
Bankhaftung bei Anlagebetrug: Wann können Banken verantwortlich sein?
Ein Anleger überweist 50.000 Euro an einen vermeintlichen Broker. Wenige Tage später folgen weitere 80.000 Euro. Das angebliche Tradingkonto zeigt erhebliche Gewinne – doch eine Auszahlung findet nie statt.
Der Broker verschwindet. Das Geld ist weg.
Neben der Frage nach den Tätern stellt sich für Geschädigte dann häufig eine weitere:
Haftet meine Bank für den entstandenen Schaden?
Die Antwort lautet nicht automatisch ja.
Hat ein Bankkunde Zahlungen selbst veranlasst und autorisiert, muss sorgfältig geprüft werden, ob überhaupt rechtliche Ansatzpunkte für eine Haftung der beteiligten Kreditinstitute bestehen.
Bei wirtschaftlich erheblichen Schäden kann eine solche Prüfung jedoch von großer Bedeutung sein. Denn gerade bei professionell organisiertem Anlagebetrug sind neben der Bank des Geschädigten häufig Empfängerbanken, Zahlungsdienstleister, Kryptobörsen oder weitere Finanzunternehmen in die Zahlungswege eingebunden.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft deshalb nicht nur, wer den Betrug unmittelbar begangen hat, sondern auch, ob sich aus dem konkreten Zahlungsablauf Ansprüche gegen weitere Beteiligte ergeben können.
Haftet die Bank bei Anlagebetrug automatisch?
Nein.
Dass ein Bankkunde Opfer eines Anlagebetrugs geworden ist, begründet für sich genommen keinen Schadensersatzanspruch gegen seine Bank.
Das ist für die rechtliche Prüfung ein wichtiger Ausgangspunkt.
Viele Fälle unterscheiden sich zudem wesentlich von einem klassischen Fall nicht autorisierter Zahlungen.
Beim Anlagebetrug überweist der Geschädigte das Geld häufig selbst. Er glaubt beispielsweise, Kapital auf ein seriöses Anlagekonto einzuzahlen, einen Broker zu finanzieren oder eine Festgeldanlage abzuschließen.
Die Zahlung ist also möglicherweise technisch vom Kunden gewollt – nur der wirtschaftliche Hintergrund wurde durch Betrüger manipuliert.
Ob dennoch Ansprüche gegen eine Bank bestehen können, hängt von den konkreten Umständen ab.
Welche Banken können bei einem Anlagebetrug beteiligt sein?
Bei einem typischen Betrugsfall können mehrere Institute in den Zahlungsweg eingebunden sein.
Dazu gehören insbesondere:
Die Bank des Geschädigten:
Von diesem Konto werden die Überweisungen ausgelöst.
Die Empfängerbank:
Bei ihr wird das Konto geführt, auf dem das Geld zunächst eingeht.
Weitere Banken:
Das Geld kann anschließend auf weitere Konten transferiert werden.
Zahlungsdienstleister:
Teilweise werden Zahlungen über zusätzliche Zahlungsunternehmen abgewickelt.
Kryptobörsen:
Bei modernen Betrugsfällen wird Geld teilweise zunächst auf ein Konto einer Kryptobörse überwiesen und anschließend in Bitcoin, USDT oder andere Kryptowährungen umgewandelt.
Eine rechtliche Prüfung der Haftung beteiligter Banken und Zahlungsdienstleister muss deshalb den gesamten Zahlungsweg berücksichtigen.
Björn-Michael Lange | Rechtsanwalt, Partner„Nach einem Anlagebetrug ist die Bank nicht automatisch zum Schadensersatz verpflichtet. Bei größeren Schäden lohnt aber eine genaue Prüfung des Zahlungsablaufs: Welche Institute waren beteiligt, welche Informationen lagen vor und gab es konkrete Umstände, aus denen sich rechtliche Ansprüche ergeben können?“
Bankhaftung prüfen: Welche Umstände können relevant sein?
Ob eine Bank im konkreten Fall rechtlich verantwortlich sein kann, lässt sich nicht anhand eines einzelnen Merkmals beantworten.
Für die Prüfung können abhängig vom Sachverhalt unter anderem folgende Punkte relevant sein:
- Höhe der einzelnen Zahlungen,
- Anzahl und Häufigkeit der Überweisungen,
- zeitliche Abfolge der Transaktionen,
- bisheriges Zahlungsverhalten des Kunden,
- Zahlungsempfänger,
- beteiligte Empfängerbanken,
- mögliche Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr,
- vorhandene Warnhinweise,
- Kommunikation zwischen Kunde und Bank,
- Zeitpunkt, zu dem die Bank vom Betrugsverdacht erfuhr,
- Rückruf- oder Sperrversuche und
- Reaktion der Bank nach Bekanntwerden des Verdachts.
Diese Punkte führen nicht automatisch zu einer Haftung.
Sie bilden vielmehr die Tatsachengrundlage, anhand derer mögliche Ansprüche rechtlich bewertet werden müssen.

Hohe Überweisung an Betrüger: Muss die Bank eingreifen?
Diese Frage stellt sich besonders häufig.
Ein Kunde, der zuvor überwiegend alltägliche Zahlungen vorgenommen hat, überweist plötzlich 50.000 Euro ins Ausland. Kurz danach folgen weitere hohe Transaktionen.
Muss die Bank eine solche Zahlung verhindern?
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich.
Banken müssen grundsätzlich auch ungewöhnliche, aber vom Kunden gewünschte Geschäfte ausführen können. Ein hoher Betrag oder eine ausländische IBAN beweisen für sich genommen keinen Betrug.
Für eine mögliche Haftung kommt es deshalb darauf an, ob im konkreten Fall weitere Umstände hinzukamen, die rechtlich relevant sein können.
Entscheidend ist die Gesamtsituation zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung.
Welche Warnsignale können für die Bankhaftung wichtig sein?
Bei der Prüfung eines größeren Anlagebetrugs kann untersucht werden, welche Informationen und Auffälligkeiten zum Zeitpunkt der Zahlungen vorhanden waren.
Relevant können je nach Einzelfall beispielsweise sein:
- mehrere außergewöhnlich hohe Zahlungen in kurzer Zeit,
- Zahlungen an wechselnde Empfänger,
- erhebliche Abweichungen vom bisherigen Zahlungsverhalten,
- ungewöhnliche Angaben zum Zahlungsempfänger,
- vorherige Kommunikation mit der Bank,
- konkrete Hinweise des Kunden auf einen Anlagezweck,
- bereits bekannte Betrugsinformationen oder
- ein ausdrücklich mitgeteilter Betrugsverdacht.
Nicht jedes Warnsignal begründet eine Rechtspflicht der Bank.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr, welche konkreten Pflichten unter den tatsächlichen Umständen bestanden und ob diese verletzt wurden.
Was gilt, wenn die Bank vor dem Anlagebetrug gewarnt hat?
Banken sprechen bei auffälligen oder betrugsverdächtigen Zahlungen teilweise Warnungen aus.
Für die spätere rechtliche Beurteilung kann entscheidend sein, wie konkret diese Warnung war.
Es macht einen Unterschied, ob lediglich allgemein auf Risiken hingewiesen wurde oder ob die Bank konkrete Informationen über den Zahlungsempfänger oder einen möglichen Betrugsverdacht mitgeteilt hat.
Ebenso relevant kann sein, wie der Kunde auf die Warnung reagiert hat.
Für die Prüfung sollten daher vorhandene:
- Briefe,
- E-Mails,
- Banking-Nachrichten,
- Gesprächsnotizen,
- Chatprotokolle und
- sonstige Hinweise der Bank
gesichert werden.
Auch telefonische Gespräche sollten möglichst genau nachträglich dokumentiert werden.
Seit Oktober 2025: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Bei aktuellen Betrugsfällen kann außerdem die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen relevant sein.
Seit Oktober 2025 müssen Kreditinstitute bei entsprechenden Überweisungen grundsätzlich eine Überprüfung durchführen, ob der eingegebene Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt.
Für neuere Anlagebetrugsfälle kann deshalb wichtig sein:
- welcher Empfängername eingegeben wurde,
- welches Ergebnis die Empfängerüberprüfung lieferte,
- ob eine Abweichung angezeigt wurde und
- wie der Zahlungsvorgang anschließend fortgesetzt wurde.
Auch daraus folgt nicht automatisch eine Bankhaftung bei Anlagebetrug.
Die Empfängerüberprüfung kann aber ein wichtiger Bestandteil der Rekonstruktion des konkreten Zahlungsvorgangs sein.
Was gilt bei älteren Überweisungen?
Bei älteren Anlagebetrugsfällen muss die rechtliche Prüfung anhand der damals geltenden Rahmenbedingungen erfolgen.
Neue Anforderungen dürfen nicht ohne Weiteres auf Zahlungen übertragen werden, die bereits Jahre zuvor erfolgt sind.
Deshalb ist das genaue Zahlungsdatum für die Prüfung möglicher Ansprüche von besonderer Bedeutung.
Gerade wenn ein Betrugsfall zahlreiche Zahlungen über einen längeren Zeitraum umfasst, können einzelne Transaktionen rechtlich unterschiedlich zu beurteilen sein.
Eigene Bank oder Empfängerbank – gegen wen können Ansprüche bestehen?
Geschädigte konzentrieren sich zunächst häufig auf ihre eigene Bank.
Für eine umfassende Prüfung kann jedoch auch die Empfängerseite wichtig sein.
Der typische Zahlungsweg lautet:
Konto des Geschädigten → Bank des Geschädigten → Empfängerbank → Empfängerkonto
Anschließend kann das Geld weitertransferiert werden.
Bei der Nachverfolgung der Zahlungswege ist deshalb zu untersuchen, welche Institute tatsächlich beteiligt waren und welche Rolle sie jeweils gespielt haben.
Ob Ansprüche gegen die eigene Bank, eine Empfängerbank oder einen anderen Zahlungsdienstleister bestehen, richtet sich nach unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Haftet die Empfängerbank für ein Betrugskonto?
Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Allein die Tatsache, dass ein Betrüger ein Konto bei einer bestimmten Bank verwendet hat, bedeutet nicht automatisch, dass die Bank für sämtliche darüber abgewickelten Schäden haftet.
Bei wirtschaftlich erheblichen Betrugsfällen kann jedoch untersucht werden:
- wer Inhaber des Empfängerkontos war,
- wie das Konto genutzt wurde,
- welche Zahlungen eingingen,
- ob das Geld schnell weitertransferiert wurde,
- welche Informationen über den Kontoinhaber vorhanden waren und
- ob konkrete rechtlich relevante Auffälligkeiten bestanden.
Ob daraus tatsächlich ein Anspruch gegen die Empfängerbank folgt, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.

Warum das Empfängerkonto so wichtig ist
Bei einem Broker-Betrug oder einer gefälschten Handelsplattform kann der angebliche Ansprechpartner unter einem frei erfundenen Namen auftreten.
Auch die Internetseite kann kurzfristig verschwinden.
Das Empfängerkonto ist dagegen Teil eines realen Zahlungswegs.
Wenn ein Anleger beispielsweise 75.000 Euro auf eine bestimmte IBAN überwiesen hat, lässt sich zumindest feststellen, bei welcher Bank dieses Konto geführt wurde.
Deshalb beginnt eine fundierte Prüfung der Geldrückholung häufig mit den tatsächlichen Zahlungsdaten und nicht mit dem Namen des vermeintlichen Brokers.
Bankhaftung bei Broker-Betrug
Beim Broker-Betrug wird Anlegern häufig vorgetäuscht, ihr Geld werde tatsächlich gehandelt.
Die Einzahlungen erfolgen möglicherweise auf unterschiedliche Bankkonten.
Auf einer Tradingplattform erscheinen anschließend hohe Gewinne.
Erst wenn der Broker die Auszahlung verweigert, erkennen Geschädigte möglicherweise, dass die vermeintlichen Gewinne gar nicht existieren.
Für die Prüfung einer möglichen Bankhaftung ist dann insbesondere relevant:
- wie viel Geld tatsächlich überwiesen wurde,
- wann die Zahlungen erfolgten,
- welche Empfänger verwendet wurden,
- welche Banken beteiligt waren und
- welche Informationen zu den einzelnen Zeitpunkten vorlagen.
Der auf der Plattform angezeigte Depotwert ist für diese Prüfung regelmäßig weniger wichtig als der tatsächliche Zahlungsfluss.
Bankhaftung bei gefälschter Handelsplattform
Bei einer gefälschten Handelsplattform können sämtliche angezeigten Trades und Gewinne fingiert sein.
Der Anleger glaubt beispielsweise, 100.000 Euro in Aktien und Kryptowährungen investiert zu haben.
Tatsächlich wurden die Zahlungen möglicherweise lediglich auf verschiedene Konten transferiert.
Auch hier sollte deshalb die digitale Darstellung konsequent vom realen Zahlungsweg getrennt werden.
Für mögliche Ansprüche gegen beteiligte Banken kommt es auf die tatsächlichen Transaktionen an.
Bankhaftung bei Festgeld-Betrug
Beim Festgeld-Betrug kann die Situation anders aussehen.
Der Geschädigte glaubt beispielsweise, über einen Vermittler Geld auf ein Festgeldkonto bei einer bekannten Bank einzuzahlen.
Tatsächlich landet die Überweisung auf einem Konto, das mit der angeblichen Festgeldanlage nichts zu tun hat.
Dann muss unter anderem geklärt werden:
- welcher Empfänger angegeben wurde,
- auf welche IBAN überwiesen wurde,
- welche Bank das Konto führte,
- ob eine Empfängerüberprüfung stattfand und
- welche weiteren Informationen zum Zeitpunkt der Zahlung vorlagen.
Gerade bei hohen Festgeldbeträgen kann die Analyse des Zahlungsvorgangs wirtschaftlich besonders relevant sein.
Bankhaftung bei Krypto-Betrug
Bei Krypto-Betrug ist der Zahlungsweg häufig mehrstufig.
Ein typischer Ablauf kann beispielsweise sein:
Bankkonto → Kryptobörse → Kauf von Kryptowährungen → Transfer auf Täter-Wallet
In einem solchen Fall muss genau unterschieden werden, welche Transaktionen über das Bankensystem liefen und welche anschließend auf der Blockchain erfolgten.
Für die Prüfung sollten deshalb sowohl Kontoauszüge als auch die Kryptotransaktionen gesichert werden.
Wichtig sind insbesondere:
- Banküberweisungen an Kryptobörsen,
- verwendete Handelskonten,
- Kaufbelege,
- Wallet-Adressen und
- Transaktions-Hashes.
Was gilt bei ausländischen Banken?
Anlagebetrug ist häufig international organisiert.
Das Geld kann beispielsweise von einem deutschen Konto auf ein Konto in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder außerhalb der Europäischen Union überwiesen werden.
Bei Anlagebetrug mit Auslandsbezug muss deshalb zunächst geklärt werden, welche Institute tatsächlich beteiligt waren und welche Rechtsordnung für mögliche Ansprüche relevant ist.
Eine ausländische Bankverbindung ist für sich genommen kein Hinweis auf einen Betrug.
Sie kann die rechtliche Durchsetzung jedoch komplexer machen.
Überweisungsrückruf nach Anlagebetrug
Wird ein Betrug kurz nach einer Überweisung entdeckt, sollte die eigene Bank möglichst schnell informiert werden.
Ein Rückruf der Überweisung kann versucht werden.
Dabei gilt:
Ein Überweisungsrückruf garantiert nicht, dass das Geld zurückkommt.
Ist die Zahlung bereits gutgeschrieben oder weitertransferiert worden, können die Möglichkeiten eingeschränkt sein.
Trotzdem kann schnelles Handeln sinnvoll sein, weil sich die tatsächliche Situation von Fall zu Fall unterscheidet.
Neben einem Rückruf sollten bei größeren Schäden weitere Möglichkeiten der Geldrückholung nach Anlagebetruggeprüft werden.
Was muss ich meiner Bank nach Entdeckung des Betrugs mitteilen?
Bei einem konkreten Betrugsverdacht sollte die Kommunikation möglichst klar und dokumentiert erfolgen.
Sinnvoll können insbesondere Angaben sein zu:
- betroffenen Transaktionen,
- Zahlungsempfängern,
- Beträgen,
- Zahlungsdaten,
- Grund des Betrugsverdachts und
- bekannten Informationen über den vermeintlichen Anlageanbieter.
Auch die Reaktion der Bank sollte dokumentiert werden.
Für eine spätere rechtliche Prüfung kann entscheidend sein, wann die Bank welche Informationen erhalten hat und welche Maßnahmen anschließend erfolgt sind.
Strafanzeige und Bankhaftung sind zwei verschiedene Wege
Nach einem Anlagebetrug kann eine Strafanzeige und Vermögenssicherung sinnvoll sein.
Das Strafverfahren richtet sich jedoch primär gegen mögliche Täter.
Die Prüfung einer Bankhaftung verfolgt eine andere Fragestellung:
Bestehen eigene zivilrechtliche Ansprüche gegen eine am Zahlungsverkehr beteiligte Bank oder einen Zahlungsdienstleister?
Beide Wege können parallel relevant sein.
Eine Strafanzeige ersetzt deshalb nicht automatisch die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche.
Umgekehrt bedeutet ein möglicher Anspruch gegen eine Bank nicht, dass auf eine strafrechtliche Aufarbeitung verzichtet werden sollte.
Welche Unterlagen werden für die Prüfung der Bankhaftung benötigt?
Eine belastbare rechtliche Prüfung setzt eine möglichst vollständige Rekonstruktion des Zahlungsablaufs voraus.
Besonders wichtig sind:
- vollständige Kontoauszüge,
- einzelne Überweisungsbelege,
- Empfänger-IBANs,
- Empfängernamen,
- Zahlungsdaten,
- Verwendungszwecke,
- Kommunikation mit der Bank,
- Warnmeldungen im Online-Banking,
- Informationen zur Empfängerüberprüfung,
- Rückruf- oder Sperraufträge,
- Antworten der Bank,
- Kommunikation mit dem Anlageanbieter,
- Screenshots von Tradingplattformen und
- gegebenenfalls Kryptotransaktionen.
Bei zahlreichen Zahlungen empfiehlt sich eine chronologische Aufstellung sämtlicher Transaktionen.
Beispiel: Mehrere hohe Überweisungen an einen Fake-Broker
Ein Anleger überweist innerhalb von sechs Wochen insgesamt 180.000 Euro an einen vermeintlichen Broker.
Die Zahlungen erfolgen in mehreren Tranchen an unterschiedliche Empfänger.
Das Tradingkonto zeigt anschließend einen Wert von 310.000 Euro.
Als der Anleger 100.000 Euro auszahlen möchte, verlangt der Broker zunächst eine angebliche Steuerzahlung.
Später stellt sich heraus, dass die Handelsplattform möglicherweise nicht echt war.
Für eine Prüfung der Bankhaftung bei Anlagebetrug wäre nun nicht allein relevant, dass 180.000 Euro verloren wurden.
Vielmehr müsste jede einzelne Zahlung betrachtet werden:
- Wann wurde sie ausgelöst?
- In welcher Höhe?
- An welchen Empfänger?
- Welche Bank war beteiligt?
- Welche Informationen lagen zu diesem Zeitpunkt vor?
- Gab es Warnungen?
- Wann entstand erstmals ein konkreter Betrugsverdacht?
- Wann wurde die Bank informiert?
- Wie reagierte sie darauf?
Erst auf dieser Tatsachengrundlage kann beurteilt werden, ob mögliche Ansprüche bestehen.
Was kann gegen eine Bank unternommen werden?
Ergibt die Prüfung tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anspruch, hängt das weitere Vorgehen vom konkreten Fall ab.
In Betracht kommen je nach Sachverhalt insbesondere:
- Aufbereitung des vollständigen Zahlungsablaufs,
- rechtliche Bewertung möglicher Pflichtverletzungen,
- außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen,
- Auswertung der Stellungnahme der Bank,
- weitere Beweissicherung und
- gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung.
Ob ein gerichtliches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte insbesondere bei größeren Forderungen anhand von Anspruchshöhe, Beweislage, Prozessrisiko und Kosten bewertet werden.

Wann sollte die Bankhaftung anwaltlich geprüft werden?
Eine Prüfung kann insbesondere bei wirtschaftlich erheblichen Schäden sinnvoll sein, wenn:
- fünf- oder sechsstellige Beträge verloren wurden,
- zahlreiche ungewöhnliche Überweisungen erfolgten,
- mehrere Empfängerkonten beteiligt waren,
- die Bank möglicherweise Warnungen ausgesprochen hat,
- konkrete Hinweise auf Betrug vorhanden waren,
- ein Überweisungsrückruf erfolglos blieb,
- die Bank nach einem Betrugshinweis weitere Zahlungen ausführte,
- ausländische Empfängerbanken beteiligt waren oder
- der genaue Zahlungsablauf rechtlich komplex ist.
Auch bei kleineren Schäden kann eine Prüfung im Einzelfall sinnvoll sein. Bei hohen Verlusten ist die wirtschaftliche Bedeutung einer möglichen Bankenhaftung jedoch besonders groß.
Bank lehnt Haftung ab – ist der Fall damit beendet?
Nicht zwingend.
Banken können geltend gemachte Ansprüche zurückweisen. Eine solche Ablehnung beantwortet aber noch nicht automatisch die Frage, ob rechtlich tatsächlich kein Anspruch besteht.
Entscheidend ist die Begründung.
Deshalb sollte geprüft werden:
- auf welchen Sachverhalt sich die Bank stützt,
- welche rechtlichen Argumente sie anführt,
- ob alle relevanten Zahlungen berücksichtigt wurden und
- welche Beweismittel vorhanden sind.
Umgekehrt bedeutet eine anwaltliche Prüfung selbstverständlich nicht, dass eine zurückgewiesene Forderung zwangsläufig erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Verjährung von Ansprüchen gegen Banken
Auch mögliche Ansprüche gegen Banken können Verjährungsfristen unterliegen.
Welche Fristen konkret gelten und wann sie zu laufen beginnen, hängt vom jeweiligen Anspruch und Sachverhalt ab.
Deshalb sollte eine mögliche Verjährung bei Anlagebetrug frühzeitig berücksichtigt werden.
Gerade bei älteren Betrugsfällen sollte nicht bis kurz vor einem vermuteten Fristablauf gewartet werden, weil zunächst der gesamte Zahlungsablauf aufgearbeitet werden muss.
Bankhaftung oder Täterverfolgung – worauf sollte der Fokus liegen?
Das ist keine Entweder-oder-Frage.
Bei einem größeren Anlagebetrug können mehrere Ebenen gleichzeitig relevant sein:
Täter und Zahlungsempfänger:
Welche direkten Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen?
Banken und Zahlungsdienstleister:
Gibt es konkrete rechtliche Ansatzpunkte für eine Haftung?
Strafrechtliche Maßnahmen:
Welche Möglichkeiten bestehen für Strafanzeige und Vermögenssicherung?
Zahlungswege:
Wohin wurde das Geld tatsächlich transferiert?
Internationale Durchsetzung:
Welche Maßnahmen sind bei internationalem Anlagebetrug erforderlich?
Eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie sollte diese Möglichkeiten gemeinsam betrachten.
Was prüft Fachanwalt Björn-Michael Lange bei Bankhaftung?
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft bei größeren Anlagebetrugsschäden insbesondere:
- den vollständigen Zahlungsablauf,
- die einzelnen Überweisungen,
- beteiligte Banken und Zahlungsdienstleister,
- vorhandene Warnungen und Kommunikation,
- mögliche Auffälligkeiten,
- Rückruf- und Sperrversuche,
- mögliche Ansprüche gegen die eigene Bank,
- mögliche Ansprüche gegen weitere Beteiligte,
- Zahlungswege bei Anlagebetrug und
- die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.
Ziel ist eine belastbare Einschätzung, ob neben Ansprüchen gegen die unmittelbaren Betrüger weitere rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Ansatzpunkte bestehen.
Warum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?
Die Frage der Bankenhaftung liegt unmittelbar im Kernbereich des Bankrechts.
Es geht nicht lediglich darum festzustellen, dass ein Anlagebetrug stattgefunden hat.
Entscheidend ist vielmehr die rechtliche Bewertung des Zahlungsverkehrs:
Welche Pflichten bestanden? Welche Informationen lagen vor? Wie liefen die einzelnen Zahlungen ab? Und lässt sich daraus ein durchsetzbarer Anspruch herleiten?
Fachanwalt Björn-Michael Lange verbindet die Aufarbeitung des zugrunde liegenden Anlagebetrugs mit der bankrechtlichen Prüfung der beteiligten Institute.
Gerade bei hohen Schäden kann dadurch neben der Verfolgung der Täter ein weiterer möglicher Weg zur finanziellen Kompensation untersucht werden.
Häufige Fragen zur Bankhaftung bei Anlagebetrug
Anlagebetrug: Bankhaftung jetzt prüfen lassen
Sie haben durch einen Broker, eine gefälschte Tradingplattform, ein vermeintliches Festgeldangebot oder eine andere betrügerische Kapitalanlage einen erheblichen Betrag verloren?
Dann sollte neben der Geldrückholung nach Anlagebetrug geprüft werden, welche Rolle die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister gespielt haben.
Für eine erste Bewertung sind insbesondere hilfreich:
- vollständige Kontoauszüge,
- Überweisungsbelege,
- Empfänger-IBANs,
- Kommunikation mit Ihrer Bank,
- Warnmeldungen oder Rückfragen der Bank,
- Rückrufversuche sowie
- die Kommunikation mit dem vermeintlichen Anlageanbieter.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft bei wirtschaftlich erheblichen Schäden, ob konkrete Anhaltspunkte für Ansprüche gegen beteiligte Banken oder Zahlungsdienstleister bestehen und welche Schritte zu ihrer Durchsetzung sinnvoll sind.
Eine Bank haftet bei Anlagebetrug nicht automatisch. Bei hohen Schäden sollte aber ebenso wenig automatisch davon ausgegangen werden, dass ausschließlich die unbekannten Täter als mögliche Anspruchsgegner in Betracht kommen.

