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Bitcoin-Betrug: Krypto-Geld zurückholen mit Anwalt

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Fachanwalt berät Geschädigte bei Bitcoin- und Kryptowährungsbetrug

Bitcoin und andere Kryptowährungen werden zunehmend für Investments und Zahlungen eingesetzt. Gleichzeitig nutzen Betrüger die technischen Besonderheiten von Kryptowährungen gezielt aus. Geschädigte werden dazu gebracht, Euro auf Konten oder Kryptobörsen einzuzahlen, Bitcoin, Ether, USDT oder andere Kryptowerte zu erwerben und diese anschließend an vorgegebene Wallet-Adressen zu übertragen.

Wird der Betrug erkannt, stellt sich vor allem eine Frage: Kann ich mein Geld nach einem Krypto-Betrug zurückholen?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind das konkrete Betrugsmodell, der Zahlungsweg und die Frage, welche Personen, Unternehmen, Banken, Kryptodienstleister oder sonstigen Beteiligten identifiziert werden können.

Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft bei wirtschaftlich erheblichen Schäden die Möglichkeiten der Geldrückholung nach Anlagebetrug, verfolgt Zahlungswege und untersucht mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.

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Was ist Bitcoin- und Kryptowährungsbetrug?

Kryptowährungen sind nicht selbst betrügerisch. Bitcoin und andere Kryptowerte können jedoch als Gegenstand eines betrügerischen Investments oder als Zahlungsweg innerhalb eines Betrugssystems eingesetzt werden.

Die Fallgestaltungen unterscheiden sich erheblich.

Bei einem vermeintlichen Krypto-Investment kann dem Geschädigten beispielsweise vorgespiegelt werden, sein Kapital werde professionell in Bitcoin oder andere Kryptowährungen investiert. In anderen Fällen kauft der Geschädigte tatsächlich Kryptowährungen bei einem realen Anbieter, überträgt sie anschließend aber auf Anweisung der Täter an eine fremde Wallet.

Auch Kombinationen mit Broker-Betrug, Online-Trading-Betrug oder Forex- und CFD-Betrug kommen vor.

Für die rechtliche Prüfung muss deshalb zunächst geklärt werden, was mit dem eingezahlten Geld beziehungsweise den erworbenen Kryptowerten tatsächlich geschehen ist.

Wie läuft Krypto-Betrug typischerweise ab?

Betrug mit Bitcoin und Kryptowährungen tritt in unterschiedlichen Varianten auf. Wiederkehrende Abläufe sind jedoch häufig erkennbar.

„Bei Krypto-Betrug ist eine Überweisung an eine Wallet nicht gleichbedeutend damit, dass jede Spur verloren ist. Blockchain-Transaktionen können wichtige Anhaltspunkte liefern. Entscheidend ist, den gesamten Zahlungsweg und mögliche Anspruchsgegner frühzeitig zu prüfen.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Kontakt über Werbung, Social Media oder Messenger

Der erste Kontakt entsteht beispielsweise über:

  • Werbung für vermeintlich außergewöhnlich profitable Investments,
  • Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube,
  • WhatsApp oder Telegram,
  • Dating-Plattformen,
  • angebliche Investmentgruppen,
  • vermeintliche Finanzexperten oder
  • professionell gestaltete Trading-Websites.

Gerade Anlagebetrug über WhatsApp, Telegram und Social Media kann darauf ausgerichtet sein, über längere Zeit Vertrauen aufzubauen.

Erste Einzahlung

Häufig beginnt das vermeintliche Investment mit einem vergleichsweise niedrigen Betrag. Auf einer Website oder in einer App wird anschließend dargestellt, dass sich das Kapital positiv entwickelt.

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Weitere Einzahlungen

Ein angeblicher Broker, Analyst oder Investmentberater fordert den Anleger nun auf, mehr Kapital zu investieren. Als Begründung dienen beispielsweise besonders attraktive Marktchancen oder angeblich zeitlich begrenzte Investments.

Kauf echter Kryptowährungen

In vielen Fällen wird es anschließend komplizierter: Der Geschädigte soll bei einer realen Kryptobörse ein Konto eröffnen.

Dort werden mit Euro tatsächlich Bitcoin, Ether, Stablecoins oder andere Kryptowerte gekauft. Anschließend erhält der Anleger die Anweisung, die Kryptowährung an eine bestimmte Wallet-Adresse zu übertragen.

Damit verlassen die Kryptowerte den eigenen Verfügungsbereich.

Scheinbare Gewinne

Auf der vermeintlichen Investment- oder Tradingplattform erscheinen gleichzeitig hohe Gewinne.

Der dort dargestellte Kontostand muss jedoch nicht bedeuten, dass das entsprechende Vermögen tatsächlich vorhanden ist.

Auszahlung wird verweigert

Will der Anleger sein vermeintliches Guthaben auszahlen lassen, entstehen plötzlich Schwierigkeiten.

Nun werden häufig weitere Zahlungen verlangt – beispielsweise für angebliche:

  • Steuern,
  • Provisionen,
  • Versicherungen,
  • Geldwäscheprüfungen,
  • Liquiditätsnachweise,
  • Transaktionskosten oder
  • Freischaltungen der Wallet.

Spätestens hier besteht erheblicher Anlass, den Vorgang auf Anlagebetrug prüfen zu lassen.

Krypto-Betrug erkennen: Welche Warnzeichen gibt es?

Keines der folgenden Merkmale beweist für sich allein einen Betrug. Treffen mehrere Punkte zusammen, ist jedoch besondere Vorsicht geboten.

Warnsignale können sein:

  • ungewöhnlich hohe oder angeblich sichere Renditen,
  • Kontaktaufnahme durch unbekannte „Investmentberater“,
  • erheblicher Zeitdruck,
  • Aufforderungen zu immer höheren Einzahlungen,
  • Übertragung von Kryptowährungen an fremde Wallets,
  • Anweisungen zur Einrichtung eines Accounts bei einer Kryptobörse,
  • Nutzung von Fernwartungssoftware,
  • unklare Betreiberangaben,
  • ständig wechselnde Ansprechpartner,
  • Kommunikation fast ausschließlich über Messenger,
  • Probleme bei Auszahlungen und
  • Forderungen nach weiteren Zahlungen, bevor ein Guthaben ausgezahlt werden könne.

Auch eine professionell wirkende Website ist kein Beleg dafür, dass das Unternehmen tatsächlich existiert oder das dargestellte Investment real ist.

Bei einem Clone-Firm-Betrug können Täter sogar Namen oder Daten tatsächlich existierender Finanzunternehmen verwenden.

Krypto-Betrug: Kann ich mein Geld zurückholen?

Für viele Geschädigte ist dies die entscheidende Frage.

Ob sich nach einem Bitcoin- oder Krypto-Betrug Geld zurückholen lässt, muss individuell geprüft werden. Entscheidend sind insbesondere die Zahlungswege und die Identifizierbarkeit möglicher Anspruchsgegner.

Eine seriöse rechtliche Beratung kann deshalb keine Rückzahlung garantieren.

Stattdessen sollte systematisch untersucht werden:

  1. Wie wurde das Geld ursprünglich eingezahlt?
  2. An wen erfolgte die erste Zahlung?
  3. Wurde das Geld auf ein Bankkonto oder an einen Zahlungsdienstleister überwiesen?
  4. Über welche Kryptobörse wurden Coins erworben?
  5. Welche Kryptowährung wurde gekauft?
  6. An welche Wallet wurde sie übertragen?
  7. Welche weiteren Transaktionen sind nachvollziehbar?
  8. Welche Personen und Unternehmen waren beteiligt?
  9. Welche rechtlichen Ansprüche kommen gegen identifizierbare Beteiligte in Betracht?

Je höher der Schaden ist, desto wichtiger ist eine strukturierte Prüfung dieser Punkte.

Bitcoin zurückverfolgen: Sind Krypto-Transaktionen anonym?

Die Vorstellung, Bitcoin sei vollständig anonym und Transaktionen verschwänden spurlos, ist zu pauschal.

Bei öffentlichen Blockchains werden Transaktionen dauerhaft dokumentiert. Eine Bitcoin-Transaktion lässt sich deshalb grundsätzlich von einer Adresse zur nächsten nachvollziehen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass hinter jeder Wallet-Adresse unmittelbar ein Name steht.

Zu unterscheiden sind insbesondere:

Transaktionsnachverfolgung:
Auf der Blockchain kann nachvollzogen werden, dass Kryptowerte von einer Adresse an eine andere übertragen wurden.

Identifizierung einer Person:
Die Zuordnung einer Wallet-Adresse zu einer konkreten natürlichen oder juristischen Person kann deutlich schwieriger sein.

Rechtliche Rückforderung:
Selbst wenn der weitere Weg der Kryptowährung nachvollziehbar ist, folgt daraus noch kein automatischer Zugriff auf die Vermögenswerte.

Blockchain-Analysen können deshalb ein wichtiges Element der Nachverfolgung von Zahlungswegen sein. Sie sind jedoch nur ein Bestandteil der rechtlichen Gesamtprüfung.

Welche Daten sind nach einem Krypto-Betrug besonders wichtig?

Bei Zahlungen über Kryptowährungen sollten technische Informationen möglichst vollständig gesichert werden.

Besonders relevant können sein:

  • Wallet-Adressen,
  • Transaktions-IDs beziehungsweise Transaktions-Hashes,
  • Datum und Uhrzeit der Transaktionen,
  • Art und Menge der Kryptowährung,
  • verwendete Kryptobörsen,
  • Ein- und Auszahlungsbelege,
  • Screenshots der Wallet oder Tradingplattform,
  • Banküberweisungen zur Kryptobörse und
  • Nachrichten, in denen Wallet-Adressen übermittelt wurden.

Löschen Sie auch Chatverläufe und E-Mails nicht.

Sie können später dabei helfen, Zahlungsströme mit Personen, Telefonnummern, Domains oder Unternehmen in Verbindung zu bringen.

Krypto über Binance, Coinbase oder andere Börsen gekauft – wer ist verantwortlich?

Dass Kryptowährungen über einen realen Kryptodienstleister erworben wurden, bedeutet nicht automatisch, dass dieser am anschließenden Betrug beteiligt war oder dafür haftet.

Genau hier ist eine sorgfältige rechtliche Trennung notwendig.

Beispielsweise kann ein Geschädigter selbst ein Konto bei einer legitimen Kryptobörse eröffnen, dort Bitcoin kaufen und die Coins anschließend aufgrund einer Täuschung an eine von Betrügern kontrollierte Wallet übertragen.

Der Kauf der Kryptowährung kann damit real sein – das angebliche Investment nach der Weiterleitung der Coins hingegen nicht.

Für die Prüfung möglicher Ansprüche ist deshalb die gesamte Transaktionskette relevant und nicht lediglich die letzte Wallet-Adresse.

Können Banken bei Bitcoin- oder Krypto-Betrug haften?

Neben den unmittelbaren Tätern kann bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Haftung beteiligter Banken und Zahlungsdienstleister zu prüfen sein.

Eine Bank haftet allerdings nicht allein deshalb, weil eine Zahlung später im Zusammenhang mit einem Betrug steht.

Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und mögliche Pflichtverletzungen. Relevant kann beispielsweise sein, welche Zahlungen über welche Konten abgewickelt wurden und welche Rolle die jeweiligen Beteiligten innerhalb des Zahlungswegs hatten.

Gerade bei hohen Schadenssummen sollte deshalb nicht ausschließlich untersucht werden, wer die betrügerische Website betrieben hat. Auch der tatsächliche Zahlungsfluss kann für die rechtliche Anspruchsprüfung von Bedeutung sein.

Was sollten Geschädigte nach einem Bitcoin-Betrug tun?

Schnelles und strukturiertes Handeln kann die spätere Aufklärung erleichtern.

1. Keine weiteren Zahlungen leisten

Zahlen Sie nicht allein deshalb weiteres Geld, weil Ihnen anschließend die Freigabe Ihres vermeintlichen Kryptoguthabens versprochen wird.

2. Kontakt nicht vorschnell löschen

Sichern Sie zunächst sämtliche Kommunikation und Beweismittel.

3. Transaktionsdaten sichern

Dokumentieren Sie alle Überweisungen, Kryptokäufe, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs.

4. Chronologie erstellen

Notieren Sie möglichst genau:

  • wann der erste Kontakt erfolgte,
  • wer Sie kontaktiert hat,
  • welche Beträge Sie wann gezahlt haben,
  • welche Kryptowährungen gekauft wurden,
  • wohin diese übertragen wurden und
  • wann erstmals Probleme bei der Auszahlung entstanden.

5. Zahlungswege prüfen lassen

Bei größeren Schäden sollte untersucht werden, ob sich aus den Bank- und Kryptotransaktionen weitere Ansatzpunkte ergeben.

6. Rechtliche Schritte koordinieren

Je nach Fall kommen zivilrechtliche Ansprüche sowie eine Strafanzeige und Maßnahmen zur Vermögenssicherung in Betracht.

Strafanzeige bei Bitcoin- und Krypto-Betrug

Bei einem Betrugsverdacht kann eine Strafanzeige sinnvoll sein.

Dabei sollten möglichst konkrete Informationen vorgelegt werden. Dazu gehören insbesondere Namen und Kontaktdaten der Beteiligten, Internetadressen, Kontoverbindungen, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und eine chronologische Darstellung der Zahlungen.

Strafrechtliche Ermittlungen und die zivilrechtliche Rückforderung verfolgen allerdings unterschiedliche Ziele.

Eine Strafanzeige führt deshalb nicht automatisch dazu, dass Geschädigte ihr Geld zurückerhalten.

Bei wirtschaftlich erheblichen Schäden sollte parallel geprüft werden, welche zivilrechtlichen Ansprüche bestehen und gegen wen sie durchgesetzt werden können.

Krypto-Betrug aus dem Ausland

Kryptobetrug weist häufig internationale Strukturen auf.

Der angebliche Broker kann einen Unternehmenssitz in einem Staat nennen, die Website über einen Dienstleister in einem anderen Land betrieben werden, Bankzahlungen können in weitere Staaten gehen und Kryptowährungen schließlich an international genutzte Wallets transferiert werden.

Ein solcher Anlagebetrug mit Auslandsbezug erschwert die Rechtsverfolgung, schließt sie aber nicht automatisch aus.

Zunächst sollte möglichst genau festgestellt werden:

  • Welche Unternehmen sind tatsächlich identifizierbar?
  • In welche Staaten gingen die Zahlungen?
  • Welche Banken waren beteiligt?
  • Welche Kryptodienstleister wurden genutzt?
  • Welche Wallet-Adressen sind bekannt?
  • Wo befinden sich mögliche Anspruchsgegner?

Erst anschließend lässt sich beurteilen, welche Maßnahmen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Vorsicht vor Krypto-Recovery-Scams

Nach einem ersten Krypto-Betrug droht mitunter ein zweiter.

Geschädigte werden von angeblichen Blockchain-Forensikern, Ermittlern, Behörden, Anwälten oder Recovery-Unternehmen kontaktiert. Diese behaupten beispielsweise, die verlorenen Bitcoin bereits gefunden oder eine Wallet der Täter eingefroren zu haben.

Bevor das Geld ausgezahlt werden könne, müsse der Geschädigte lediglich noch eine Steuer, Freigabegebühr oder Versicherung bezahlen.

Hier kann ein Recovery Scam vorliegen.

Besonders misstrauisch sollten Betroffene sein, wenn ein unbekannter Anbieter unaufgefordert Kontakt aufnimmt und überraschend detaillierte Informationen über den ursprünglichen Betrug besitzt.

Leisten Sie keine weitere Zahlung allein aufgrund des Versprechens, dadurch verlorene Kryptowährungen zurückzuerhalten.

Bitcoin-Betrug, Krypto-Betrug oder betrügerische Tradingplattform?

Nicht jeder Fall lässt sich eindeutig nur einer Betrugsform zuordnen.

Bitcoin und andere Kryptowährungen können beispielsweise lediglich der Zahlungsweg für einen Betrug durch eine Online-Tradingplattform sein.

Andere Täter werben unmittelbar mit angeblichen Bitcoin-Investments.

Wieder andere Fälle kombinieren Kryptowährungen mit vermeintlichem Forex-, CFD- oder Rohstoffhandel.

Für die rechtliche Einordnung ist daher weniger die Bezeichnung auf der Website entscheidend als die Frage:

Was ist mit dem Geld des Geschädigten tatsächlich geschehen?

Diese Frage bildet den Ausgangspunkt für die weitere Prüfung.

Abgrenzung: Betrug oder Verlust bei einem echten Kryptoinvestment?

Nicht jeder Verlust mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen ist ein Betrugsfall.

Kryptowerte können erheblichen Kursschwankungen unterliegen. Hat ein Anleger tatsächlich Kryptowährungen erworben und aufgrund einer negativen Kursentwicklung Geld verloren, liegt allein darin kein Anlagebetrug.

Anders kann die Situation sein, wenn beispielsweise:

  • das Investment nur vorgetäuscht wurde,
  • falsche Tatsachen über die Anlage behauptet wurden,
  • die angeblichen Kryptowerte nie erworben wurden,
  • Kontostände oder Gewinne manipuliert wurden oder
  • die eingezahlten Gelder zweckwidrig weitergeleitet wurden.

Daneben können bei realen Kryptoinvestments andere rechtliche Fragestellungen entstehen, etwa eine mögliche Falschberatung bei Token- und Kryptoinvestments.

Diese Abgrenzung ist wichtig, weil daraus unterschiedliche Anspruchsgrundlagen und Anspruchsgegner folgen können.

Verjährung bei Krypto-Betrug beachten

Auch bei Bitcoin- und Kryptowährungsbetrug sollten mögliche Ansprüche nicht unbegrenzt aufgeschoben werden.

Welche Frist gilt und wann sie beginnt, hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage und den Umständen des Einzelfalls ab.

Insbesondere Kenntnisstand, Anspruchsgegner und Zeitpunkt der maßgeblichen Ereignisse können eine Rolle spielen.

Die Verjährung bei Anlagebetrug sollte deshalb frühzeitig geprüft werden – gerade dann, wenn die ersten Zahlungen bereits länger zurückliegen.

Wann ist ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sinnvoll?

Bei einem erheblichen finanziellen Schaden kann eine spezialisierte rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Dabei sollte sich die Untersuchung nicht auf die betrügerische Website beschränken.

Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft bei Bitcoin- und Kryptowährungsbetrug insbesondere:

  • das konkrete Betrugsmodell,
  • die Höhe und Chronologie der Zahlungen,
  • beteiligte Personen und Unternehmen,
  • Bankkonten und Zahlungsempfänger,
  • verwendete Kryptodienstleister,
  • Wallet-Adressen und Transaktionsdaten,
  • mögliche zivilrechtliche Anspruchsgegner,
  • mögliche Ansprüche gegen Banken und Zahlungsdienstleister,
  • sinnvolle Schritte zur Vermögenssicherung und
  • relevante Verjährungsfragen.

Ziel ist eine realistische Einschätzung, welche rechtlichen Maßnahmen im konkreten Fall bestehen und wirtschaftlich sinnvoll verfolgt werden können.

Häufige Fragen zu Bitcoin- und Krypto-Betrug

Krypto-Betrug: Lassen Sie Möglichkeiten zur Geldrückholung prüfen

Wenn Sie durch einen vermeintlichen Bitcoin-Broker, eine Krypto-Investmentplattform oder ein anderes Kryptowährungsinvestment einen erheblichen Betrag verloren haben, sollten zunächst die vorhandenen Spuren gesichert werden.

Besonders wichtig sind Bankbelege, Daten der Kryptobörse, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs sowie die Kommunikation mit den Beteiligten.

Je früher der gesamte Zahlungsweg rekonstruiert wird, desto besser lässt sich beurteilen, welche rechtlichen Ansatzpunkte noch bestehen.

Fachanwalt Björn-Michael Lange berät Geschädigte bei Bitcoin-Betrug und Kryptowährungsbetrug und prüft Möglichkeiten, nach einem Krypto-Betrug Geld zurückzuholen und Schadensersatzansprüche gegen identifizierbare Verantwortliche und weitere Beteiligte durchzusetzen.

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