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Clone-Firm-Betrug: Gefälschte Broker und Finanzfirmen

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Fachanwalt berät zu Clone-Firm-Betrug durch gefälschte Broker

Ein Finanzunternehmen existiert tatsächlich. Der Firmenname stimmt. Die angegebene Geschäftsadresse lässt sich finden. Vielleicht existiert sogar eine aufsichtsrechtliche Registrierung. Trotzdem kann das vermeintliche Investment ein Betrug sein.

Genau diese Täuschung kennzeichnet den Clone-Firm-Betrug.

Kriminelle übernehmen die Identität eines tatsächlich existierenden Finanzdienstleisters, Brokers oder Investmentunternehmens und treten gegenüber Anlegern unter dessen Namen auf. Dazu werden Unternehmensdaten, Logos, Anschriften oder Zulassungsinformationen kopiert. Abweichende Telefonnummern, Internetadressen oder Bankverbindungen sind für Geschädigte häufig nur schwer zu erkennen.

Wer bereits Geld an einen vermeintlichen Broker oder Finanzdienstleister gezahlt hat, sollte deshalb nicht nur prüfen, ob das genannte Unternehmen existiert, sondern vor allem, mit wem tatsächlich kommuniziert und an wen tatsächlich gezahlt wurde.

Fachanwalt Björn-Michael Lange berät Geschädigte bei Anlagebetrug und prüft bei wirtschaftlich erheblichen Schäden mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.

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Was bedeutet Clone-Firm-Betrug?

„Clone Firm“ lässt sich sinngemäß als geklontes Unternehmen übersetzen.

Die Betrüger gründen dabei nicht zwingend nur eine frei erfundene Investmentfirma. Stattdessen übernehmen sie gezielt Merkmale eines real existierenden Unternehmens.

Verwendet werden beispielsweise:

  • Firmenname,
  • Geschäftsanschrift,
  • Logo und Markenauftritt,
  • Namen von Geschäftsführern oder Mitarbeitern,
  • Handelsregisterinformationen,
  • aufsichtsrechtliche Angaben,
  • Texte und Bilder einer echten Website oder
  • sonstige Unternehmensinformationen.

Dadurch entsteht für potenzielle Anleger ein überzeugendes Gesamtbild.

Wer anschließend nach dem Firmennamen sucht, findet möglicherweise tatsächlich ein bestehendes Unternehmen. Genau dieser Effekt ist Teil der Täuschung.

Wie funktioniert der Betrug mit einer Clone Firm?

Ein Clone-Firm-Betrug kann mit unterschiedlichen Formen des Online-Trading-Betrugs kombiniert werden.

Typischerweise lassen sich mehrere Phasen unterscheiden.

1. Anleger werden auf das Investment aufmerksam

Der Erstkontakt kann beispielsweise über Online-Werbung, soziale Netzwerke, Suchmaschinen, E-Mails oder direkte Anrufe erfolgen.

Auch Anlagebetrug über WhatsApp, Telegram und Social Media kann als Einstieg dienen.

2. Die Täter verwenden Daten eines echten Unternehmens

Interessenten erhalten den Namen eines vermeintlich seriösen Finanzdienstleisters. Wer diesen Namen recherchiert, findet ein tatsächlich existierendes Unternehmen und möglicherweise auch offizielle Registrierungsdaten.

Das erzeugt Vertrauen.

3. Kontaktdaten werden ausgetauscht

Die entscheidenden Abweichungen befinden sich häufig im Detail.

Beispielsweise verwenden die Täter:

  • eine ähnliche, aber nicht identische Domain,
  • eine abweichende E-Mail-Adresse,
  • andere Telefonnummern,
  • gefälschte Ansprechpartner oder
  • fremde Bankverbindungen.

4. Der Anleger überweist Geld

Die Zahlungen können unmittelbar auf ein Bankkonto erfolgen. In anderen Fällen werden Zahlungsdienstleister oder Kryptowährungen zwischengeschaltet.

5. Weitere Investitionen werden verlangt

Auf einem vermeintlichen Anlagekonto können anschließend Gewinne erscheinen. Ein angeblicher Berater nutzt diese Entwicklung, um weitere Einzahlungen zu verlangen.

6. Die Auszahlung scheitert

Fordert der Anleger sein Kapital zurück, wird die Auszahlung verzögert oder von weiteren Zahlungen abhängig gemacht.

Dann zeigt sich häufig, dass der Anleger überhaupt keinen Kontakt zu dem echten Unternehmen hatte.

„Beim Clone-Firm-Betrug ist die Täuschung besonders schwer zu erkennen: Die Täter erfinden nicht einfach ein Unternehmen, sondern nutzen gezielt die Identität eines tatsächlich existierenden Finanzdienstleisters. Für Geschädigte kommt es darauf an, echte und gefälschte Kontaktdaten sauber voneinander zu trennen und anschließend den tatsächlichen Zahlungsweg zu untersuchen.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Warum ist Clone-Firm-Betrug so schwer zu erkennen?

Die besondere Gefahr besteht in der Kombination aus richtigen und falschen Informationen.

Bei einer vollständig erfundenen Investmentgesellschaft kann eine Recherche schnell ergeben, dass das Unternehmen gar nicht existiert.

Bei einer Clone Firm führt dieselbe Recherche möglicherweise zum gegenteiligen Ergebnis:

Das Unternehmen existiert tatsächlich.

Die Schlussfolgerung „Das Unternehmen gibt es, also ist mein Ansprechpartner seriös“ kann deshalb falsch sein.

Entscheidend ist vielmehr, ob die konkreten Kontaktdaten tatsächlich dem Originalunternehmen zuzuordnen sind.

Clone Firm erkennen: Auf diese Details sollten Anleger achten

Vor einer größeren Investition sollten die Angaben des vermeintlichen Finanzdienstleisters nicht nur auf dessen eigener Website überprüft werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen folgende Punkte:

Internetadresse

Schon geringfügige Abweichungen können relevant sein.

Betrüger verwenden beispielsweise Domains, die dem Original sehr ähnlich sehen, aber einzelne Buchstaben, Bindestriche oder zusätzliche Begriffe enthalten.

E-Mail-Adresse

Eine E-Mail kann den Namen des echten Unternehmens enthalten, ohne tatsächlich von diesem Unternehmen zu stammen.

Prüfen Sie insbesondere die Domain hinter dem @-Zeichen.

Telefonnummer

Stimmt die vom vermeintlichen Berater verwendete Telefonnummer mit den unabhängig ermittelten Kontaktdaten des Unternehmens überein?

Bankverbindung

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn das Geld an ein Unternehmen oder eine Person überwiesen werden soll, die mit dem behaupteten Vertragspartner erkennbar nichts zu tun hat.

Ansprechpartner

Auch Namen realer Mitarbeiter können kopiert werden. Allein ein im Internet auffindbarer Name bestätigt deshalb noch nicht die Identität Ihres Gesprächspartners.

Aufsichtsrechtliche Angaben

Die Nennung einer Registrierungs- oder Lizenznummer ist kein ausreichender Nachweis. Beim Clone-Firm-Betrug können gerade echte Angaben eines fremden Unternehmens übernommen werden.

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BaFin-Eintrag vorhanden – kann es trotzdem Betrug sein?

Ja.

Genau darin liegt eine wesentliche Besonderheit des Clone-Firm-Betrugs.

Betrüger können sich als ein Unternehmen ausgeben, das tatsächlich bei einer Finanzaufsichtsbehörde registriert oder anderweitig offiziell erfasst ist.

Der Anleger recherchiert den Namen und findet einen passenden Eintrag. Damit scheint die Seriosität bestätigt.

Tatsächlich hat er aber möglicherweise Kontakt mit völlig anderen Personen.

Deshalb sollten Angaben aus offiziellen Registern mit den konkret verwendeten Daten abgeglichen werden:

  • Ist die Domain identisch?
  • Stimmen E-Mail-Adressen?
  • Stimmen Telefonnummern?
  • Passt die Bankverbindung?
  • Gehört der Ansprechpartner tatsächlich zum Unternehmen?

Bei Zweifeln sollte das echte Unternehmen über Kontaktdaten erreicht werden, die unabhängig von der verdächtigen Website oder E-Mail recherchiert wurden.

Typische Warnzeichen für einen gefälschten Broker

Nicht jede Abweichung bedeutet automatisch Betrug. Mehrere Auffälligkeiten können jedoch ein erhebliches Warnsignal darstellen.

Dazu gehören:

  • unerwartete Kontaktaufnahme,
  • ungewöhnlich hohe Renditeversprechen,
  • Zeitdruck bei Anlageentscheidungen,
  • aggressive Aufforderungen zu weiteren Einzahlungen,
  • minimale Abweichungen bei Internet- oder E-Mail-Adressen,
  • Überweisungen an wechselnde Empfänger,
  • Konten in Ländern ohne erkennbaren Bezug zum angeblichen Unternehmen,
  • Aufforderungen zum Kauf und Transfer von Kryptowährungen,
  • Installation von Fernwartungssoftware,
  • Probleme bei Auszahlungen und
  • zusätzliche Zahlungsforderungen vor der angeblichen Freigabe des Guthabens.

Wer solche Merkmale feststellt, sollte weitere Zahlungen zunächst stoppen und den Sachverhalt prüfen.

Clone-Firm-Betrug oder Fake-Broker: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe überschneiden sich, bezeichnen aber nicht zwingend dasselbe.

Ein Fake-Broker beziehungsweise eine gefälschte Handelsplattform kann unter einer vollständig erfundenen Identität auftreten.

Bei einer Clone Firm liegt die Besonderheit dagegen gerade darin, dass die Täter die Identität oder Unternehmensdaten eines tatsächlich existierenden Finanzdienstleisters verwenden.

Für Geschädigte kann diese Unterscheidung praktisch bedeutsam sein.

Bei einer Clone Firm müssen die Spuren des echten Unternehmens von den Spuren der Täter getrennt werden. Insbesondere Domains, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Zahlungsempfänger sollten deshalb genau dokumentiert werden.

Identität eines echten Finanzdienstleisters wurde missbraucht

Clone-Firm-Betrug ist eine besondere Form des Identitätsmissbrauchs bei Finanzdienstleistern.

Dabei gibt es mindestens zwei Geschädigte:

Zum einen den Anleger, der aufgrund der falschen Identität Geld investiert.

Zum anderen das reale Unternehmen, dessen Name und Reputation ohne Zustimmung für den Betrug verwendet werden.

Diese Trennung ist auch rechtlich wichtig.

Das echte Unternehmen ist nicht automatisch für den finanziellen Schaden des Anlegers verantwortlich, nur weil die Täter dessen Namen verwendet haben.

Ob ausnahmsweise Ansprüche gegen das Originalunternehmen bestehen können, hängt von zusätzlichen Umständen ab und muss konkret geprüft werden.

Clone-Firm-Betrug: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Nach einem bereits eingetretenen Schaden sollte der Schwerpunkt nicht allein darauf liegen, die gefälschte Website zu identifizieren.

Wichtiger ist die Frage:

Wohin ist das Geld tatsächlich geflossen?

Die Möglichkeiten der Geldrückholung bei Anlagebetrug hängen wesentlich vom konkreten Zahlungsweg und den identifizierbaren Beteiligten ab.

Zu prüfen ist beispielsweise:

  1. Wer war der tatsächliche Zahlungsempfänger?
  2. Auf welches Konto wurde überwiesen?
  3. Bei welcher Bank wurde das Empfängerkonto geführt?
  4. Waren Zahlungsdienstleister beteiligt?
  5. Wurde das Geld weitertransferiert?
  6. Wurden Kryptowährungen gekauft?
  7. Welche Unternehmen oder Personen lassen sich identifizieren?
  8. Welche zivilrechtlichen Ansprüche kommen gegen diese Beteiligten in Betracht?

Eine Rückholung kann nicht pauschal versprochen werden. Die Erfolgsaussichten hängen von den tatsächlichen und rechtlichen Umständen des jeweiligen Falls ab.

Zahlungswege nach einem Clone-Firm-Betrug untersuchen

Die Nachverfolgung der Zahlungswege ist bei dieser Betrugsform besonders wichtig.

Denn der Firmenname, mit dem der Geschädigte konfrontiert wurde, kann für den tatsächlichen Geldfluss nahezu bedeutungslos sein.

Beispiel:

Ein Anleger glaubt, 80.000 Euro bei einem bekannten europäischen Investmentunternehmen anzulegen. Tatsächlich werden die Überweisungen jedoch auf mehrere Konten anderer Gesellschaften geleistet.

Für die Anspruchsprüfung sind dann nicht nur die Angaben auf der gefälschten Website relevant, sondern insbesondere die tatsächlichen Zahlungsempfänger und beteiligten Finanzinstitute.

Deshalb sollten sämtliche Überweisungsbelege und Kontoauszüge gesichert werden.

Können Banken oder Zahlungsdienstleister haften?

Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann neben Ansprüchen gegen Täter und Zahlungsempfänger eine Bankhaftung bei Anlagebetrug zu prüfen sein.

Dabei gilt: Eine beteiligte Bank haftet nicht automatisch, weil ein über sie abgewickelter Zahlungsvorgang Teil eines Betrugssystems war.

Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Prüfung möglicher Pflichtverletzungen und der Rolle des jeweiligen Instituts.

Bei wirtschaftlich erheblichen Schäden sollte die Analyse deshalb nicht beim Betreiber der Website enden. Auch beteiligte Konten, Banken und Zahlungsdienstleister können für die rechtliche Aufarbeitung relevant sein.

Was sollten Geschädigte jetzt tun?

Wenn Sie vermuten, dass Sie an eine Clone Firm gezahlt haben, sollten Sie weitere Zahlungen vermeiden und zunächst die vorhandenen Spuren sichern.

1. Keine weiteren Zahlungen leisten

Lassen Sie sich nicht durch angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungskosten zu weiteren Überweisungen bewegen.

2. Website und Kontaktdaten sichern

Dokumentieren Sie insbesondere:

  • vollständige URL der Website,
  • E-Mail-Adressen,
  • Telefonnummern,
  • Namen der Ansprechpartner,
  • Impressumsangaben und
  • Screenshots der Website.

3. Zahlungsunterlagen sichern

Benötigt werden insbesondere:

  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsbelege,
  • IBAN und BIC,
  • Namen der Zahlungsempfänger,
  • Kreditkartenabrechnungen und
  • gegebenenfalls Krypto-Transaktionsdaten.

4. Kommunikation speichern

Sichern Sie E-Mails sowie WhatsApp-, Telegram- und sonstige Chatverläufe. Auch zugesandte Verträge, Ausweiskopien, Zertifikate oder angebliche Lizenzunterlagen sollten aufbewahrt werden.

5. Originalunternehmen identifizieren

Dokumentieren Sie, welches echte Unternehmen nach Ihrer Einschätzung imitiert wurde und worin sich die Kontaktdaten unterscheiden.

6. Rechtliche Möglichkeiten prüfen

Anschließend können Zahlungswege und mögliche Anspruchsgegner systematisch untersucht werden.

Strafanzeige und Vermögenssicherung

Bei einem konkreten Betrugsverdacht kann eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs sinnvoll sein.

Gerade beim Clone-Firm-Betrug sollte die Anzeige möglichst klar zwischen dem echten Unternehmen und den mutmaßlichen Tätern unterscheiden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Identitätstäuschung zunächst nicht deutlich wird.

Hilfreich sind insbesondere:

  • chronologische Darstellung des Geschehens,
  • Daten des imitierten Unternehmens,
  • tatsächlich verwendete Kontaktdaten,
  • Bankverbindungen,
  • Zahlungsempfänger,
  • Internetadressen und
  • sämtliche relevanten Kommunikationsunterlagen.

Je nach Situation können daneben Maßnahmen zur Vermögenssicherung und zivilrechtlichen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen sein.

Vorsicht vor Recovery Scams nach einem Clone-Firm-Betrug

Geschädigte von Anlagebetrug werden teilweise ein zweites Mal zum Ziel.

Angebliche Ermittler, Behörden, Anwälte oder Rückholunternehmen melden sich und behaupten, das verlorene Geld bereits gefunden zu haben.

Vor einer Auszahlung sollen jedoch erneut Gebühren oder Steuern gezahlt werden.

Ein solcher Recovery Scam kann ebenfalls mit gestohlenen Identitäten arbeiten. Selbst Namen tatsächlich existierender Rechtsanwälte, Behörden oder Unternehmen können missbraucht werden.

Prüfen Sie deshalb auch bei angeblichen Rückholangeboten sämtliche Kontaktdaten unabhängig und leisten Sie keine Zahlung allein aufgrund des Versprechens, dadurch verlorenes Kapital freizubekommen.

Clone-Firm-Betrug mit Bitcoin und Kryptowährungen

Auch Kryptowährungen können in das Betrugssystem eingebunden werden.

Betroffene werden beispielsweise aufgefordert, bei einem realen Kryptodienstleister Bitcoin, Ether oder Stablecoins zu kaufen und diese anschließend an eine vom vermeintlichen Finanzunternehmen angegebene Wallet zu übertragen.

In solchen Fällen überschneiden sich Clone-Firm-Betrug und Bitcoin- beziehungsweise Kryptowährungsbetrug.

Wallet-Adressen und Transaktions-IDs sollten unbedingt gesichert werden. Sie können bei der Rekonstruktion des tatsächlichen Zahlungswegs wichtige Informationen liefern.

Internationaler Clone-Firm-Betrug

Clone-Firm-Strukturen können mehrere Staaten miteinander verbinden.

Das imitierte Unternehmen kann beispielsweise in Deutschland oder einem anderen EU-Staat sitzen, während die Täter eine Website aus dem Ausland betreiben und Zahlungen auf Konten in weiteren Staaten verlangen.

Ein solcher Anlagebetrug mit Auslandsbezug erschwert die Aufklärung, macht rechtliche Schritte aber nicht automatisch aussichtslos.

Entscheidend ist eine strukturierte Trennung zwischen:

  • dem echten Unternehmen,
  • der vorgetäuschten Identität,
  • den tatsächlich handelnden Personen,
  • den tatsächlichen Zahlungsempfängern und
  • den beteiligten Finanzdienstleistern.

Wann sollte ein Fachanwalt eingeschaltet werden?

Insbesondere bei größeren Schadenssummen sollte möglichst früh geklärt werden, welche Beteiligten tatsächlich identifiziert werden können.

Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft bei Clone-Firm-Betrug insbesondere:

  • welches Unternehmen imitiert wurde,
  • welche Kontaktdaten tatsächlich verwendet wurden,
  • an wen die Zahlungen gingen,
  • welche Banken und Zahlungsdienstleister beteiligt waren,
  • ob Kryptowährungen transferiert wurden,
  • welche zivilrechtlichen Anspruchsgegner in Betracht kommen,
  • ob eine Haftung beteiligter Banken zu prüfen ist,
  • welche Maßnahmen zur Vermögenssicherung sinnvoll erscheinen und
  • welche Verjährungsfristen bei Anlagebetrug beachtet werden müssen.

Häufige Fragen zum Clone-Firm-Betrug

Durch Clone Firm geschädigt? Lassen Sie Ihren Fall prüfen

Wenn Sie Geld an einen vermeintlich seriösen Broker oder Finanzdienstleister gezahlt haben und inzwischen feststellen, dass dessen Identität möglicherweise nur vorgetäuscht war, sollten Sie sämtliche Unterlagen und Zahlungsdaten sichern.

Entscheidend ist nun nicht allein, welches Unternehmen auf der Website genannt wurde.

Entscheidend ist, wer Ihr Geld tatsächlich erhalten hat und über welche Stationen es weitergeleitet wurde.

Fachanwalt Björn-Michael Lange berät Geschädigte bei Clone-Firm-Betrug, Broker-Betrug und anderen Formen des Anlagebetrugs und prüft mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegen identifizierbare Beteiligte.

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