur Rückzahlung des investierten Geldes.

Deshalb sollte bei größeren Verlusten daneben geprüft werden, ob eigene zivilrechtliche Ansprüche bestehen und gegen welche Personen oder Unternehmen diese gerichtet werden können.

Vorsicht vor dem zweiten Betrug nach dem Deepfake

Nachdem eine betrügerische Tradingplattform nicht mehr auszahlt, können Geschädigte erneut kontaktiert werden.

Diesmal behauptet eine angebliche Behörde, Kanzlei oder Blockchain-Firma, das verlorene Geld gefunden zu haben.

Besonders überzeugend: Die neuen Kontaktpersonen kennen möglicherweise den Namen der ursprünglichen Plattform und die Höhe des Verlusts.

Vor der Auszahlung soll allerdings erneut Geld gezahlt werden.

Das kann ein Recovery Scam sein.

Wer bereits durch Anlagebetrug geschädigt wurde, sollte daher bei unaufgeforderten Rückholangeboten besonders vorsichtig sein. Ein angeblich bereits sichergestellter Millionenbetrag oder eine gefundene Krypto-Wallet ist kein Grund, ungeprüft weitere Gebühren zu bezahlen.

Warum die Echtheit des Videos nicht die einzige Frage ist

Geschädigte beschäftigen sich verständlicherweise zunächst damit, ob das Video tatsächlich manipuliert war.

Für die rechtliche Aufarbeitung sollte der Blick jedoch weitergehen.

Selbst wenn eindeutig feststeht, dass ein Prominenter die beworbene Plattform nie empfohlen hat, beantwortet dies noch nicht die zentrale wirtschaftliche Frage: Wie lässt sich der entstandene Schaden verfolgen und gegen wen können Ansprüche durchgesetzt werden?

Dafür muss der gesamte Sachverhalt betrachtet werden:

  • Wo erschien die Werbung?
  • Auf welche Website führte sie?
  • Wer nahm anschließend Kontakt auf?
  • Welche Plattform wurde verwendet?
  • Welche Zahlungen wurden geleistet?
  • Wer erhielt das Geld?
  • Welche Banken, Kryptobörsen oder Zahlungsdienstleister waren beteiligt?
  • Welche weiteren Anspruchsgegner lassen sich identifizieren?

Erst das Zusammenspiel dieser Informationen ermöglicht eine belastbare rechtliche Einschätzung.

Fachanwalt bei Deepfake-Anlagebetrug

Deepfakes verändern die Art, wie Anlagebetrug angebahnt werden kann. Die rechtliche Aufarbeitung bleibt jedoch auf überprüfbare Tatsachen angewiesen.

Björn-Michael Lange, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft bei wirtschaftlich erheblichen Anlagebetrugsfällen insbesondere:

  • den Ablauf von der Werbung bis zur Investition,
  • die verwendeten Trading- und Investmentplattformen,
  • die vorhandene Kommunikation,
  • die tatsächlichen Zahlungswege,
  • mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche,
  • mögliche Ansprüche gegen weitere Beteiligte,
  • eine denkbare Bankhaftung bei Anlagebetrug,
  • das weitere außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen.

Entscheidend ist dabei eine realistische Bewertung, welche Maßnahmen im konkreten Fall rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Häufige Fragen

Durch Deepfake-Werbung Geld verloren? Ansprüche prüfen lassen

Ein täuschend echtes Video kann Vertrauen schaffen. Ein bekannter Name kann Seriosität suggerieren. Und eine professionell gestaltete Handelsplattform kann den Eindruck vermitteln, das investierte Geld entwickle sich erfolgreich.

Nichts davon beweist jedoch, dass tatsächlich eine seriöse Kapitalanlage besteht.

Wenn Sie aufgrund einer Werbung mit einem Prominenten auf eine Trading- oder Investmentplattform gelangt sind und dort einen erheblichen Betrag verloren haben, sollten Sie weitere Zahlungsaufforderungen kritisch behandeln und Ihre Unterlagen sichern.

Fachanwalt Björn-Michael Lange kann prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Ansprüche geltend zu machen und Geld nach Anlagebetrug zurückzuholen. Entscheidend sind insbesondere die tatsächlichen Zahlungswege und die Frage, welche rechtlich greifbaren Anspruchsgegner im konkreten Fall bestehen.

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