
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht bei finanziellen Schäden
Wer durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage, einen Betrugsfall, eine fehlerhafte Banktransaktion oder eine problematische Finanzierung einen erheblichen finanziellen Schaden erleidet, steht häufig vor zwei Fragen: Kann ich mein Geld zurückfordern – und gegen wen kann ich Ansprüche geltend machen?
Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen. Neben klassischen Streitigkeiten zwischen Bank und Kunde geht es zunehmend um komplexe Kapitalanlagen, digitale Zahlungswege, Online-Broker, Vermögensverwaltungen und betrügerische Investmentmodelle.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Rechtsanwalt Björn-Michael Lange Anleger, Bankkunden und Kreditnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Im Mittelpunkt steht zunächst eine wirtschaftlich sinnvolle Einschätzung des konkreten Falls: Was ist passiert? Welche Pflichtverletzungen lassen sich nachweisen? Wer kommt als Anspruchsgegner in Betracht? Welche Beweismittel sind vorhanden? Und welche realistischen Möglichkeiten bestehen, einen entstandenen Schaden zurückzuerlangen?
Unsere Schwerpunkte im Bank- und Kapitalmarktrecht
Unsere Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf wirtschaftlich erhebliche Schäden. Dazu gehören folgende Bereiche:
- Anlagebetrug und betrügerische Investments
- Unautorisierte Zahlungen und Online-Banking-Betrug
- Falschberatung und Beraterhaftung
- Prospekthaftung
- Darlehen und Immobilienfinanzierung
- Wertpapierdepot und Vermögensverwaltung
- Gescheiterte Kapitalanlagen und Emittenteninsolvenz
- Sparverträge und Zinsansprüche
Welcher rechtliche Ansatz erfolgversprechend ist, hängt dabei immer vom konkreten Sachverhalt ab. Gerade bei größeren Schäden sollte nicht nur der unmittelbar erkennbare Vertragspartner betrachtet werden. Je nach Fall können weitere Beteiligte für den entstandenen Schaden verantwortlich sein.
Anlagebetrug: Möglichkeiten zur Rückforderung prüfen
Professionell organisierter Anlagebetrug findet heute häufig über das Internet statt. Betroffene werden beispielsweise über Werbung, soziale Netzwerke, Messenger oder vermeintliche Anlageberater auf angebliche Investmentmöglichkeiten aufmerksam.
Typische Fallgruppen sind unter anderem:
- Broker-Betrug
- Krypto-Betrug
- Festgeld-Betrug
- Online-Trading-Betrug
- Forex- und CFD-Betrug
- gefälschte Handelsplattformen und Depots
Besonders problematisch ist, dass auf dem vermeintlichen Handelskonto teilweise erhebliche Gewinne angezeigt werden. Möchte der Anleger sein Guthaben auszahlen lassen, werden weitere Einzahlungen, angebliche Steuern oder Gebühren verlangt – oder der vermeintliche Broker verweigert die Auszahlung vollständig.
In solchen Fällen prüfen wir die Möglichkeiten der Geldrückholung bei Anlagebetrug. Dabei kann neben einem Vorgehen gegen unmittelbar Beteiligte auch die Haftung beteiligter Banken und Zahlungsdienstleister relevant werden.
Entscheidend ist häufig schnelles Handeln. Zahlungswege, Kommunikation, Kontoverbindungen, Wallet-Adressen und sonstige Beweismittel sollten möglichst frühzeitig gesichert und ausgewertet werden.
Björn-Michael Lange | Rechtsanwalt, PartnerBei größeren finanziellen Schäden kommt es darauf an, den Sachverhalt frühzeitig rechtlich einzuordnen und konsequent zu prüfen, gegen wen tatsächlich Ansprüche bestehen. Gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht kommen häufig mehrere Verantwortliche in Betracht.
Online-Banking-Betrug und unautorisierte Zahlungen
Ein weiterer Schwerpunkt sind größere Schäden durch Online-Banking-Betrug und andere manipulierte Zahlungsvorgänge.
Zu den typischen Konstellationen gehören:
- Phishing und Smishing
- pushTAN-Betrug
- Vishing und Telefonbetrug
- IBAN-Manipulation
- Kontoübernahmen und Identitätsdiebstahl
- Betrug mittels Fernwartungssoftware
- autorisierter Überweisungsbetrug
Bei unautorisierten Zahlungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Bank den abgebuchten oder überwiesenen Betrag erstatten muss.
Banken berufen sich in derartigen Auseinandersetzungen häufig darauf, dass der Kunde den Zahlungsvorgang selbst freigegeben oder grob fahrlässig gehandelt habe. Für die rechtliche Beurteilung können deshalb der konkrete Ablauf des Betrugs, das eingesetzte Authentifizierungsverfahren und die technischen Aufzeichnungen der Bank entscheidend sein.
Wir prüfen insbesondere die Autorisierung der Zahlung, die Beweisführung der Bank und mögliche Erstattungs- und Schadensersatzansprüche.
Schadensersatz wegen Falschberatung bei Kapitalanlagen
Wer eine Kapitalanlage aufgrund einer Empfehlung einer Bank, eines Anlageberaters oder Anlagevermittlers erworben hat und später erhebliche Verluste erleidet, sollte prüfen lassen, ob die Beratung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Bei einer Falschberatung bei Kapitalanlagen können insbesondere folgende Fragen relevant sein:
- Passte die Anlage zu den Anlagezielen des Kunden?
- Entsprach das Risiko seiner persönlichen Risikobereitschaft?
- Wurden die wesentlichen Verlustrisiken erläutert?
- Wurde über eingeschränkte Veräußerungsmöglichkeiten informiert?
- Wurden Kosten, Provisionen und Rückvergütungen ordnungsgemäß berücksichtigt?
- Wurden wesentliche Informationen über die Kapitalanlage verschwiegen oder falsch dargestellt?
Je nach Sachverhalt kommt eine Bankhaftung bei Falschberatung oder eine Haftung des Anlageberaters beziehungsweise Anlagevermittlers in Betracht.
Besondere Erfahrung ist bei komplexen Anlageprodukten erforderlich. Dazu gehören beispielsweise geschlossene Fonds, Immobilien als Kapitalanlage, Unternehmensanleihen, Nachrangdarlehen, Genussrechte, Zertifikate, Derivate sowie Token- und Kryptoinvestments.
Prospekthaftung bei fehlerhaften Kapitalanlageinformationen
Bei zahlreichen Kapitalanlagen bildet ein Verkaufs- oder Anlageprospekt eine wesentliche Informationsgrundlage für die Investitionsentscheidung.
Sind die darin enthaltenen Angaben falsch, irreführend oder unvollständig, können Ansprüche wegen Prospekthaftung zu prüfen sein.
Mögliche Prospektfehler betreffen beispielsweise:
- unzureichend dargestellte Risiken,
- fehlerhafte wirtschaftliche Prognosen,
- die Verwendung des Anlegerkapitals,
- Interessenkonflikte,
- wesentliche Vertragsstrukturen oder
- unvollständige Angaben zur wirtschaftlichen Situation.
Neben dem Prospekt können auch Werbeunterlagen, Factsheets und weitere Kapitalanlageinformationen rechtlich relevant sein.
Bei der Anspruchsprüfung ist insbesondere zu klären, welche Informationen zum Zeitpunkt der Investition vorlagen, welche Fehler darin enthalten waren und gegen welche Prospektverantwortlichen oder sonstigen Beteiligten Ansprüche bestehen können.

Darlehen, Immobilienfinanzierung und Vorfälligkeitsentschädigung
Auch bei Immobilien- und Kreditfinanzierungen können erhebliche wirtschaftliche Interessen betroffen sein.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Banken verlangen sie insbesondere dann, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückgeführt wird.
Ob die Bank tatsächlich einen Anspruch hat und ob die verlangte Summe zutreffend berechnet wurde, muss anhand des konkreten Darlehensvertrags geprüft werden.
Weitere Themen im Bereich Finanzierung sind unter anderem:
- Immobilienkredit widerrufen
- Falschberatung bei Baufinanzierungen
- variable Zinsen und fehlerhafte Zinsanpassungen
- Fremdwährungsdarlehen
- Restschuldversicherungen
- Kreditkündigungen
- Verwertung von Grundschulden
Gerade bei langfristigen Immobilienfinanzierungen können bereits einzelne rechtliche oder rechnerische Fehler erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Haftung bei Vermögensverwaltung und Wertpapiergeschäften
Wer einer Bank oder einem professionellen Vermögensverwalter größere Vermögenswerte zur Verwaltung überlässt, darf erwarten, dass die vereinbarte Anlagestrategie eingehalten und das Vermögen mit der erforderlichen Sorgfalt verwaltet wird.
Eine Haftung des Vermögensverwalters kann beispielsweise zu prüfen sein bei:
- einer ungeeigneten Anlagestrategie,
- einer pflichtwidrigen Risikokonzentration,
- übermäßig häufigen Umschichtungen (Churning),
- erheblichen Abweichungen von vereinbarten Anlagegrenzen oder
- sonstigen Pflichtverletzungen mit daraus resultierenden Verlusten.
Auch bei einem Wertpapierdepot können Fehler erhebliche Schäden verursachen. Dazu zählen nicht oder falsch ausgeführte Orders, Fehler bei Stop-Loss- oder Limit-Orders, verzögerte Depotüberträge oder unautorisierte Wertpapiergeschäfte.
In solchen Fällen prüfen wir, welche Pflichten Bank, Broker oder Vermögensverwalter übernommen haben und ob die Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden ursächlich war.
Gescheiterte Kapitalanlage und Insolvenz des Emittenten
Die Insolvenz eines Anlageunternehmens bedeutet nicht zwangsläufig, dass Anleger keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten haben.
Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren kann zu prüfen sein, ob Ansprüche gegen weitere Verantwortliche bestehen.
Abhängig vom konkreten Anlage- und Vertriebsmodell können beispielsweise folgende Anspruchsgegner relevant sein:
- Anlageberater oder Vermittler,
- Verantwortliche des Emittenten,
- Geschäftsführer,
- Treuhänder,
- Verantwortliche für die Mittelverwendung oder
- weitere Beteiligte.
Bei größeren Kapitalanlageverlusten sollte deshalb nicht ausschließlich auf die voraussichtliche Insolvenzquote abgestellt werden. Entscheidend ist eine umfassende Prüfung der Entstehung, des Vertriebs und der Durchführung der Kapitalanlage.
Sparverträge und fehlerhafte Zinsberechnung
Auch langjährige Spar- und Bausparverträge können erhebliche Zahlungsansprüche auslösen.
Ein wichtiger Bereich sind Prämiensparverträge mit variabler Verzinsung. Hier kann zu prüfen sein, ob die Zinsen während der Vertragslaufzeit ordnungsgemäß angepasst und berechnet wurden.
Je nach Vertrag können daraus Zinsnachzahlungsansprüche entstehen.
Weitere Streitpunkte betreffen die Kündigung von Prämiensparverträgen, Vergleichsangebote von Sparkassen sowie Ansprüche aus Bausparverträgen.
Gegen wen können Ansprüche bestehen?
Eine der wichtigsten Fragen im Bank- und Kapitalmarktrecht lautet, wer für einen entstandenen finanziellen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.
Der offensichtliche Vertragspartner ist dabei nicht zwingend der einzige mögliche Anspruchsgegner.
Abhängig vom Fall kommen insbesondere in Betracht:
- Banken und Sparkassen,
- Broker und Zahlungsdienstleister,
- Anlageberater und Anlagevermittler,
- Vermögensverwalter,
- Emittenten,
- Prospektverantwortliche,
- Geschäftsführer oder
- weitere an einer Kapitalanlage beteiligte Personen und Unternehmen.
Deshalb beginnt die Bearbeitung eines wirtschaftlich erheblichen Schadensfalls regelmäßig mit einer strukturierten Analyse der Beteiligten und Zahlungswege.
Wie wir Ihren Fall prüfen
Am Anfang steht die rechtliche und wirtschaftliche Einordnung des Sachverhalts.
Dafür sind insbesondere Verträge, Konto- und Zahlungsnachweise, Beratungsunterlagen, Prospekte, E-Mails, Messenger-Kommunikation und sonstige Dokumente relevant.
Anschließend prüfen wir insbesondere:
- Welche Pflichtverletzung liegt vor?
- Gegen wen können Ansprüche bestehen?
- Welche Beweise stehen zur Verfügung?
- Wie hoch ist der ersatzfähige Schaden?
- Droht die Verjährung von Ansprüchen?
- Ist eine außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll?
Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, welche nächsten Schritte im konkreten Fall zweckmäßig sind.
Fachanwalt Björn-Michael Lange
Das Bank- und Kapitalmarktrecht verbindet komplexe rechtliche Fragen häufig mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Eine erfolgreiche Interessenvertretung erfordert deshalb nicht nur die Prüfung einzelner Vertragsklauseln, sondern ein Verständnis des gesamten wirtschaftlichen Vorgangs.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Rechtsanwalt Björn-Michael Lange Mandanten insbesondere bei größeren Anlageverlusten, Schadensfällen und Auseinandersetzungen mit Banken und anderen Finanzmarktakteuren.
Ziel ist eine klare Einschätzung der rechtlichen Ausgangslage und eine konsequent an den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten ausgerichtete Strategie.
Häufige Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht
Jetzt Ansprüche im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen
Sie haben durch eine Kapitalanlage Geld verloren, sind Opfer eines Betrugs geworden oder streiten mit einer Bank, einem Broker, Anlageberater oder Vermögensverwalter?
Dann sollte zunächst geklärt werden, welche Ansprüche bestehen und gegen wen sie durchgesetzt werden können.
Insbesondere bei größeren finanziellen Schäden können eine frühzeitige Beweissicherung und die Prüfung möglicher Anspruchsgegner entscheidend sein.
Lassen Sie Ihren Fall durch Fachanwalt Björn-Michael Lange prüfen.
